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Netzfundstück: Protonormalistische Anten

Jür­gen Link schreibt in sei­nem Blog Ban­ge­ma­chen gilt nicht zur aktu­el­len Debatte um die Äuße­run­gen von Thilo Sarrazin:

Nun ver­tei­di­gen sie ihre “Migran­tin­nen und Migran­ten” gegen Sar­ra­zin, unsere Migran­tin­nen– und Migranten-Forscherinnen und –for­scher, ver­liebt wie sie sind in ihren Begriff “Migran­tin­nen und Migran­ten”. Der klingt ja auch so wis­sen­schaft­lich, genau wie Reprä­sen­tant und Signi­fi­kant. Damit kann man viel­leicht sogar Exzel­lenz wer­den, mit der Migran­tin­nen– und Migran­ten­for­schung, ins­be­son­dere der Migran­tin­nen– und Migranten-Kinder-Defizite-Forschung. Bloß: Warum kommt das bei “den Men­schen” (Angela Mer­kel) irgend­wie schlecht an und wirkt viel­leicht sogar wie Was­ser auf Sar­ra­zins Mühle?

Weil es die Anten in der deut­schen Sprach-, Dis­kurs– und Kul­tur­ge­schichte so in sich haben.

[…]

Warum scheut der “deut­sche” Dis­kurs die sehr deut­schen Signi­fi­kan­ten EINWANDERER UND EINWANDERINNEN wohl so sehr? So sehr, dass er selbst dort, wo er ein deut­sche­res Wort als “Migran­ten” vor­zieht, pedan­tisch und skru­pu­lan­tisch “Zuwan­de­rin­nen und Zuwan­de­rer” sagen muss? (Wäh­rend er Aus­wan­de­rer glatt über die Zunge bringt – und nicht etwa Abwan­de­rer sagen muss.)Etwas theo­re­ti­scher gefasst: Die Anten gehö­ren dis­kurs­his­to­risch zum Pro­to­nor­ma­lis­mus, d.h. zu jener Auf­fas­sung von “Nor­ma­li­tät”, die auf star­ren Gren­zen von Normalitäts-Klassen auch inner­halb einer “Popu­la­tion” beruht. (Aus­führ­lich dar­ge­stellt im “Ver­such über den Nor­ma­lis­mus”.) Also genau zu jener Spiel­art des Nor­ma­lis­mus, für die Sar­ra­zin plä­diert, deren Wiederbelebungs-Manifest er gerade publi­ziert hat. Wenn irgend­ei­nem, dann pas­sen ihm die MIGRANTINNEN UND MIGRANTEN glatt ins Kon­zept – egal ob gegen oder “für” sie plä­diert wird.

Lesen Sie den voll­stän­di­gen Text von Jür­gen Link: “Migran­tin­nen und Migran­ten”: In die­sem Zei­chen kön­nen sie nur verlieren

Zum Bochumer Tortenprozess

Neues Bil­der­ver­bot durch Bochu­mer Tor­ten­pro­zess:
Ste­hen wir vor einer Ein­schrän­kung der Pressefreiheit?

Autor: Rolf van Raden

Vor dem Bochu­mer Amts­ge­richt hat am Mitt­woch ein Auf­se­hen erre­gen­der Pro­zess statt­ge­fun­den: Der ver­ant­wort­li­che Redak­teur des loka­len Inter­net­por­tals bo-alternativ ist zu einer Strafe von 1.500 Euro ver­ur­teilt wor­den, weil er ein Anti-Nazi-Plakat doku­men­tiert hat. Auf dem Pla­kat ist eine Comic­fi­gur zu sehen, die eine Torte in der Hand hält. In den Augen der Staats­an­walt­schaft und der Rich­te­rin stellt die Abbil­dung auf die­ser Seite aus dem Jahr 2008 einen „Auf­ruf zur gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zung“ dar.

http://www.bo-alternativ.de/aktuell/wp-content/uploads/2008/10/nazistopp.jpg

Auf­ruf zur gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zung“? Die doku­men­tie­rende Abbil­dung die­ser Gra­fik soll straf­bar sein.

Es han­delt sich bereits um den drit­ten Pro­zess zum Thema – vor einem Jahr gab es bereits einen Frei­spruch, wor­auf die Staats­an­walt­schaft aller­dings Revi­sion ein­legte. Der beschul­digte Redak­teur hat jetzt ange­kün­digt, gegen das neue Urteil selbst in Beru­fung zu gehen. Sollte die Ver­ur­tei­lung vor wei­te­ren Instan­zen Bestand haben, könnte das die Presse– und Mei­nungs­frei­heit in Deutsch­land emp­find­lich einschränken.

Die Anklage der Bochu­mer Staats­an­walt­schaft (hier im Wort­laut) stand von Anfang an unter mas­si­ver Kri­tik. In einer Soli­da­ri­täts­er­klä­rung bewer­te­ten eine Reihe pro­mi­nen­ter Per­sön­lich­kei­ten den Pro­zess als einen „Affront gegen die Men­schen, die sich am 25. Okto­ber in Bochum und an ande­ren Tagen in ande­ren Städ­ten den Nazi-Aufmärschen ent­ge­gen stell­ten.” Andere Beob­ach­te­rIn­nen wei­sen dar­auf hin, wel­che poli­ti­schen Fol­gen die Ver­ur­tei­lung haben kann: Wenn näm­lich schon die Abbil­dung einer Comic­fi­gur mit einer Torte in der Hand dazu aus­reicht, um das Recht auf Äuße­rungs­frei­heit im Inter­net ein­zu­schrän­ken, dann wäre der behörd­li­chen Will­kür Tür und Tor geöffnet.

Die Anklage hat die Abbil­dung einer Torte zu einer „getarn­ten Bombe“ umge­deu­tet. Damit aber nicht genug. Denn im nächs­ten Schritt erklärte die Staats­an­walt­schaft die angeb­li­che Bombe zu einem ver­bo­te­nen Auf­ruf, „Gegen­stände, die ihrer Art nach zur Ver­let­zung von Per­so­nen oder Beschä­di­gung von Sachen geeig­net und bestimmt sind, ohne behörd­li­che Geneh­mi­gung mit sich zu füh­ren und diese zur Bege­hung von Ver­ge­hen der gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zung ein­zu­set­zen“. In ein­fa­che Spra­che über­setzt behaup­tet die Staats­an­walt­schaft: Indem das Inter­net­por­tal das Pla­kat doku­men­tiert, rufe es dazu auf, mit Waf­fen zur Demo zu gehen und diese zu benutzen.

Kommt die Staats­an­walt­schaft mit die­ser obsku­ren Argu­men­ta­tion durch, wäre künf­tig keine gra­fi­sche Ver­öf­fent­li­chung mehr vor solch aggres­si­ver Inter­pre­ta­tion und Umdeu­tung geschützt. Ein Pla­kat mit einer erho­be­nen Faust? Klar, da holt jemand zum Schlag aus. Es droht ein neues Bil­der­ver­bot für poli­ti­sche Publi­ka­tio­nen. Und noch mehr: Die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den bekä­men ein ein­fa­ches wie mäch­ti­ges Instru­ment an die Hand, um poli­tisch miss­lie­bige Äuße­run­gen weit­ge­hend will­kür­lich zu kri­mi­na­li­sie­ren. Das wäre eine mas­sive Ein­schrän­kung des Grund­rechts auf Mei­nungs­frei­heit – und weil es sich bei dem Ange­klag­ten ja nicht ein­mal um den Plakat-Urheber, son­dern ledig­lich um den Redak­teur eines Inter­net­por­tals han­delt, auch um eine Aus­he­be­lung der Pressefreiheit.

Der Dis­kurs­ana­ly­ti­ker und Her­aus­ge­ber der Zeit­schrift kul­tuR­Re­vo­lu­tion Jür­gen Link ging noch einen Schritt wei­ter. Bereits anläss­lich des ers­ten Tor­ten­pro­zes­ses vor einem Jahr ver­öf­fent­lichte er eine „Dis­kurs­ana­ly­ti­sche Wort­mel­dung“, in wel­cher er deut­lich machte: Selbst, wenn auf dem Pla­kat tat­säch­lich eine Bombe zu sehen wäre, würde es sich dadurch nicht um einen Auf­ruf zu Gewalt han­deln – weil bei einer Inter­pre­ta­tion immer Kol­lek­tivsym­bo­li­ken und dis­kur­sive Kon­texte zu berück­sich­ti­gen sind. Um das zu ver­deut­li­chen, über­trägt Link das Argu­men­ta­ti­ons­mus­ter der Staats­an­walt­schaft pro­be­weise auf eine Kari­ka­tur, wel­che die WAZ elf Jahre zuvor ver­öf­fent­licht hatte. In der Gra­fik ist der dama­lige Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter Vol­ker Rühe zu sehen, der den im Roll­stuhl sit­zen­den Wolf­gang Schäu­ble mit einem Pan­zer bedroht. Folge man der Logik der Bochu­mer Staats­an­walt­schaft, stelle diese Ver­öf­fent­li­chung „zwei­fels­frei sogar einen Auf­ruf zum Mord dar.“ Jür­gen Link wei­ter: „Staats­an­wäl­tin W. weiß nicht, dass Kari­ka­tu­ren Kon­flikte sym­bo­lisch dar­stel­len und dazu gro­teske Über­trei­bun­gen als ihr wesent­li­ches Mit­tel ein­set­zen müs­sen. ‚Pan­zer’ bedeu­tet sym­bo­lisch ‚große Entschlossenheit’ (und nicht: rea­ler Pan­zer­ein­satz!!!) – Torte mit Lunte bedeu­tet sym­bo­lisch ‚Ent­schlos­sen­heit mit Spaß’ (erheb­lich klei­nere als Pan­zer!!!), und nicht rea­len Ter­ro­ris­mus! Man muss schon nicht bloß völ­lig humor­los, son­dern außer­dem dis­kurs­ana­ly­tisch eine Null sein, um der­art dane­ben­hauen (keine Unter­stel­lung, Staats­an­wäl­tin W. habe wirk­lich zuge­schla­gen!!!) zu kön­nen.” Zum voll­stän­di­gen Text von Jür­gen Link.

Ob die Staats­an­walt­schaft und die vor­sit­zende Rich­te­rin tat­säch­lich dis­kurs­ana­ly­ti­sche Nul­len sind, oder ob es andere Gründe dafür gibt, dass sie eine Inter­pre­ta­tion des Pla­kats für gül­tig erklä­ren, die über­haupt nichts mit der tat­säch­li­chen dis­kur­si­ven Wir­kung der Ver­öf­fent­li­chung zu tun hat, das kann an die­ser Stelle nicht geklärt wer­den. Fest steht jeden­falls, dass die Demons­tra­tion, zu der das Pla­kat auf­rief, selbst in den Augen der Poli­zei völ­lig fried­lich ver­lau­fen ist. Und obwohl die Poli­zei – wie zu sol­chen Anläs­sen üblich – umfang­rei­che Taschen­kon­trol­len durch­führte, konnte sie nicht einen ein­zi­gen „gefähr­li­chen Gegen­stand“ fin­den – weder als Tor­ten getarnte Bom­ben, noch andere Gegen­stände, die zur Beschlag­nahme geeig­net waren. Dar­über hin­aus ist der jetzt wegen „Auf­ruf zur gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zung“ ver­ur­teilte Redak­teur seit Jahr­zehn­ten ein akti­ves Mit­glied der Frie­dens­be­we­gung und für seine kom­pro­miss­los gewalt­freie poli­ti­sche Linie bekannt.

Diese Tat­sa­chen ver­wei­sen auf eine Fra­ge­stel­lung, um die es bei der Beru­fungs­ver­hand­lung zumin­dest impli­zit auch gehen wird: Wenn Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den und Gerichte über die Straf­bar­keit einer Publi­ka­tion befin­den, dür­fen sie dann ein­fach eine Inter­pre­ta­tion zur Grund­lage machen, die weder vom Publi­zis­ten selbst, noch von der Ziel­gruppe der Publi­ka­tion, und noch nicht ein­mal im Rah­men des Hege­mo­ni­al­dis­kur­ses als nahe­lie­gend oder gar zwin­gend ange­se­hen wird? Oder ver­let­zen die Behör­den viel­leicht sogar ihre Sorg­falts­pflicht, wenn sie sich auf eine Inter­pre­ta­tion beru­fen, die nichts mit den dis­kur­si­ven Ver­hält­nis­sen zu tun hat, in denen die Publi­ka­tion ver­öf­fent­licht wor­den ist?

Diese Fra­gen sind aus einer dis­kurs– und macht­ana­ly­ti­schen Per­spek­tive inter­es­sant. In der poli­ti­schen Dimen­sion wird in der Beru­fungs­ver­hand­lung aller­dings nicht weni­ger ver­han­delt als die Reich­weite der Grund­rechte auf Presse– und Äuße­rungs­frei­heit. Des­we­gen ist sicher, dass wei­ter­hin viele Augen auf den Bochu­mer Tor­ten­pro­zess gerich­tet sein werden.

Zum Wei­ter­le­sen: Alle Stel­lung­nah­men und Berichte zum Bochu­mer Tor­ten­pro­zess auf bo-alternativ.de

Wortmeldung

Netzfundstück: Hymnen, Flaggen, Fangesänge

Der Internet-Sender detektor.fm aus leip­zig sen­dete heute ein Inter­view mit DISS-Mitarbeiter Jens Zim­mer­mann zum Thema »Hym­nen, Flag­gen, Fan­ge­sänge — wie weit ist es zur Menschenfeindlichkeit?«.

Anmo­de­ra­tion:

Fuß­ball ver­bin­det. Doch lei­der sind oft­mals auch Ras­sis­mus, Homo­pho­bie und Men­schen­feind­lich­keit mit im Sta­dion. Ein Inter­view über Flag­gen, Hym­nen und die Gret­chen­frage, wie­viel unbe­schwer­tes Fei­ern erlaubt ist.

Eigent­lich ist es ja das nor­malste der Welt: die Flag­gen und Fah­nen, die zur WM über­all auf­tau­chen. Natür­lich drückt man sei­nem Hei­mat­land die Dau­men – und warum sollte man das nicht auch zei­gen. Das Ganze hat aber manch­mal auch eine Kehr­seite – und die ist für die, die im Fei­er­tau­mel sind, nur schwer zu erken­nen: Ras­sis­mus und Frem­den­feind­lich­keit im Sport. Wäh­rend eines sol­chen Groß­er­eig­nis­ses wie der WM tref­fen ver­schie­denste Natio­nen auf­ein­an­der. Die Frage ist also: baut sowas Vor­ur­teile ab? Oder bre­chen sie dadurch erst recht auf?

Dar­über spre­chen wir jetzt mit einem Exper­ten vom  Duis­bur­ger Insti­tut für Sprach– und Sozi­al­for­schung, kurz DISS. Dort wird seit 1987 beob­ach­tet und erforscht, wie sich Rechts­ex­tre­mis­mus, Ras­sis­mus und sozia­ler Aus­gren­zung in der Gesell­schaft ent­wi­ckeln, wie dar­über debat­tiert wird, wo es sich fest­setzt. Die For­scher spre­chen dabei von Dis­kur­sen. Und wie prä­sent sol­che men­schen­feind­li­chen Dis­kurse im Fuß­ball sind, das fra­gen wir Jens Zim­mer­mann vom DISS.

Das Inter­view kön­nen Sie als mp3-Audio-Datei von der Web­site von detektor.fm her­un­ter­la­den (8:20 Minu­ten, 8 MB):

http://detektor.fm/download/?file=/images/uploads/mp3/Jens_Zimmermann_ber_Rassismus_und_Fremdenfeindlichkeit_im_Fuball_WEBSITE_1.mp3

Netzfundstück: Diskurslinguistik

Im „Forum: Qua­li­ta­tive Sozi­al­for­schung“ (FQS) erschien eine inter­es­sante Rezen­sion zum Sta­tus der Dis­kurs­lin­gu­is­tik, in der auch aus­führ­lich auf die „Kri­ti­sche Dis­kurs­ana­lyse“ des DISS ein­ge­gan­gen wird.

Review Essay: Was ist der Bei­trag der Dis­kurs­lin­gu­is­tik für die Fou­cault­sche Dis­kurs­ana­lyse? (Rai­ner Diaz-Bone)

Voll­text: html pdf

Diskurswerkstatt in Rom

Der Sprach­wis­sen­schaft­ler Jörg Senf bie­tet an der römi­schen Uni­ver­si­tät „Sapi­enca“ eine Dis­kurs­werk­statt nach dem Mus­ter der Dis­kurs­werk­statt im DISS an. Nach einer Ein­füh­rung in die Kri­ti­sche Dis­kurs­ana­lyse (KDA) sol­len die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer eigene kleine Dis­kurs­ana­ly­sen zu bri­san­ten The­men durchführen.

Ort: Uni „Sapi­enza“, Rom, Fakul­taet „Sci­enze poli­ti­che“, Fach­be­reich „Lingue per le poli­ti­che pubb­li­che“, Hoer­saal C
Zeit: 4. Maerz — 27. Mai, jeden Don­ners­tag 17.30 –19.00 Uhr