Anlässlich des Comebacks von Martin Hohmann

Anfang November 2016 kürte die AfD-Hessen ihre Kandidaten für die kommende Bundestagswahl. Der prominenteste unter den Kandidaten, an vierter Stelle gelistet, ist ein alter Bekannter, Martin Hohmann, der 2004 wegen einer als antisemitisch kritisierten Rede aus der CDU ausgeschlossen worden war. In der AfD hat er nun ein neue ‚Heimat’ gefunden und stärkt dort den christlich-konservativen Flügel. Aber auch völkische und identitäre Töne sind ihm, dem Kontakte zu Björn Höcke nachgesagt werden (FASZ v. 20.12.2015), nicht fremd. Mit Blick auf Merkels Flüchtlingspolitik verlautbarte er:

„Eine Volksgemeinschaft muss wissen, wer dazu gehört und wer nicht, wie viele Fremde man aufnehmen kann, ehe die Gemeinschaft ins Chaos fällt.“ (Spiegel online v. 20.06.2016).

Aus Anlass des erneuten Karrieresprungs von Hohmann erlauben wir uns, zwei ältere Texte von DISS-Mitarbeitern ins Netz zu stellen. Der erste, von dem leider allzu früh verstorbenen Alfred Schobert, erschien im Dezember 2003 in den Archiv-Notizrn und in der Graswurzelrevolution, der zweite, von Helmut Kellershohn, stammt von 2004 und wurde dann in veränderter Form in einem Sammelband von Stephan Braun und Daniel Hörsch im VS-Verlag veröffentlicht.

Alfred Schobert: Eliten-Antisemitismus in Nazi-Kontinuität. Martin Hohmanns Neuhofer Rede im Kontext (Dezember 2003)

Helmut Kellershohn: Im rechten Grenzraum des Verfassungsbogens. Der Fall Hohmann und die Junge Freiheit (2004)

Fatale Effekte des V-Leute-Unwesens

Die Studie des DISS zu den V-Leuten in der NPD aus dem Jahr 2002 kam zu dem Schluß, es sei an der Zeit das V-Mann-Unwesen endlich vollständig zu beenden und die Geheimdienste der Bundesrepublik einer wirksamen demokratischen Kontrolle zu unterziehen. Sie warnte aber auch vor Verschwörungsmythen, die die Organisationen und die Gewalttäter der extremen Rechten zu bloßen Marionetten geheimdienstlicher Machenschaften umdeuten.

Wir präsentieren hier noch einmal Auszüge aus dem Fazit der damaligen Studie und plädieren dafür, auch im aktuellen Fall in Bezug auf Verschwörungsmythen einen kritischen, kühlen Kopf zu bewahren. Die vollständige Studie können Sie hier als PDF-Datei abrufen: V-Leute bei der NPD. Geführte Füh­rende oder Füh­rende Geführte?

 

Fatale Effekte

Das Thema V–Leute in Organisationen der extremen Rechten ist alles andere als neu. Wie wir bereits schilderten, erinnerten sich Frenz und Kameraden von der DRP anlässlich ihrer Kontaktaufnahme mit dem Verfassungsschutz daran, dass sich die NSDAP in den dreißiger Jahren V–Männern bediente, um die Parteikasse zu füllen. Diese Traditionslinie ließe sich noch weiter zurückverlängern. Auch Adolf Hitler begann seine politische Karriere als bezahlter V–Mann. Hitler besuchte im September 1919 mit Bespitzelungsauftrag eine Versammlung der Deutschen Arbeiterpartei (DAP), der Vorläuferorganisation der NSDAP, und er trat bald darauf mit Auftrag in die DAP ein. Die Geschichte der NSDAP begann also mit einem V–Mann. Übrigens hatte dieser V–Mann-Einsatz noch eine Schlusspointe, denn Hauptmann Karl Mayr, der damals ein Parteigänger der extremen konterrevolutionären Rechten war und Hitler ‚führte‘, wandelte sich später zum Kritiker Hitlers, trat dem sozialdemokratischen Reichsbanner bei, floh 1933 nach Frankreich, wurde später von den Nazis gefangen und starb 1945 im Konzentrationslager Buchenwald. So wurde er also von den langen Armen seines früheren politischen Ziehkindes eingeholt.

Die historisch belegte V–Mann-Verpflichtung Hitlers ist ein alarmierendes geschichtliches Beispiel für die V–Leute-Problematik insgesamt.

Es wäre aber schon sehr aberwitzig, daraus verschwörungsmythisch in einer platten historischen Analogie zu folgern, die damalige NSDAP und die heutige NPD seien willenlose Marionetten an den Fäden von allmächtigen Geheimdiensten gewesen. Erstens lassen sich Entstehung, Aufstieg und die spätere Politik von Krieg und Vernichtung der Nazis nicht auf einen geheimdienstlichen Auftrag reduzieren. Zweitens ist eine derart zurechtgestutzte historische Analogie nicht als Interpretationsfolie für die hier untersuchten Aktivitäten der V–Leute Frenz und Holtmann geeignet. Sie anzulegen reproduzierte nur die Selbstermächtigungs- und Größenfantasien von Frenz und Kameraden.

Den komplexen Prozessen von Kooperation und Konkurrenz innerhalb einer Partei wie der NPD, ihrer Entwicklung innerhalb der Parteienkonkurrenz mit REPs und DVU und der außerparlamentarischen Rechten und ihrem Durchsetzungsvermögen im Rahmen einer hochkomplexen Gesellschaft und eines pluralen politischen Systems wie denen der Bundesrepublik Deutschland wird ein derartiges Verständnis der Aktivitäten von V–Leuten in der NPD nicht gerecht. Es reduzierte völlig unzulässig die Komplexität sozialer und politischer Prozesse, während es gleichzeitig die Aktivitäten von V–Leuten ins schier Unmögliche aufbauschte.

Vor derartigen Interpretationen, die wir hier – zugegeben in ironischer Überspitzung, doch in Kenntnis dessen, was auf dem besinnungslosen „Sinn“-Markt so feil geboten wird – präventiv simulieren, sei ausdrücklich gewarnt.

Allerdings gehört die Produktion und Reproduktion verschwörungsmythischer Vorstellungen von Macht und Politik, die die gesellschaftlichen Akteure auf bloße Marionetten von hinter den Kulissen agierenden geheimen Mächten reduzieren, bereits zu den fatalen Effekten, die die V–Leute-Praxis zeitigt. Ihre einer Demokratie abträglichen Konsequenzen „Fatale Effekte des V-Leute-Unwesens“ weiterlesen

V-Leute bei der NPD

Aus aktuellem Anlass machen wir die Studie „V-Leute bei der NPD: Geführte Führende oder Führende Geführte?“ wieder zugänglich, die 2002 im Zusammenhang mit dem NPD-Verbotsverfahren von den DISS-Mitarbeitern Martin Dietzsch und Alfred Schobert vorgelegt wurde. Der Text ist leider heute immer noch so aktuell wie damals.

Titelseite der DISS Studie V-Leute bei der NPD

Im August 2002 kamen die Autoren zu dem Schluss:

Eine Analyse der Aktivitäten der V–Leute Holtmann und Frenz ergibt, dass diese nicht als agents provocateurs innerhalb der NPD wirkten. Vollkommen unsinnig wäre es, sogar von einer Steuerung der NPD durch Geheimdienste zu sprechen. Vielmehr verkörperten die beiden exponierten NPD-Funktionäre den Typus des omnimodo facturus, d.h. es handelte sich um Personen, die man zu nichts anstiften kann, weil sie ohnehin zu allem bereit sind. Ihre Aktivitäten deckten sich nahtlos mit dem sonstigen Kurs der Partei, und sie genossen gerade wegen ihrer antisemitischen und rassistischen Hetze über Jahrzehnte das Vertrauen der Partei. Aus diesem Grund kann die V–Mann-Affäre nicht als Argument gegen das lange überfällige Verbot der NPD dienen.

Freilich wirft die Affäre ein düsteres Licht auf die Aktivitäten der Verfassungsschutzämter, insbesondere auf deren V–Mann-Praxis. Diese führte letztendlich dazu, die NPD zu stärken, statt sie zu schwächen, und sie erbrachte geheimdienstliche Informationen, die zuvor von der NPD-Führung gefiltert worden waren und deren Wert auch deshalb mehr als zweifelhaft gewesen sein dürfte.

Es stellt sich die Frage, ob es nicht an der Zeit ist, das V–Mann-Unwesen endlich vollständig zu beenden. Die Affäre ist ein Beleg dafür, dass sich die Geheimdienste der Bundesrepublik Deutschland einer wirksamen demokratischen Kontrolle erfolgreich entziehen.

Die komplette Studie V-Leute bei der NPD können Sie hier als PDF-Datei abrufen.