DISS-Journal 38 erschienen

Die neue Ausgabe unserer Institutszeitschrift DISS-Journal ist erschienen und kostenlos als PDF-Datei abrufbar.

Nach den Wahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen und unter Berücksichtigung der derzeitigen Wahlprognosen bezüglich Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt muss man feststellen, dass sich die AfD in Ostdeutschland als zweitstärkste Partei etabliert hat. Das gilt mit Einschränkung: Der Organisationsgrad der AfD ist relativ niedrig und der Anteil der Protestwähler vor allem aus dem Sektor der bisherigen Nichtwähler_innen recht groß. In Thüringen gaben laut Infratest dimap rund 50 Prozent der AfD-Wähler_innen an, dass sie die Partei aus Überzeugung gewählt hätten, was die FAZ zu dem Schluss kommen lässt, dass „in diesen Kreisen ein mehr oder weniger geschlossenes rechtsextremes Weltbild zu vermuten“ sei (FAZ v. 29.10.2019, S. 8). Das ist beängstigend, zeigt aber, dass mit Blick auf die andere Hälfte der dort zu vermutenden Unzufriedenheit durchaus noch mit einer überzeugenden Politik begegnet werden kann, zumal die Linke in Thüringen gezeigt hat, dass auch sie in der Lage ist, Nichtwähler_innen für sich zu gewinnen. Sie hat aber auch Wechselwähler_innen von den anderen Parteien angezogen, am meisten sogar von der CDU. Das zeigt, dass ein konservativeres Auftreten, wie es durch Bodo Ramelow verkörpert wird, durchaus nicht von Schaden sein muss. [H.K.]

 

Inhalt:

Der „Flügel“ steht auf
Programmatische Vorstöße in Björn Höckes Kyffhäuserrede 2019
Stefan Rath

Der Verfall des Bildungssystems als Chiffre für den Untergang der Nation
Anmerkungen zur Bildungskritik von Josef Kraus
Kim Kemner

Fachwerkromantik aus Stahlbeton
Zum Architekturverständnis der Neuen Rechten am Beispiel der Zeitschrift CATO
Dirk Dieluweit

Neoliberalismus und rechtspopulistische Ideologie am Beispiel Alice Weidels
Markus Gante

Gemeinwohlorientierung
Das Dilemma der Kommunen am Beispiel von Mülheim an der Ruhr
Peter Höhmann

Fukuyama über Identitätspolitik:
Sehnsucht nach Anerkennung
Rezension von Wolfgang Kastrup

„Was ist Emanzipation?“
Zur Geschichte und Aktualität eines politischen Begriffs
Rezension von Wolfgang Kastrup

Die Gesellschaft des Zorns
Rezension von Dirk Diluweit

Kunst und Holocaust – als deutsches und angelsächsisches Thema
Rezensionen von Jobst Paul

Das kolonialistische Narrativ und die NS-Propaganda
Rezension von Jobst Paul

Fundstück: Wohnungsnot

Flüchtlingskinder : Verloren, Verraten, Vergessen!?

30 Jahre UN- Kinderrechtskonvention:
Flüchtlingskinder : Verloren, Verraten, Vergessen!?

 

Von Heiko Kauffmann

Die Verabschiedung der Kinderrechtskonvention am 20. November 1989 durch die Vereinten Nationen wurde von der Politik als „Meilenstein“ in der Entwicklung des Völkerrechts, ihre Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag im April 1992 als „Sternstunde“ für die Menschenrechte gefeiert. Erstmal wurden Kindern und Jugendlichen grundlegende und umfassende Rechte auf Schutz, Grundversorgung sowie Mitbestimmung und Beteiligung garantiert. Zu den zentralen Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention gehören das absolute Diskriminierungsverbot (Art. 2) und der Vorrang des ‚Kindeswohls’ (Art.3).

Art. 22 verpflichtet die Vertragsstaaten, Flüchtlingsschutz suchenden Kindern die Einreise und den Aufenthalt zu gestatten und sie in jugendhilferechtlicher Hinsicht wie einheimische (deutsche) Kinder zu behandeln. Die damalige Bundesregierung hatte jedoch – vor dem Hintergrund einer beispiellos aufgeheizten Asyldebatte 1991/92 im Vorfeld der Änderung des Artikels 16 GG – bei der Ratifizierung eine Vorbehaltsklausel hinterlegt, die das Asyl- und Ausländerrecht über die Konvention stellte. Fortan bestimmten über fast zwei Jahrzehnte – bis zur Rücknahme der Vorbehalte im Sommer 2010 – nicht das ‚Kindeswohl’ und das Prinzip des Optimums an Förderung und Entfaltung den rechtlichen und behördlichen Umgang Deutschlands mit Flüchtlingskindern, sondern: eingeschränkte Rechte, reduzierte Leistungen, ein unsicherer Aufenthaltsstatus, mangelnde Förderung und verweigerte Bildungsmöglichkeiten.

In der kurzen Phase der ‚Willkommenskultur’ 2015 durchgeführte Änderungen des Aufenthalts – und Asylgesetzes zur Verfahrensfähigkeit (entgegen der bisherigen Vorschrift „erst“ mit Vollendung des 18. Lebensjahres) und umfangreiche Erweiterungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ließen kurzfristig auf eine grundlegende Verbesserung der Lage minderjähriger Geflüchteter hoffen. Doch schon ab Herbst 2015 – vor dem Hintergrund flüchtlingsfeindlicher und rassistischer Vorfälle und eines gesellschaftlich atmosphärischen Rechtsrucks in Teilen der Bevölkerung – versäumte es die Bundesregierung, sich deutlich auf die Seite der Verfechter einer offenen und solidarischen Gesellschaft zu stellen, die – wie die Mitgliedsorganisationen der NATIONAL COALITION, darunter PRO ASYL, terre des hommes und viele andere – sich seit vielen Jahren für die umfassende Umsetzung der UN-Kinderrechtskonventikon in Deutschland einsetzen. Stattdessen hat die Große Koalition mit einem ‚repressiven Rollback’ an Gesetzesverschärfungen (Asylpakete I und II, „Lex Ankerzentren“ u.a., bis hin zum ‚Geordnete-Rückkehr-Gesetz’, besser: ‚Hau-ab-Gesetz’) „Ängste“ und Ressentiments sogenannter ‚besorgter Bürger’ bedient und Populisten und der organisierten Rechten damit noch Auftrieb gegeben.

Insgesamt können einzelne Verbesserungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Rechte und Bedürfnisse dieser besonders schutzbedürftigen Gruppe von Kindern und Jugendlichen in Deutschland noch immer massiv vernachlässigt werden: nach wie vor leben viele geflüchtete Kinder und Jugendliche in aufenthaltsrechtlich unsicherer Situation; beim Zugang zu Schutz und Hilfe und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach der UN-KRK sind erhebliche rechtliche und tatsächliche Verschärfungen zu verzeichnen; noch immer gibt es gravierende Defizite bei behördlich angeordneten willkürlichen Altersfiktionen, auch die Anwendung medizinisch fragwürdiger und zweifelhafter Methoden ist nach wie vor nicht ausgeschlossen; geflüchtete Kinder können weiterhin in Abschiebungshaft kommen; Unterbringung und beschleunigte Verfahren in sog. Ankerzentren gefährden ihre ungehinderte Entwicklung und Integration; die Ablehnungen von Familienzusammenführungen für Kinder und Jugendliche durch deutsche Behörden stellt eine schwerwiegende Verletzung der Artikel 3, 9 und 10 der UN – Kinderrechtskonvention dar; und nach wie vor werden unbegleitete Minderjährige an der Grenze abgewiesen oder zurückgeschoben. – Auch 30 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention besteht ein großer Handlungsbedarf für ihre umfassende Umsetzung in Deutschland.

Eine noch größere Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Menschenrechte für Kinder nach der UN – Kinderrechtskonvention besteht in der oft tödlichen Abwehr und systematischen Ignoranz der EU – Regierungen gegenüber den Schicksalen Tausender Flüchtlingskinder am Rande und an den Außengrenzen Europas.

In der Hoffnung auf ein besseres und friedliches Leben machten sich seit Beginn dieses Jahrhunderts Hunderttausende von Flüchtlingskindern mit ihren Eltern, mit Verwandten oder allein auf sich gestellt auf den Weg nach Europa. Sie flohen vor Krieg, Gewalt, Terror und Armut. Tausende kamen bei dem Versuch, hier ein Leben in Sicherheit führen zu können, ums Leben.

Sie ertranken im Mittelmeer, verdursteten in der Wüste, erstickten in Lastwagen und Containern, erfroren beim Überqueren von Gebirgspässen oder eisigen Grenzflüssen im Winter; sie starben in den Triebwerken von Flugzeugen oder an den Strapazen der Flucht; sie starben in Gefangenschaft, in den grausamsten Lagern Libyens; sie wurden Opfer von Ausbeutung, Folter, Misshandlung und Krankheiten. Tausende Kinder leben am Rande Europas in überfüllten Flüchtlingslagern unter unmenschlichen Bedingungen, ohne Schutz und Perspektive.

Diese Kinder sind die Flüchtlingskinder Europas, für die europäische Staaten und Regierungen gemeinsam Verantwortung tragen: sie sind die unschuldigsten Opfer unverantwortlicher „Deals“ mit nationalistischen Autokraten und der Zusammenarbeit europäischer Regierungen mit menschenrechtlich bedenklichen Staaten; sie sind die Opfer der Unterstützung von warlords und kriminellen Milizen durch die EU; sie sind Opfer einer verfehlten deutschen und europäischen Flüchtlings- und Kinderschutzpolitik. Diese Politik straft den Anspruch der EU als einer „Wertegemeinschaft“ – Europa als “Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ – Lügen. Die europäische Kinderflüchtlingsschutz-Politik stellt sich heute als grenzenlos-brutales System der Be- und Verhinderung der Inanspruchnahme des Asylrechts und von Schutz und Hilfe dar. Im Umgang mit der schwächsten und schutzbedürftigsten Gruppe von Flüchtlingen, den Flüchtlingskindern, zeigen zivilisierte Staaten, wie zivilisiert sie wirklich sind:

Solange noch Kinder auf der Suche nach Schutz im Mittelmeer und auf dem Weg nach Europa sterben oder in überfüllten Lagern verelenden und dahin vegetieren, solange bleiben der Humanitätsanspruch Deutschlands und Europas und ihre vielbeschworenen Werte „Menschenwürde“, „Freiheit“, „Demokratie“ und „Rechtsstaatlichkeit“ gänzlich in Frage gestellt.

Kinder – und Menschenrechtsorganisationen, die demokratischen Zivilgesellschaften Deutschlands und Europas sind gefordert: damit die „Sternstunde“ der Kinderrechte nicht als „Sternschnuppe“ verglüht.

 

Bernd Lucke und der Kampf um die Meinungshoheit

Ein Professor ohne Verantwortung?

Von Paul Bey1

Im Oktober 2019 nahm der AfD-Mitbegründer Bernd Lucke seine Lehrtätigkeit als Professor für Makroökonomik an der Universität Hamburg wieder auf. Seine erste größere Vorlesung wurde von vehementen Protesten begleitet. Im Nachgang entwickelte sich diesbezüglich eine veritable Debatte um den Stand der „Meinungsfreiheit“ in Deutschland.

1. Kontexte

Diese Debatte wurde durch verschiedene Geschehnisse weiter angetrieben. So wurde auch seine anschließende Vorlesung am 23.10.2019 von Protesten begleitet und abgebrochen.2 Zwischenzeitlich konnte Lucke wenngleich ein Seminar abhalten, ohne dass es zu Störungen kam.3 Weiterhin kam hinzu, dass die Universität Hamburg dem Bundesvorsitzenden der FDP, Christian Lindner, untersagte, auf einer Veranstaltung an der Universität zu sprechen. Zudem verhinderten am 21.10.2019 Proteste eine Lesung des ehemaligen Bundesministers für Inneres Thomas de Maiziére in Göttingen.

Auch wenn sich ein Zusammenhang aufdrängt, waren diese Fälle verschieden gelagert. Der Protest gegen de Maizière fand im Kontext von Kampagnen gegen den Einmarsch türkischer Truppen (mit von Deutschland gelieferten Waffen) in Nordostsyrien statt.4 Im Falle Christian Lindner, welcher nicht müde wurde, sich medienwirksam über eine vermeintlich um sich greifende Einschränkung der Meinungsfreiheit zu beschweren, lag zunächst ein Verwaltungsakt vor. Die Proteste gegen Lucke dagegen zielten auf seine Rolle beim Aufbau der AfD. So kritisierte der „Allgemeine Studierendenausschuss“ (AStA) der Universität Hamburg in einem Text vom 8.10.2019,5 dass die AfD in Hamburg bereits zur Zeit von Luckes Bundesvorsitz die (zeitweise) Mitgliedschaft von Personen aus antimuslimischen und extrem-rechten Formationen zugelassen habe. Neben seiner Verantwortung für Aufstieg und Entwicklung der AfD wurden zudem die gegenwärtigen gesellschaftspolitischen und wirtschaftswissenschaftlichen Positionen Luckes problematisiert. Er propagiere den Abbau der Sozialsysteme und weitreichende Marktfreiheit. Seit Jahren setze er sich politisch für geringere Löhne, längere Arbeitszeiten und weniger Urlaub für Arbeitnehmende ein, so der AStA. Damit verfolge Lucke eine marktwirtschaftliche Ideologie, die nicht zur Lösung sozialer Konflikte beitrage. Der Professor, so fasste es eine mit Ökonomie befasste Hochschulgruppe, nehme für sich „wissenschaftliche Neutralität“ in Anspruch, propagiere und lehre jedoch Egoismus und Konkurrenz, ohne dabei gesellschaftliche Machtverhältnisse wie Bildungszugang, Diskriminierung oder Einkommen zu berücksichtigen.6

2. Die politischen und medialen Reaktionen

Die oben geschilderten Geschehnisse schlugen politisch und medial hohe Wellen. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek sprach im „Spiegel“ von „Studentengruppen“, welche sich als „Meinungszensoren“ aufspielten, und warnte vor einer „Verengung des politischen Kurses“.7 Selbst Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nahm Stellung und positionierte sich gegen „aggressive Gesprächsverhinderungen, Einschüchterung und Angriffe“.8

In der medialen Berichterstattung zeichneten einige Kommentator*innen ein dunkles Bild: So interpretierte der FAZ-Journalist Reinhard Müller die Proteste als Gefahr für die Demokratie in Deutschland und setzte die Protestierenden mit Nazis und faschistischen Gruppierungen gleich.9 Möller schrieb: „Ein ‚Antifaschismus‘, der gewählte Politiker demokratischer Parteien am Reden hindert oder ordentliche Professoren in ihren Vorlesungen bedroht, sollte das ‚Anti‘ streichen.“ Der Autor attestiert eine neue Art von Studierendenprotesten, gekennzeichnet von „selbstproklamierter Weltoffenheit“ und „Hypermoral“, verknüpft mit „militanter Intoleranz gegenüber Andersdenkenden“. Meinungsäußerungen und Diskussionen würden „durch Zwang und Gewalt“ erstickt. Ein Redakteur der „Bild-Zeitung“ betitelte einen Artikel mit der Überschrift: „Die Antifa gefährdet unsere Freiheit“.10 Während es sich bei Lucke um eine Person handele, der ihre Partei in den „rechtsnationalen Sumpf entglitten“ sei11, stehe auf der anderen Seite ein „linksextremer Angriff auf die Meinungsfreiheit“. Der Reporter führt aus, dass die Kritik des AStA an Luckes wirtschaftsliberalen Positionen zum Ziel habe, die Lehre „ideologisch auf Kurs [zu] bringen“. Die Protestierenden würden in diesem Unterfangen von der „Mitte der Gesellschaft“ unterstützt (ebd.).

In den exemplarisch zitierten Texten zeigt sich die Annahme einer umfassenden gesellschaftlichen Stimmung zur Einschränkung der Meinungsfreiheit. Zudem fällt auf, dass die Kritik an Luckes wirtschaftswissenschaftlichen Positionen abgewiesen und kaum behandelt wird.

 

3. Die Reaktion Luckes

Am 20. Oktober 2019 veröffentlichte Bernd Lucke einen längeren Text mit dem Titel „An dieser Feigheit krankt das Land“12 in der „Welt am Sonntag“. In diesem Artikel verwendet er rechtspopulistische Narrative und Kommunikationsmuster – Viktimisierung, den impliziten Verweis auf „political correctness“, die Konstruktion des „mutigen Sprechers“ der „Unsagbares“ ausspricht, Verschwörungserzählungen und Extremismustheorie.

So beginnt Lucke seine Ausführungen mit einem Vergleich: 2015 sei er auf dem AfD-Parteitag in Essen niedergeschrien und hasserfüllt beschimpft worden. Ähnliches sei ihm nun in Hamburg widerfahren. In beiden Fällen, so Lucke, hätten Gruppierungen um politische Meinungsherrschaft gekämpft: „Sie wollen darüber entscheiden, was richtig und was falsch ist.“ In diesem Zusammenhang delegitimiert Lucke die Kritik an seinen Lehrinhalten, indem er sie als Versuch bezeichnet, die Erkenntnisse der Wissenschaft politisch zu bestimmen. Und, er schlägt einen Bogen von den Protesten zu einem vermeintlich gesamtgesellschaftlich-wirkmächtigen „Mechanismus“ der organisierten Meinungsbeschränkung, mit dessen Hilfe „politische Herrschaftsansprüche“ durchgesetzt würden. Regelmäßig würden „die Positionen von politisch Andersdenkenden“ verzerrt, um die Sprechenden nachhaltig zu diskreditieren. Die Kritik am Euro, an „Greta“, die Ablehnung von Abtreibungen, Forderungen nach einem Kopftuchverbot oder die Mitgliedschaft in der AfD würden unmittelbar mit diskreditierenden Zuschreibungen verbunden. Auffällig: Lucke spricht an dieser Stelle unter Zuhilfenahme von Reizwörtern wie „Greta“13 zentrale Themen der politischen Rechten an, in diesem Fall die Opposition zur Vorstellung eines menschengemachten Klimawandels. Zugleich setzt er den Mechanismus der Diskreditierung als Normalzustand in Deutschland. Die tatsächlich ja umfassende Kritik an den Protesten erklärt er im Folgenden damit, dass der geschilderte Mechanismus überdehnt worden sei. Denn, so Lucke, nahezu alle Beobachtenden wüssten, dass er nichts mehr mit der AfD zu tun habe und die Titulierung „Nazischwein“ ihm gegenüber absurd sei.14 Die Kritik an seinen Lehrinhalten lässt Lucke somit unter den Tisch fallen und ist stattdessen versucht, seine Distanz zur AfD herauszustellen und seine Verantwortung an ihrer Entwicklung zu reduzieren. Denn, so Lucke weiter, die von ihm geführte AfD sei „politisch ganz anders verortet“ gewesen. Lucke führt aus, dass die „Verunglimpfung des politisch Andersdenkenden“, in Deutschland durch eine hegemoniale Gruppe von Anhänger*innen einer „Mehrheitsmeinung“ offensiv betrieben würde. Bereits bei leichten Abweichungen vom „allgemein akzeptierten Meinungskorridor“ würde diese Gruppe „hässliche Begriffe hervorholen“ um ihre „Meinungsherrschaft“ und ihre politische Macht zu verteidigen. Lucke verweist auf eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zur Meinungsfreiheit in Deutschland, die er dahingehend interpretiert, dass viele Menschen Angst vor sozialer Ausgrenzung und Stigmatisierung hätten.15 Bereits ein „kleiner Fehler“ oder eine „steile These“, würde von der genannten Gruppe (beschrieben als „Medien und politischen Gegner*innen“) herausgegriffen, und kontextlos zum Zwecke der nachhaltigen Delegitimierung der Gesamtperson verwendet. Absichtlich und mit einer gewissen Freude würden die Äußerungen anderer nach „falschen Meinungen“ untersucht. Somit entstünde ein Klima, in dem sich manche nicht mehr trauen würden, ihre „Meinung“ zu sagen. Lucke zufolge bestimme der geschilderte „Mechanismus“ auch die Parteipolitik. Führende Politiker*innen würden unangreifbare, „rund“ und „glatt“ formulierte „Floskeln und Phrasen“ verwenden, und als Vertretende der „herrschenden Meinung“ zugleich „dissentierende Stimmen“ ins Abseits schieben. Es sei kein Wunder, dass sich daher immer mehr Menschen Parteien mit „unkonventionellen Meinungen“ zuwenden würden. Diese Entwicklung, so endet sein Text, sei nur dann abzuwenden, wenn die „Feigheit“, „andere Positionen“ zu hören, abgelegt werde.

 

4. Fazit

Bernd Lucke beschwört in seinem, im Übrigen in einer auflagenstarken Zeitung an prominenter Stelle erschienenen Artikel ein Klima der Denunziation in Deutschland, welches von Angst die eigene Meinung zu sagen geprägt sei, und in dem eine hegemoniale Gruppe bestimme, was sagbar ist. Er stellt die Kritik an seinen gegenwärtigen wirtschaftswissenschaftlichen Positionen somit als ideologisch motiviert dar, immunisiert sich gegen Kritik und entzieht sich einer Auseinandersetzung über diese Positionen. Auch seine Funktion im Aufbau der AfD verharmlost er. Er nimmt stattdessen eine Form der „Täter/Opfer-Umkehr“ vor, indem er sich als Opfer „extremer“ Positionen von „links“ und „rechts“ stilisiert. Mit der Konstruktion eines von breiten Schichten (u.a. Medien und Politik) getragenen Mechanismus der Ausgrenzung aller „Dissidenten“ bedient er ein von der politischen Rechten vielfach betontes Narrativ – das der stetigen Einschränkung der Meinungsfreiheit. Die Tatsache ignorierend, dass diesen Behauptungen wiederholend hohe mediale Aufmerksamkeit zuteil wird, führen vor allem die AfD und Teile der CDU diesen Kampf um die Köpfe aufs Schärfste. Zumeist nutzt sie dabei den Vorwurf der „political correctness“. Es ist wichtig herauszustellen, dass diese Argumente Teil eines rechten Kulturkampfs sind, der einen fundamentalen Wandel des Denkens in der Gesellschaft und der politischen Kultur anstrebt. Einen Wandel, welcher ihren Positionen Geltung verschaffen, und andere Positionen verstummen lassen soll. Bernd Lucke ist in dieser Entwicklung kein so bedeutender Akteur wie eine Alice Weidel, ein Jörg Meuthen oder ein Alexander Gauland. Doch verfolgt er politische Ziele und bedient dabei rechte Narrative.

1 Stand dieses Artikels ist der 29.10.2019

6 Ebd.

10 In Anbetracht der rechtsterroristischen Anschläge, welche die Republik 2019 erlebte, in Anbetracht der Bedeutung außerparlamentarischen antifaschistischen Engagements in der Aufklärung der NSU-Morde, eine gewagte Schlussfolgerung.

12 Nachzulesen auf der Homepage der Partei „Liberal-Konservative Reformer“: https://lkr.de/a-pressemitteilungen/bernd-lucke-dieser-feigheit-krankt-das-land/#

13 Gemeint ist die aktuell massiver „Hate-Speech“ ausgesetzte schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg.

14 Bernd Lucke ist sicherlich kein „Neonazi“. Auch verfolgt er keine völkisch-nationalistische Agenda. Allerdings kooperierte er bereits im Vorfeld der AfD-Gründung mit christlich-fundamentalistischen Gruppierungen wie der „Zivilen Koalition“ und arbeitete mit Personen wie Beatrix von Storch und Alexander Gauland zusammen, die ein umfassendes rechtes Projekt verfolgten. Auch ist ihm anzulasten, dass er nach dem Scheitern bei der Bundestagswahl 2013 die AfD für rechtspopulistische Kreise und Mitglieder islamfeindlicher Parteien öffnete. Auf lange Sicht bestärkte Lucke die völkischen Strömungen in der Partei, die ihn 2015 ausbooteten.

15 Andere Stimmen kritisierten die im Mai 2019 erschienene Studie dagegen als diffus und politisch nicht objektiv (siehe: https://www.zeit.de/kultur/2019-05/meinungsfreiheit-allensbach-institut-umfrage-deutschland).

Vortrag von Helmut Kellershohn am 14.11. in Kassel

DISS-Mitarbeiter Helmut Kellershohn spricht in der Volkshochschule Kassel zum Thema Die Neue Rechte

Helmut Kellershohn
Helmut Kellershohn

Donnerstag 14.11.2019 Uhrzeit: 18 – 20 Uhr
Kassel, Volkshochschule, Saal
Wilhelmshöher Allee 19-21, 34117 Kassel
Kursnr.: X1057, Kosten: 5,00 €

 

Seit längerem schon ist der Begriff „Neue Rechte“ in der öffentlichen Diskussion. Die damit bezeichnete Bewegung ist seit ihren Anfängen in den sechziger Jahren angetreten, den Rechtsextremismus zu „reformieren“. Ihre politischen Ideen haben sich im Laufe der Zeit gewandelt, und auch die Personal- und Organisationsstrukturen veränderten sich. Was also ist die „Neue Rechte“ heute?

Helmut Kellershohn ist Gründer und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung. Er hat zahlreiche Veröffentlichungen zu vielen Aspekten des Rechtsextremismus vorgelegt und ist als Referent bei Bildungseinrichtungen, Parteien und Gewerkschaften tätig.

Zentral in Kellershohns Forschung sind seine vielbeachteten Studien zum Völkischen Nationalismus der Neuen Rechten.

 

Kooperationspartner:
Arbeit und Leben, Deutsch-Israelische Gesellschaft, Evangelisches Forum, Gedenkstätte Breitenau, Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, Gegen Vergessen für Demokratie e.V., Sara-Nussbaum-Zentrum, Stolpersteine e.V., Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

 

(Für den Vortrag ist keine Anmeldung nötig. Die Gebühr ist am Vortragsabend bar zu zahlen.)

Anton Maegerle: Antisemitismus. Gedankensplitter aus aktuellem Anlass

In der DISS-Online-Bibliothek erschien der Text von Anton Maegerle „Antisemitismus. Gedankensplitter aus aktuellem Anlass“ in ungekürzter Fassung.

In Baden-Württemberg ist die Anzahl antisemitischer Straftaten von 99 (2017) auf 136 im Jahr 2018 gestiegen. Die Steigerung entspricht 37,37 Prozent. Die Vorstandssprecherin der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs, Barbara Traub, spricht „von einer alarmierenden Zunahme antisemitischer Straftaten in unserem Bundesland“.
Es gebe allen Anlass, sich zu fragen, „ob Deutschland sich wirklich von seiner schwierigen Vergangenheit gelöst hat“, so Ronald S. Lauder. Der in Deutschland und Europa wieder zu Tage tretende Antisemitismus hat ein Maß erreicht, das Lauder nicht mehr schweigen lassen mag: „75 Jahre nach den Gaskammern von Auschwitz und Treblinka, erhebt der Jahrhunderte alte Hass gegen die Juden wieder sein Haupt“, sagt der WJC-Präsident. Einen „neuen Höhepunkt“ des Antisemitismus sieht der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein. Klein sagte, dass der Antisemitismus in bürgerlichen Kreisen immer vorhanden gewesen sei. „Doch heute äußern sich die Menschen offener. Die Hemmschwellen sind gesunken, zum Beispiel durch die Verbreitung von Hass und die Verrohung im Internet.“

Lesen Sie den vollständigen Text in der DISS-Online-Bibliothek: Anton Maegerle: Antisemitismus. Gedankensplitter aus aktuellem Anlass