Pater Oliver und Schwester Ursula vom Petershof Marxloh (Sozialpastorales Zentrum an der kath. Kirche St. Peter) machten vor einem Monat in einem Offenen Brief auf die äußerst zugespitzte Lage der Obdachlosen in Duisburg aufmerksam.
Die Lokalzeit Duisburg des WDR berichtete zuletzt am 30.4. über das Thema. Die Sendung ist noch bis zum 7.5. abrufbar.
Pater Oliver kämpft für Bedürftige trotz Corona | Studiogast: Sandra Hankewitsch, Pflegewissenschaftlerin
Wir dokumentieren den Wortlaut des Offenen Briefes und die Antwort der Stadt Duisburg. Die Original-Dokumente entnahmen wir der Website des Georgswerks: Aktuelle Corona-Hilfe. Das Statement der Stadt Duisburg wird dort mit den Worten kommentiert: „Halten Sie sich fest: Hier die Antwort“
Offener Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg
Petershof
Herrn
Oberbürgermeister Link
per Mail: oberbuergermeister@stadt-duisburg.de
Situation der Obdachlosen in Duisburg
Offener Brief
01.04.2020
Sehr geehrter Herr Link,
auch wenn die Eingangsfrage vielleicht etwas platt ist, steckt doch das ganze derzeitige Elend darin:
Möchten Sie derzeit in der Haut eines Obdachlosen stecken?
Mit einer gewissen Fassungslosigkeit konstatieren wir, wie das hier seit langem fehlende Konzept für einen angemessenen, menschlichen und dem 21. Jahrhundert entsprechenden Umgang mit Obdachlosigkeit in der gegenwärtigen Situation für viele Duisburger lebensbedrohlich wird.
Daher bitten wir Sie, folgende Punkte zu überdenken:
1. Es muss für jeden Duisburger eine angemessene Unterkunft geben.
Suchtkrankheiten und ihre Folgen können keine Ausrede für die Verweigerung eines Schlafplatzes sein.
2. Es muss für jeden Duisburger etwas zu essen geben.
Und zwar unabhängig von Gabenzäunen, Pfandflaschensammlungen oder Durchwühlen von Müllcontainern.
3. Es muss für jeden Duisburger (warme) Kleidung zur Verfügung stehen.
4. Es muss für jeden Duisburger Zugang zu einem Arzt möglich sein.
Und zwar weder in ehemaligen Schlafzimmern alter Pfarrhäuser noch in ausrangierten Krankenwagen noch im Nieselregen auf irgendwelchen öffentlichen Plätzen.
Viele Initiativen in Duisburg kümmern und sorgen sich – oft bis an den Rand des individuell Möglichen – um ihre Mitmenschen. Viele Duisburger beteiligen sich, indem sie Lebensmittel, Ideen, Kleidung, Geld, Arbeitskraft und Zeit investieren.
Ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept bleibt dies alles aber nur Flickwerk.
Mit freundlichen Grüßen
Pater Oliver
Schwester Ursula
Petershof Marxloh | Sozialpastorales Zentrum an der kath. Kirche St. Peter
Mittelstr. 2 |47169 Duisburg – Marxloh | Tel.: (0203) 500 66 07 | Fax: (0203) 500 89 46 www.georgswerk.de
Die Antwort der Stadt Duisburg
Der Oberbürgermeister
Dezernat für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales
Dez. III Stadtverwaltung Duisburg, 47049 Duisburg
Petershof Marxloh
Sozialpastorales Zentrum St. Peter
Herrn Pater Oliver
Ihr Schreiben „Offener Brief“ vom 01.04.2020, Reg.Nr. 1052/2020
Sehr geehrter Pater Oliver, sehr geehrte Schwester Ursula,
mit Ihrem Offenen Brief haben Sie sich an Herrn Oberbürgermeister Sören Link gewandt. Dieser gab Ihre Zuschrift an mich als den zuständigen Fachdezernenten weiter.
Zunächst bedanke ich mich für Ihre Zuschrift vom 01.04.2020, in der Sie erneut die Problematik der von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen in unserer Stadt beleuchten. Die Beantwortung Ihrer darin eingangs gestellten Frage erübrigt sich. Für die allermeisten Einwohnerinnen und Bürgerinnen unserer Stadt ist ein Leben auf der Straße unvorstellbar. Welche Nachteile und Einschränkungen damit verbunden sind, lässt sich erahnen; insbesondere wenn die Betroffenen durch extreme Wetterlagen, Katastrophen oder die aktuell vorgegebenen Beschränkungen der Behörden im besonderen Fokus der Öffentlichkeit stehen.
Ihrem Hinweis, wonach es in Duisburg kein Konzept für einen angemessenen, menschlichen und dem 21. Jahrhundert entsprechenden Umgang mit Obdachlosigkeit gibt, widerspreche ich ausdrücklich. Bereits vor vielen Jahren hat Duisburg sich zur Vermeidung und Beseitigung von Wohnungs- und/oder Obdachlosigkeit konzeptionell neu aufgestellt. Diese Konzeption hat einen stark präventiv ausgeprägten Charakter und sieht eine dauerhafte Beherbergung in Obdacheinrichtungen nicht mehr vor. Vorrangig im Interesse der betroffenen Personen, weil hierdurch eine weitere Isolation und Verelendung vermieden werden soll. Primäres Ziel hierbei ist eine bedarfsgerechte Versorgung des Personenkreises, bevorzugt in eigenem Wohnraum. Nach hier vorherrschender Ansicht ist jeder Mensch wohnfähig. Fachgerechte Beratung und Begleitung der Betroffenen sind hierbei inclusive.
Bekannt ist, dass Hilfe in dieser Form nicht von allen Betroffenen angenommen wird. Bewusst entscheiden sich Einzelne für einen Verbleib und das Leben auf der Straße. Damit verbundene Unannehmlichkeiten, Nachteile und sonstige Beeinträchtigungen ihres Daseins nehmen sie bewusst in Kauf. Das Schicksal dieser Personen macht auch die Verantwortlichen in der Kommune betroffen; nicht nur in diesen Tagen.
Obwohl sich die Stadt Duisburg, wie erwähnt, auch im Interesse der Betroffenen vom Grundsatz her entschieden hat, keine Obdachloseneinrichtungen zu betreiben, kann im Rahmen der Gefahrenabwehr jederzeit eine Unterbringung erfolgen. Hierfür steht eine begrenzte Anzahl von Plätzen, die bedarfsweise ausgeweitet werden müssen, zur Verfügung. Viele der Betroffenen lehnen jedoch eine derartige Unterbringung in einer Not- oder Sammelunterkunft ab. Erfolgt eine Unterbringung in diesem Rahmen, kann diese nur vorübergehenden Charakter haben. Angestrebt wird weiterhin die Versorgung mit Normalwohnraum. Problematisch wird dies, wenn der betroffene Personenkreis aufgrund europa- oder ausländerrechtlicher Bestimmungen über kein Erwerbsoder Transferleistungseinkommen verfügt. In diesen Fällen werden Hilfen zur Rückkehr oder dem Aufsuchen der heimischen Landesvertretung angeboten.
Das vorgenannte Unterbringungsangebot gilt auch dann, wenn der Personenkreis situativ von weiteren Einschnitten im öffentlichen Lebensraum betroffen ist. Viele lehnen jedoch auch in diesen Situationen weiterhin die Unterbringung in einer Not- oder Sammelunterkunft ab. Dem entgegen werden mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Staates/der Kommune passgenaue Lösungsmöglichkeiten erwartet. Mitunter stehen diese konträr zu den übergeordneten Zielen des Hilfesystems und fördern einen Verbleib auf der Straße. Im Spannungsfeld dieser Problematik bedarf die institutionelle Entscheidung der sorgfältigen Abwägung aller relevanten Aspekte.
Ihre unter den Punkten eins bis vier beschriebene Forderung nach der Erfüllung existentieller Grundbedürfnisse teile ich. Vom Grundsatz her sehe ich diese mit den vom Gesetzgeber erlassenen Vorgaben, an die sich auch die Stadt Duisburg strikt hält, als gegeben an. Dennoch ist mir durchaus bewusst, dass es hier einzelfallbezogen Lücken gibt und die Bedarfsdeckung nicht oder nur mangelhaft sichergestellt ist. Hier bin ich den von Ihnen benannten ehrenamtlich tätigen Initiativen, Vereinen und Institutionen für ihr aufopferndes Engagement dankbar. Allein durch die öffentliche Hand ist hier Abhilfe in ausreichendem Maße nicht möglich.
Aktuell werden weltweit durchgängig allen Personen in den unterschiedlichsten Konstellationen massive Einschränkungen in ihrem Lebensumfeld abverlangt. Mit Blick hierauf bitte ich um Verständnis dafür, dass die Lösung der Problematik nicht unmittelbar erfolgen kann. Seien Sie jedoch versichert, dass innerhalb der
Verwaltung zeitnah das bisherige Angebot permanent geprüft und ggf. den aktuellen Bedingungen angepasst wird. Die Stadt Duisburg hat alle Menschen im Blick und wir arbeiten mit vereinten Kräften und hoher Motivation an der Bewältigung der momentanen Herausforderungen.
Ihnen und Ihren vielen Helfern*innen danke ich an dieser Stelle noch einmal für Ihr Engagement in dieser schwierigen Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Thomas Krützberg
Beigeordneter
Spenden kann man hier: Hilfe für den Petershof