Migazin berichtet über Hausräumungen in Duisburg

In der Online-Zeitschrift Migazin berichtet Joachim Krauß über die Hausräumungen in Duisburg durch die sogenannte „Taskforce“. Statt gemäß dem Wohnaufsichtsgesetz die Situation der Mietenden zu verbessern wird in Duisburg vermeintliche ‚Gefahr im Verzuge‘ in Bezug auf Branschutz zum Vorwand genommen, und Mietende werden obdachlos und mittellos gemacht.

Brandschutz als vertreibender Mieterschutz für Rumänen in Duisburg

In Duisburg werden Wohngebäude von Rumänen und Bulgaren brandschutztechnisch überprüft. Finden sich Mängel, haben die Bewohner fünf Stunden, um ihre Sachen zu packen und sich für eine neue Bleibe zu kümmern. Tausende haben bereits ihre Wohnungen verloren. Diese Praxis wirft Fragen auf: Geht es wirklich um Brandschutz?

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Das Wohnaufsichtsgesetz wurde durch die damalige SPD-Landesregierung mit dem Schutz von Mietenden begründet. In Duisburg dient es der städtischen „Taskforce Problemimmobilien“ nicht als erste Handlungsgrundlage. Die Ordnungsbehörde agiert primär nach Brandschutzlogik. Dieses Vorgehen ist unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr sehr effektiv und unmittelbar, es lässt auch keine Güterabwägung zu. Auf die Gefahrenfeststellung erfolgt die Nutzungsuntersagung und sofortige Schließung, um Leib und Leben der Bewohnenden zu schützen. Die Behörde könnte im Zuge einer Ersatzvornahme auch die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr anstelle der Hauseigentümer ergreifen und diesen die Kosten in Rechnung stellen, aber davon ist in keinem nach der Neuausrichtung der „Taskforce Problemimmobilien“ bekanntgewordenen Fall Gebrauch gemacht worden.

In der Kritik an der kommunalen Praxis wird gefragt, weshalb die Mietenden nicht vorab über eine Hausbegehung informiert und einbezogen werden, um auch präventiv tätig sein zu können und sie nicht schutzlos zu lassen. Nach der Logik des Brandschutzes verbietet sich gerade das, da mit Bekanntwerden der Gefahr, durch die Behörde eine Handlung erfolgen muss. Sollte aber die Gefahrenlage bereits vor der Begehung bekannt sein, würde sich die Behörde der verspäteten Abwehr schuldig machen und die Menschen wissentlich in der Gefahr belassen.

Die Mietenden vorab über mögliche Gefahren zu informieren und mit ihnen die Beseitigung zu planen, wäre eine präventive Herangehensweise, läge aber außerhalb der Gefahrenabwehrlogik einer Brandschutzüberprüfung. Hausräumungen könnten so vermieden werden. Sie kämen nur gleichzeitig nicht mehr als Steuerungsinstrument zwecks Abschreckung in Frage. Die Gefahrenabwehrlogik einer Brandschutzüberprüfung verbietet also behördliche Vorsorge, ihr Ergebnis kann (theoretisch) vorher nicht feststehen.

Vorauseilendes Jobcenter

Im April 2022 erhielten EU-Zugewanderte Bescheide des zuständigen Jobcenters. Darin hieß es: „Die Zahlung ihrer Leistungen wurde vorläufig eingestellt. Laut Aktenklage gibt es eine Räumung ihrer Wohnung zum 4.5.2022. Um Leistungen nach dem SGB II in Duisburg zu beziehen, muss ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Duisburg sein. Nach der Räumung zum 04.05.2022 ist dies nicht sichergestellt.“ Eine lokale Organisation die u.a. eine Sozialberatung anbietet brachte den Fall in die Öffentlichkeit. Nach Bekanntwerden sagte die Ordnungsbehörde den Einsatz ab.

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