DISS-Journal 45 erschienen

Die neue Ausgabe unserer Institutszeitschrift DISS-Journal ist erschienen und kostenlos als PDF-Datei abrufbar.

 

Vorwort

Seitdem Putin den guten alten Lenin zur Unperson, Stalin dagegen zum Vorbild und die Kriegspredigten des Patriarchen Kyrill zu aufbauenden Traktaten erklärt hat, erscheint es ratsam, wieder einmal in die alten Texte Lenins hineinzuschauen, die er während des Ersten Weltkrieges im Schweizer Exil geschrieben hat. Im April 1916 veröffentlichte er Thesen zum Selbstbestimmungsrecht der Nationen unter den Bedingungen eines Weltkrieges, in dem sich zwei imperialistische Blöcke gegenüberstanden. Mit Blick auf eine zukünftige sozialistische Revolution im Zarenreich schrieb er: „Die Tatsache, daß der Kampf gegen eine imperialistische Macht für die nationale Freiheit unter bestimmten Bedingungen von einer anderen ‚Großmacht‘ für ihre ebenfalls imperialistischen Ziele ausgenutzt werden kann, kann die Sozialdemokratie genauso wenig bewegen, auf die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Nationen zu verzichten, wie die mehrfachen Fälle der Ausnutzung der republikanischen Losungen durch die Bourgeoisie […] die Sozialdemokratie bewegen können, auf ihren Republikanismus zu verzichten.“

Die Ukraine gehört nicht (mehr) zur Russischen Welt (Russkij Mir). Ihr Selbstbestimmungsrecht anzuerkennen, will nicht nur Putin und Kyrill partout nicht einfallen, sondern auch den sog. ‚Putinverstehern‘ in Europa und speziell Deutschland, die den Ukrainekrieg als Auftakt zur Abrechnung mit dem „Regenbogenimperium“ der angelsächsischen Vormacht sehen und von einem europäischen „Großraum“, selbstverständlich unter deutscher Führung, träumen, den sie mit russischer Hilfe zu installieren trachten. Björn Höckes Kriegsrede in Gera ist diesbezüglich ein Thema in diesem Heft, kontrastiert mit dem Ansinnen der „realistischen“ Fraktion der extremen Rechten, die „Zeitenwende“ diskursiv zu okkupieren, um die Nation endlich mental und militärisch (sogar zur Atommacht?) aufzurüsten und in den Zustand der viel beschworenen Souveränität zu versetzen, wenn auch noch, unter den gegebenen Bedingungen, innerhalb der NATO.

Im Ukrainekrieg geht es aber nicht nur um die nationale Unabhängigkeit, sondern auch, gewissermaßen überdeterminiert, um die zukünftige Weltordnung. In dieser Hinsicht ist der Ukrainekrieg ein Vorspiel zu einer noch schwerwiegenderen Konfrontation. Aus der Sicht amerikanischer Militärstrategen, schreibt Wolfgang Kastrup in seinem Beitrag, bleibe Russland „zwar durch seine Nuklearmacht weiterhin strategisch bedeutend, China als neue Nuklearmacht habe aber gegenüber Russland politisch, ökonomisch und militärisch eine andere Größenordnung, es sei ein systemischer Rivale, der die Weltordnung bedrohe“. Kastrup untersucht die Determinanten dieser sich schrittweise zuspitzenden Systemrivalität-

In einem zweiten Schwerpunkt geht es um die Engführung der ökologischen Transformation auf den sogenannten Green New Deal. Dringend benötigte, weiterreichende Konzepte wie die Option eines Degrowth, passen nicht in die grün gefärbte, kapitalistische Fortschrittsgläubigkeit.

Die Zuversicht der Politik, den ökologischen Kollaps rein technologisch abwenden zu können, klingt geradezu naiv angesichts des Energiehungers des vermeintlichen Allzweckheilmittels der künstlichen Intelligenz. Auf deren politische Schadwirkung blicken wir mit einer kritischen Untersuchung des derzeitigen Hypes um den künstlich ‚intelligenten‘ Chatbot namens ChatGPT.

 

Inhalt

4 VORWORT

5 (UNGEHALTENE) REDE ZUM OSTERMARSCH 2023
Von Helmut Loeven

6 USA UND CHINA – HEGEMONIEKAMPF UM DIE WELTORDNUNG
Von Wolfgang Kastrup

14 HÖCKES KRIEGSREDE AM 3. OKTOBER 2022 IN GERA
Von Helmut Kellershohn

18 „ES GEHT UM UNSERE NATION. ES GEHT UM UNSERE
LEKTIONEN AUS DEM UKRAINE-KRIEG AUS DER SICHT DER JUNGEN
Von Helmut Kellershohn

24 DER FALL MAASEN
Von Theo Morell

30 GRÜNER KAPITALISMUS – DIE LÖSUNG?
Von Lukas Gerke

32 KLIMATECHNOLOGISCHER KOLLAPS
Von Guido Arnold

36 CHATGPT – EIN POLITISCHES DESASTER
Von Guido Arnold

42 JUNG, MÄNNLICH, MIGRANTISCH – EXPLOSIV!
ZUR DISKURSIVEN VORGESCHICHTE DER SILVESTERDE-BATTE
Von Isolde Aigner

47 ZWISCHEN REPRESSION UND VERSTÄNDNIS
KOMMENTARANALYSEN ZU DEN EREIGNISSEN DER SIL-VESTERNACHT
Von Maria Kim Anastasia Pawlinski, Nuran Taner und
50 ZUR KRÖNUNG VON CHARLES III.
Von Jobst Paul

54 LESETIPPS
Leseempfehlungen von Helmut Kellershohn, Benno Nothardt

57 „ICH ÜBERLEGE, MEIN BAUCH ENTSCHEIDET“
HEINRICH STRUNK – NACHLASSAUSSTELLUNG
Veranstaltungsempfehlung von Margarete Jäger und Benno

57 ERST STIRBT DAS RECHT, DANN DER MENSCH

30 JAHRE NACH GRUNDGESETZÄNDERUNG & SOLINGEN
von Heiko Kauffmann

59 AUS DEM INSTITUT

DISS Neuerscheinung: (Post-)Pandemische Normalitäten

»Nicht die Viren sind ungerecht, sondern die Strukturen, auf die sie treffen« (Christa Wichterich)

Guido Arnold, Helmut Kellershohn, Margarete Jäger:
(Post-)Pandemische Normalitäten
Edition DISS Bd. 50
1. Auflage, Dezember 2022
160 Seiten, 19,80 €
ISBN 978-3-89771-779-4
UNRAST Verlag, Münster

Bestellungen bitte über den Unrast-Verlag:
(Post-)Pandemische Normalitäten

Einhergehend mit rassistischen und nationalistischen Entsolidarisierungsprozessen, veränderten Gerechtigkeitsvorstellungen und einer zunehmenden Entwicklung sozialer Ungleichheitsverhältnisse – nicht zuletzt aufgrund eines technokratisch geleiteten ›Solutionismus‹ im automatisierten Bevölkerungsmanagement – hat die Corona-Krise ›neue Normalitäten‹ generiert, die gesellschaftsverändernde Wirkung auf die post-pandemische Zukunft haben.

In 13 lesenswerten Beiträgen geht dieser Sammelband des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung (DISS) der Frage nach, welchen Einfluss die Krise auf die Geschlechterverhältnisse hatte (und immer noch hat), auf den desolat ausgehöhlten Gesundheitssektor, auf die Digitalisierung im Bildungs- und Arbeitsbereich oder die zunehmende Bedeutung von Verschwörungsmythen.

Doch die Autor:innen sezieren nicht nur die spezifischen Merkmale der Pandemie. Sie nehmen auch möglicherweise kausale Zusammenhänge zwischen der pandemischen und der sich parallel zuspitzenden ökologische Krise in den Blick und analysieren die gesellschaftlichen Auswirkungen im Hinblick auf eine sich möglicherweise katastrophisch verschärfende Krisendynamik.

Inhalt

Guido Arnold /Margarete Jäger / Helmut Kellershohn
Vorwort

Jürgen Link
In welcher »neuen Normalität« wird die >Corona-Krise< enden?

Isolde Aigner
»Es ist Corona, was macht Ihr da?!« Jugendliche in der Corona-Pandemie

Christian Kolbe / Thomas Kunz
Hochschule und Digitalisierung in Post-Corona-Zeiten

Massimo Perinelli
Corona und Rassismus:
Die Krise der Solidarität im nationalen Shutdown

Christoph Butterwegge
Pandemische Ungleichheit im Corona-Kapitalismus

Christa Wichterich
Care, Geschlecht und Covid-19-Regime

Andreas Wulf
Der Pharma- und Patentekomplex

Guido Arnold
Postpandemisches Bevölkerungsmanagement

Bruno Kern
Die Rückkehr zum menschlichen Maß: Industrielle Abrüstung!

Helmut Kellershohn
»Blue Deal« versus »European Green Deal«

Andrea Becker
Der Reset der Großen Transformation

Clemens Knobloch
Verschwörungstheorie

Zwanglos ausgegrenzt

Impfdebatte in Frankreich und Deutschland

Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) machte am 24. Juli das Fass einer offenen Ungleichbehandlung auf: Bei hohem Infektionsgeschehen trotz Testkonzepten müssten Ungeimpfte aus seiner Sicht wieder ihre Kontakte reduzieren. »Das kann auch bedeuten, dass gewisse Angebote wie Restaurant-, Kino- und Stadionbesuche selbst für getestete Ungeimpfte nicht mehr möglich wären, weil das Restrisiko zu hoch ist«[1]. Siegessicher nimmt er den erhofften Ausgang der nun angestoßenen Debatte vorweg: »Geimpfte werden definitiv mehr Freiheiten haben als Ungeimpfte«

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nimmt den Ball am 27. Juli auf und erinnert Gastronom*innen an die Möglichkeit, nur für Geimpfte zu öffnen. »Die Vertragsfreiheit ermöglicht privaten Anbietern wie Gastronomen eine weitgehend freie Gestaltung ihrer Angebote«, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe [2]. »Wer seinen Gästen einen besonderen Schutz anbieten will, kann deshalb auch Angebote machen, die sich nur an Geimpfte richten.« Zugleich sprach sie sich abermals gegen eine Impfpflicht aus. Ein gleichermaßen verlogener wie geschickter Schachzug in der Debatte um die sogenannte Impfpflicht.

Noch im Frühjahr dieses Jahres betonte die Bundesregierung, man werde gesellschaftsspaltende Angebote von Dienstleister*innen nur an Geimpfte „nicht zulassen“. Diese mediale „Androhung“ blieb jedoch ohne Konsequenzen und entlarvte sich schon damals als PR-Schutzbehauptung, denn der Gesetzgeber unternahm rein gar nichts, solche Einschränkungen der Kundschaft explizit zu untersagen.

Jetzt fordert das höchste politische Amt in der Justiz sogar dazu auf, die Vertragsfreiheit derart zu überdehnen, um der mittlerweile impfmüden Bevölkerung einen ausreichend großen Impfanreiz zu verpassen, ohne selbigen „verordnen“ zu müssen. Also ohne den unpopulären Schritt eines gesetzlichen Ausschlusses von Nicht-Geimpften gehen zu müssen.

Die Bundesregierung nimmt weiterhin für sich in Anspruch, der Bevölkerung ein rein freiwilliges Impfangebot zu machen. Niemand werde zur Impfung gezwungen, auch nicht durch die Hintertür. Der Begriff der „Freiwilligkeit“ wird mit der Aufforderung Lambrechts jedoch maximal ausgehöhlt: Wenn nämlich sämtliche Dienstleistungsbereiche des Alltagslebens (mit Ausnahme der allgemeinen Berufsausübung, kommunaler Verwaltungsangelegenheiten und des Arztbesuches) einer offensiv entsolidarisierenden Auslegung der Vertragsfreiheit unterworfen werden. Der hemmungslose Aufruf dazu, ist ein bedenklich kurzsichtiger Kurzschluss zur Anhebung der Impfquote gegen den Widerstand von Impfgegner*innen, denn er vergisst rein praktisch sämtliche Jugendlichen und solche, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen wollen/ können. Diese müssten eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Und er vergisst insbesondere die spaltende Wirkung einer solchen Maßnahme, die Querdenker*innen und Impfgegner*innen in die Hände spielt.

Ausschluss statt Verordnung

Der französische Rückgriff auf eine gesetzlich angeordnete „Verpflichtung“ zur Impfung ist die etwas altbackene Form eines autoritär verordnenden Staates, der sich immer noch auf den Ausnahmezustand beruft. In Frankreich werden seit heute (9.8.21) Getestete den Geimpften nicht mehr ohne weiteres gleichgestellt und sind von vielen Bereichen des alltäglichen Lebens ausgeschlossen. Konkret: Beim Betreten von Restaurants und Cafés, Zügen, Flugzeugen, Fernreisebussen, Gesundheitseinrichtungen, Einkaufszentren, Messen und Jahrmärkten muss ein Gesundheitspass vorgezeigt werden. Wer nicht geimpft ist, muss für den tagesaktuellen Eintrag in eben diesen Pass 30 Euro für einen Test selbst bezahlen. Da insbesondere in ärmeren Bevölkerungsschichten der Anteil Geimpfter besonders niedrig ist, kommt dies einem Ausschluss gleich und verschärft die soziale Ungleichheit weiter.

Die moderne Form des staatlich lenkenden Bevölkerungsmanagements gibt hingegen lediglich den Rahmen für eine nunmehr zulässige, ja sogar explizit erwünschte Ungleichbehandlung vor und lässt sich besser in das „neue Normal“ eines neu etablierten Gerechtigkeitsempfindens „jede/r wie sie es verdient“ integrieren. Statt einen beklagbaren Malus für Ungeimpfte zieht Frau Lambrecht einen weithin sichtbaren Bonus für Geimpfte vor. Nicht-Geimpfte müssten dann eben auf Theater- oder Restaurantbesuche verzichten. Der ur-menschliche soziale Druck, nicht zu vereinsamen, soll hier eine erhöhte Impfbereitschaft per „nudge“ (Anstubser) herbeiführen.

Allerdings wird hier die Grenze zwischen belohnendem Anreiz und Bevormundung eindeutig überschritten: Impfprämien (entweder vom Arbeitgeber, oder vom Staat) sind völlig legitim und qualitativ nichts anderes als das 1954 eingeführte Kindergeld gegen eine überalternde Gesellschaft, oder verschenktes Bauland gegen die Landflucht. Aber das Gewähren zuvor entzogener Grundrechte nur für Geimpfte als Anreiz für Ungeimpfte ist weder juristisch noch gesellschaftlich (zusammen-) zu halten. Was gäbe es für einen Eklat in diesem Land, wenn aus Gründen eines akuten Klima-Notstandes zunächst allen die Fahrerlaubnis entzogen würde, und nach einer Phase des immobilen Innehaltens nur noch denen zurückgegeben würde, die ein ausreichendes Bemühen um Klimaneutralität nachweisen konnten oder aber aus triftigen Gründen einer Ausnahmegenehmigung bedürften.

Noch im Frühjahr wurden Getestete den Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Auch damals war bekannt, dass Schnelltests unzuverlässig sind, und Infektionen nur zu etwa 60 Prozent und mit mehrtägigem Verzug gegenüber dem Zeitpunkt der Infektion erkennen. Die Politik propagierte jedoch die Akzeptanz solcher Schnelltest als „wesentlicher Baustein im Kampf gegen Corona“ um die Folgen der schweren logistischen Fehler bei der Impfstoff-Beschaffung und-Verteilung (sowie bei der Impfstoffproduktion) zu überbrücken.

Jetzt, wo genügend Impfstoff vorhanden ist, sollen die gleichermaßen unzuverlässigen Schnelltests nicht mehr als Alternative gelten. Das ist nicht nur nicht vermittelbar, sondern insbesondere vor dem Hintergrund der damals noch nicht vorhandenen Delta- und Lambda-Mutationen des Coronavirus falsch: Die Delta-Variante des Virus können auch Geimpfte (eingeschränkt) weiterverbreiten. Bei der Lambda-Variante schützen derzeitige Impfungen nicht einmal vor einer schweren Erkrankung – so die aktuelle Einschätzung von Virolog*innen. Beides hebt die Bedeutung häufiger Tests trotz deren unveränderter Unzulänglichkeit an – auch bei Geimpften!

So sehr wir uns eine höhere (dringend benötigte) Impfquote wünschen; ein gesellschaftlicher Ausschluss für Ungeimpfte als Impfanreiz, ist nicht hinnehmbar und er ist das falscheste Signal, was die Politik zum Vertrauensgewinn senden kann. Ohne eben dieses Vertrauen wird die Gesellschaft keine Herdenimmunität erlangen können. Je mehr Zeit des Misstrauens vergeht, desto größer die Gefahr von neuen Mutanten und desto geringer das Vertrauen in weitere notwendige Impfungen bzw. zukünftige Covid19-Medikationen.

Dies wäre neben dem Festhalten an den Patenten für Covid-19-Impfstoffe (siehe Artikel „Impfprivilegien – Egoismus, der krank macht“ im DISS Journal #41) der zweite folgenschwere Irrweg der Bundesregierung zur Eindämmung des Virus‘. Beide tragen maßgeblich zu einer (viele unnötige Tote produzierenden) Verschärfung der Corona-Krise bei.

Eine Rückkehr zu einer Normalität eines Leben mit dem Virus ist nur kollektiv denkbar. Das schließt die Möglichkeit der Testung als Teilhabe für Ungeimpfte als Alternative zum Impfen mit ein. Alle anderen Vorschläge müssen als Vorstöße zur Etablierung einer neuen Normalität verstanden werden – eine Normalität, die zwar restriktive Verordnungen so weit wie möglich vermeidet, jedoch über dezentrale Bonus-Malus-Systeme den gleichen normierenden Ausschluss produziert.

[1] https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/helge-braun-im-bild-interview-geimpfte-werden-mehr-freiheiten-haben-77179202.bild.html

[2] https://www.morgenpost.de/vermischtes/article232893347/corona-impfung-impfpflicht-lambrecht.html

Guido Arnold, 9. August 2021

DISS-Journal 41 erschienen

Die neue Ausgabe unserer Institutszeitschrift DISS-Journal ist erschienen und kostenlos als PDF-Datei abrufbar.

Vorwort

Aktuell scheint ein Aufatmen durch die Republik zu gehen, die sog. „Bundes-Notbremse“ vorerst in weite Entfernung gerückt zu sein. Also Grund genug, wieder einmal innezuhalten und über einige Aspekte der „Corona-Krise“ nachzudenken.

Klaus Dörre hat in einem Artikel im Berliner Journal für Soziologie „Die Corona-Pandemie – eine Katastrophe mit Sprengkraft“ den Begriff der „ökonomisch-ökologischen Zangenkrise“ geprägt. Gemeint ist damit das Zusammentreffen zweier Krisenprozesse, zum einen einer schwachen Akkumulationsdynamik des Kapitals, zum anderen einer „epochalen Krise der Gesellschafts-Natur-Beziehungen“. Im Kreuzungspunkt einer solchen kritischen Konstellation, die durch die Pandemie bzw. durch deren in Zukunft zu bewältigenden Folgelasten nochmals verschärft worden sei, stellt sich die Frage, welchen Entwicklungspfad das kapitalistische Weltsystem zukünftig einschlagen wird. Mit welchen politischen und ökonomischen Mitteln soll die „Zangenkrise“ bearbeitet werden? Der Artikel von Jürgen Link in diesem Heft widmet sich dieser Fragestellung aus Normalismus-theoretischer Sicht, in dem er die retardierenden Kräfte, die ein Zurück zur „alten“ Normalität propagieren und für die in Deutschland die AfD steht, unter die Lupe nimmt.

Die anderen Artikel zum Corona-Schwerpunkt thematisieren im Vergleich dazu eher Detailprobleme, die jedoch für die Stimmungslage in der Republik von erheblicher Bedeutung sind. Guido Arnold untersucht die Debatte über „Impfprivilegien“ (auch in ihrer internationalen Dimension). Ulrike Höhmann kritisiert die strukturellen Defizite des Gesundheitssystems, die die Bearbeitung der Pandemie erschwert haben. Gaby Cleve schildert in einem Erfahrungsbericht das unsägliche Chaos im Schulsystem. Und Alexander Häusler stellt seine Einschätzung der Bewegung der Pandemie-Leugner*innen vor. Den geneigten Leser*innen seien aber auch die anderen Artikel empfohlen, die das neue DISS-Journal abrunden: zwei Diskursanalysen (Dortmunder Tatort, Flüchtlings-Diskurs), ein ironischer Blick auf das britisch-deutsche Verhältnis, eine kompakte Einführung in die Staatstheorie von Poulantzas, eine Analyse des Wahlprogrammentwurfs der AfD und – wie üblich – der Rezensionsteil.

Helmut Kellershohn

 

Inhalt

Impfprivilegien – Egoismus, der krank macht
von Guido Arnold

Strukturmerkmale des Gesundheitssystems
und die COVID 19 Pandemie
von Ulrike Höhmann

Lernen im Corona-Modus
EINE HERAUSFORDERUNG FÜR BILDUNG, MULTIPROFESSIONELLE TEAMS, SCHÜLER:INNEN UND ELTERN/ERZIEHUNGSBERECHTIGTE
Von Gaby Cleve

Erweiterung extrem rechten Resonanzraums oder neue
Form der „Delegitimierung des Staates“?
DIE BEWEGUNG DER PANDEMIE-LEUGNER*INNEN
von Alexander Häusler

»Deutschland – aber normal« (AfD)
WAS HEISST HIER »ABER«?
von Jürgen Link

Standortnationalismus – Völkischer Nationalismus –
Autoritärer Staat
ANMERKUNGEN ZUM NEUEN WAHLPROGRAMM DER AFD
Von Helmut Kellershohn

Das Verhältnis von Staat und gesellschaftlichen
Klassen in der Theorie von Nicos Poulantzas
von Wolfgang Kastrup

Neues aus dem Institut

Extremismus und Popkultur
EINE KRITISCHE ANALYSE DER POPKULTURELLEN VIRULENZ DER EXTREMISMUSTHEORIE AM BEISPIEL DES TATORTS DORTMUND „HEILE WELT“ VOM 21. FEBRUAR 2021
von Lisa Wessel

Carola Rackete und das Leid der Gefl üchteten
DER DEUTSCHE MEDIENDISKURS IM JUNI & JULI 2019
Von Anna-Maria Mayer, Judith Friede, Fabian Marx, Benno
Nothardt, Milan Slat, Christian Sydow

Brexitannia – a podcast and more …
VORWÄRTS IN DIE VERGANGENHEIT ODER RÜCKWÄRTS IN DIE ZUKUNFT
von Robert Tonks

Politische Bewegungsbilder im Social Web
Jens Eder, Britta Hartmann & Chris Tedjasukmana: Bewegungsbilder. Politische Videos in Sozia- len Medien
Rezension von Dirk Dieluweit

Neue alte falsche Propheten
Leo Löwenthal: Falsche Propheten. Studien zur faschistischen Agitation
Rezension von Stefan Vennmann

150 Jahre Rosa Luxemburg
(1871-1919)

Corona-Solutionismus (Teil 1)

SINN UND UNSINN DER CORONA-WARN-APP

Illustration: Ja zum Schutz durch Masken, nein zur Corona Warn-AppGrafik anklicken zum Vergrößern!

Es ist derzeit unklar wann und sogar ob es einen wirksamen Impfstoff gegen das sich verändernde Corona-Virus Sars-CoV-2 geben wird. Nach aktuellem Forschungsstand ist (abhängig von der Schwere des Verlaufs der Krankheit Covid-19) nicht einmal eine andauernde Immunität bereits Infizierter gegeben. Es wurden zahlreiche Fälle von Corona-Infizierten registriert, die sich nach überstandener Krankheit erneut infiziert haben. Die Folgen der Krankheit für Herz, Lunge und Hirn können schwerwiegend sein – selbst bei vermeintlich leichter Erkrankung jüngerer „Nicht-Risiko-Patient*innen“.

Weltweit wird „bis zur Verfügbarkeit eines Impfstoffes“ auf PCR- und (neuerdings) Antigen-Tests gesetzt um akute Infektionen zu erkennen. Viele Länder wählen zusätzlich Smartphone-Apps zur Kontaktnachverfolgung um ein individuelles Infektionsrisiko abzuschätzen und Infektionsketten nach Möglichkeit zu unterbrechen. Zusätzlich sollen Antikörpertests eine (zeitlich begrenzte) „Immunität“ als Unbedenklichkeitsnachweis bescheinigen. Dieser Text zeigt auf, wie (absehbar) wenig geeignet die derzeitige Nutzung dieser Techniken zur Bekämpfung der Pandemie ist. Es lässt sich eine Instrumentalisierung der Krise konstatieren – zur Durchsetzung einer umfassenden Herrschafts- und Kontrollstruktur, die über die Corona-Krise hinaus in einem „neuen Normal“ in Anwendung bleiben wird.

Die Corona-Warn-App
Ich verstehe die nun folgende Kritik an der Corona-Warn-App der Bundesregierung als Ergänzung und in Teilen als Aktualisierung zur bereits veröffentlichten Kritik des capulcu-Kollektivs [0].

Das Paradigma einer Kontaktnachverfolgung der (nach Möglichkeit) gesamten Bevölkerung ist unhinterfragt vom Gesundheitsministerium gesetzt worden. Debattiert wurden in der Öffentlichkeit lediglich Fragen des Datenschutzes und technische Details der Umsetzung. Apple und Google rollen mit ihren neuen Betriebssystemupgrades nun ein Fundament aus, welches auch zukünftig und für unbestimmte Anlässe eine Kontaktverfolgung per Smartphone und Bluetooth ermöglicht. Die Menge der Interessent*innen an einer solchen Kontaktverfolgung ist unüberschaubar groß: Gesundheitsämter, Repressionsorgane, aber auch Werbetreibende, Versicherungen, Datingportale und viele weitere. Wo ein Trog ist, da kommen die Schweine.

Fatal erscheint diesbezüglich das viel zu kurz greifende „Unbedenklichkeitsattest“ von „Datenschützern“ des CCC. Es ist zwar richtig, dass ein zentraler Zugriff auf die Kontaktdaten zur Zeit durch das Design der App unmöglich ist. Ein dezentraler Zugriff z.B. nach der Beschlagnahmung eines Smartphone ist in der öffentlichen Debatte kaum diskutiert: Bei derzeitigem Stand hat die App keinen verschlüsselten Container, in dem die Kontaktdaten und die verwendeten Schlüssel hinterlegt sind. Da Repressionsorgane grundsätzlich alle auffindbaren Smartphones beschlagnahmen, wäre es möglich, soziale Kontakte zumindest partiell zu rekonstruieren. Die Welle neuerlich verschärfter Polizeigesetze erlaubt diversen Behörden „Staatstrojaner“ einzusetzen, also Software unter der Kontrolle der jeweiligen Behörde auf dem trojanisierten Smartphone zu installieren und auszuführen. Das könnte die Behörde in die Lage versetzen, kontinuierlich Tagesschlüssel auszulesen zu können und damit einen Großteil der Kryptographie der App, die den Datenschutz sicherstellen soll, unwirksam zu machen. Erbeutet würde somit das was Informatiker*innen soziale Graphen nennen – also wer hat wann miteinander Kontakt gehabt. Diese Information wäre von anderer Qualität als die (bisherige) Erkenntnis, zwei Personen haben sich in der gleichen Funkzelle bzw. an einem Ort (ungefähr) gleicher GPS-Koordinaten aufgehalten.

Unbrauchbare Entfernungsabschätzung

Für die Ermittlung des Infektionsrisikos über die Corona-Warn-App werden Dauer und Nähe eines Kontakts zwischen zwei Smartphones in Bluetooth-Reichweite erfasst. Verschiedene Risiko-Konstellationen führen dazu, dass die beiden Smartphones sich in pseudonomisierten Listen merken, dass sie in Kontakt waren. Z.B. länger als 15 Minuten in weniger als 2 Meter Abstand zueinander. Da Smartphones keine Entfernungen messen können, versuchen die App-Programmierer*innen aus der gemessenen Signalstärke der empfangenen Bluetooth-Funksignale die Distanz zwischen den beiden beteiligten Smartphones zu erahnen. Das ist jedoch unzuverlässig, wie wir im Folgenden sehen werden.

Die Übertragung des Coronavirus im öffentlichen Nahverkehr wurde als eines der wichtigsten Szenarien für die digitale Kontaktverfolgung beworben. Forscher vom Trinity College in Dublin zeigten bereits im Juni 2020 [1], dass die Corona-Warn-App in Bussen und Bahnen nicht wie geplant funktioniert. Das Ergebnis der Studie ist vernichtend: Unter optimalen Bedingungen, in denen alle Passagiere die Corona-Warn-App aktiviert haben, würde kein einziger Kontakt registriert. Gemessen wurde mit fünf Android-Smartphones, die sich über 15 Minuten in einem Radius von weniger als zwei Metern befanden. Das entspricht den Vorgaben der deutschen Tracing-App.

Leith, Inhaber der Lehrstuhls für Computersysteme am Trinity College, bekräftigt: „Basierend auf unseren Messungen, ist die App in Straßenbahnen und Bussen nutzlos.“ Das Ministerium von Gesundheitsminister Jens Spahn stellt die Glaubwürdigkeit der Studie infrage und verweist stattdessen auf die Messungen des Fraunhofer Instituts, in denen „rund 80 Prozent der Begegnungen“ richtig erfasst worden seien. Hierbei verschweigt das Ministerium, dass die Tests am Fraunhofer Institut in einem großen offenen Raum durchgeführt wurden. Das Bahn-Szenario wurde dort lediglich „nachgestellt“. So lassen sich keine Reflexionen der hochfrequenten Bluetooth-Strahlung untersuchen, die gemäß der Studie die Hauptursache ist für die massiv gestörte Entfernungsabschätzung.

Die Studie macht ein grundsätzliches Problem deutlich, auf das zuvor bereits eine umfangreiche wissenschaftliche Untersuchung vom Mai 2020 [2] hinwies: Der theoretisch eindeutige Zusammenhang zwischen gemessener Signalstärke des Bluetooth-Funkchips einerseits und der Distanz der miteinander funkenden Smartphones andererseits unterliegt in der Praxis so starken Schwankungen, dass eine aussagekräftige Entfernungsmessung nicht möglich scheint. Vier voneinander unabhängige Fehlerquellen sorgen in der Summe dafür, dass ein risikoreicher zwei Meter Abstand zwischen zwei Smartphoneträger*innen für die Corona-Warn-App als sichere bis zu 20-Meter-Distanz fehlinterpretiert werden kann.

(1) Eine genaue Abstandsmessung erfordert eine optimale (parallele) Ausrichtung der Bluetooth-Antennen der beiden Smartphones. Abhängig vom Winkel der beiden Smartphones zueinander ist das empfangene Signal schwächer. Die schwächere Signalstärke wird als größere Distanz fehlinterpretiert. Dieser Effekt ist der kleinste der vier.

(2) Nimmt die Strahlung nicht (ausschließlich) den direkten Pfad zwischen Sender und Empfänger (z.B. über Reflexionen an metallischen Oberflächen wie im Fall von Bussen und Bahnen) können sich diese verschiedenen Pfade abschwächend überlagern und ebenfalls zu einer Überschätzung des Abstands führen. Dieser Effekt ist doppelt so groß wie Effekt (1).

(3) Der menschliche Körper dämpft elektromagnetische Strahlung. Befindet sich eine oder beide Smartphoneträger*innen (in der direkten Verbindungsline) zwischen den beteiligten Geräten, schätzt die App die Distanz als zu groß ein. Dieser Effekt ist dreimal so stark wie (1).

(4) Smartphones unterschiedlicher Hersteller haben unterschiedliche Bluetooth-Funkchips (mit unterschiedlicher Sendeleistung) verbaut. Selbst zwei „baugleiche“ Smartphones senden nicht in gleicher Signalstärke, denn die Bluetooth-Technologie nutzt aus Kostengründen keine geeichte Sende- und Empfangselektronik. Diese Ungenauigkeit ist im Vergleich dreimal so stark wie (1).

Fazit: Die Bluetooth-Technologie ist für die Abstandsmessung weder gedacht noch geeignet.

Verbreitung der Corona-Warn-App

Circa 19 Millionen Menschen in Deutschland haben die Corona-Warn-App runtergeladen (Stand Mitte Oktober). Wie viele sie aktiv nutzen, lässt sich nur erahnen. Es wäre sehr überraschend, wenn mehr als 80% derer, die sie in der Welle der „Gemeinsam gegen Corona“-Mobilisierung heruntergeladen haben, die App dauerhaft nutzen (Umzug auf neues Smartphone, Absprung wegen der zahlreichen Funktionsstörungen, wegen der immer noch nicht flächendeckend anonym funktionierenden Infiziert-Meldung, wegen Akku-Problemen, wegen der Notwendigkeit, die Standortermittlung zuzulassen, etc). In der Schweiz wird der Anteil der aktiven Nutzer*innen auf nur 60% der Downloads geschätzt.

Nehmen wir dennoch an, alle 19 Mio. Menschen, also 23 Prozent der Bevölkerung in Deutschland nutzten die App aktiv, hätten Bluetooth permanent aktiviert und aktualisierten für die korrekte Funktionsweise einmal am Tag ihre Kontaktlisten, dann liegt die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Menschen mit installierter Corona-Warn-App aufeinandertreffen bei gerade mal 5 Prozent aller Begegnungen. Das heißt in 95 Prozent aller Kontakte kann keine nachträgliche Kontaktrekonstruktion stattfinden, schlicht weil nicht beide die App installiert haben. Es drückt eine gewisse Hilflosigkeit der Bundesregierung gegenüber der Pandemie aus, wenn die App als der zentrale Baustein zur Virus-Bekämpfung dargestellt wird, dieser Baustein in 95% aller Fälle aber gar nicht zur Anwendung kommen kann.

Nach anfänglich raschem Anstieg der Download-Zahlen verzeichnet das RKI in letzter Zeit nur noch geringen Zuwachs. In Deutschland haben 57,7 der 83,2 Mio. Einwohner ein Smartphone, 20% von diesen jedoch ein zu altes. Das bedeutet: nur 55 Prozent der Bevölkerung kommt überhaupt für die Corona-Warn-App in Frage. Würden alle, die könnten, die Corona-Warn-App herunterladen, aktivieren und „pflegen“, dann läge die Wahrscheinlichkeit, dass die App ein Kontaktereignis zwischen zwei in Deutschland lebenden Personen nachvollziehbar macht, immer noch lediglich bei 30 Prozent. Das heißt: selbst eine Verpflichtung zur Nutzung der Corona-Warn-App würde weniger als ein Drittel der potenziell infektiösen Kontakte registrieren können. Ein beschämendes Resultat für das RKI, die Politik und eine kritische Öffentlichkeit, die sich technikgläubig an einen bereits (konzeptionell) abgeknickten Strohhalm klammert.

Hat sich die App dennoch bewährt?

Bisher wurden gemäß RKI 10.000 Infiziert-Meldungen über die Corona-Warn-App registriert (Stand Mitte Oktober). Das sind gerade einmal die Anzahl an Neuinfektionen eines Tages(!) in der nun aufkommenden zweiten Welle. Also, eine magere Ausbeute für derzeit vier Monate App-Geschichte. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums würden zudem nur sechs von zehn positiv getesteten Nutzer*innen ihr Ergebnis in der App melden. Das kann an der immer noch nicht überall anonymen (telefonischen) Meldeprozedur liegen. In Österreich fällt das Zwischenurteil mit einer Million Downloads und nur 412 Infektionsmeldungen ähnlich bescheiden aus. Auch in Ländern wie Frankreich und Italien bleibt der Nutzen (erwartungsgemäß) weit hinter den „Erwartungen „ zurück.

So ist es verständlich, wenn Mitarbeiter*innen der Gesundheitsämter mitteilen, dass sich ihre Arbeit „durch die App in keiner Weise vereinfacht hat“. Der Beitrag der App zur Bewältigung des Infektionsgeschehens ist nicht messbar. Hier wird (bewusst) eine Überwachungsstruktur mit massivem Missbrauch-Potenzial ausgerollt ohne auch nur die Aussicht auf einen positiven Beitrag zu haben. In einer Meta-Studie werteten Braithwaite et. al über 100 Studien zur Effizienz verschiedener Corona-Warn-Apps weltweit aus: „Es wurden keine empirischen Belege für die Wirksamkeit der automatisierten Ermittlung von Kontaktpersonen (in Bezug auf die ermittelten Kontakte oder die Reduzierung der Übertragung) gefunden.“ [4]

Fazit: Die Corona-Warn-App ist kein geeignetes Instrument, die manuelle Kontaktrekonstruktion der Gesundheitsämter zu automatisieren bzw. spürbar zu erleichtern.

Zweifelhaftes Vertrauen in Google und Apple

Die Bundesregierung versuchte eine zentrale Lösung durchzusetzen, scheiterte aber zum einen an der öffentlichen Debatte und zum anderen an den Smartphone-Betriebssystemherstellern Apple und Google. Letztere hatten eine dezentrale Lösung erzwungen, die ihnen allein (exklusiven) Zugriff auf die Tracing-Daten ermöglicht: Gesundheitsämter und Ermittlungsbehörden müssten die Daten bei Apple oder Google anfordern, um einen Kenntnisstand analog einer zentralen Lösung zu erlangen. Mittlerweile ist die Kontaktnachverfolgung als Anwendung ins Betriebssystem der beiden Hersteller gewandert, die der Anwender auf Wunsch bewusst ausschalten muss. Die befürchtete „Normalisierung“ dieser Funktionalität ist also eingetreten – sie wird „nach Corona“ nicht wieder entfernt werden.

Für eine korrekte Funktionsweise der Corona-Warn-App muss bei einem Smartphone mit dem Google-Betriebssystem Android die Standortermittlung aktiviert sein. Das erlaubt anderen Apps auf dem Smartphone die Standortdaten auszuwerten und aufzuzeichnen. Für Android gilt die für das Tracing notwendige Bluetooth-Technologie als Standortdienst, deshalb müssen diese Dienste aktiviert werden; GPS gehört ebenfalls dazu. Die Ortskoordinaten werden zwar nicht von der Corona-Warn-App genutzt, so das Robert-Koch-Institut, aber Google zeichnet die Standortdaten mit Zeitstempel auf. Nutzer*innen bleibt bislang nichts anderes übrig, als Google zu vertrauen. Das hat sich bislang noch nie als gute Idee erwiesen: Eine (per Ausnahmezustand im Infektionsschutzgesetz begründete) Kooperation von Google mit den Gesundheitsämtern könnte aus dem anonymen Tracing nachträglich ein personalisiertes Tracking machen. Die Daten liegen aufgezeichnet vor.

Sicherheitsforscher*innen der Universität Marburg hatten zudem bereits im Juni nachgewiesen, dass ein Angriff auf das Google-Apple-Protokoll der Corona-Warn-App sogar Dritten das Erstellen von Bewegungsprofilen ermöglicht [5].

“Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig.”

Diese Zusicherung der Bundesregierung war absehbar hohl. Auch wenn niemand per Gesetz zur Installation der Corona-Warn-App gezwungen wird, ist das eingetreten, was ich in einem Gedankenspiel Anfang April befürchtet habe. Privatwirtschaftliche Unternehmen und Dienstleister knüpfen ihre Dienstleistung oder ihr Arbeitsangebot an die Voraussetzung, die Corona-Warn-App installiert und aktiviert zu haben. Gesellschaftliche Teilhabe wird damit faktisch und unfreiwillig beschnitten.

Ich habe Kenntnis darüber erlangt, dass mehrere Arbeitgeber in der Altenpflege und in der Gastronomie von ihren Mitarbeiter*innen verlangen, die App auf dem Smartphone aktiviert zu haben. Ein Campingplatz im Landkreis Aurich lässt nur noch Camper mit Corona-Warn-App aufs Gelände [3]. Auf Nachfrage hat das drei Gründe: zum einen, erhofft sich der Betreiber tatsächlich mehr Sicherheit für sich und seine Mitarbeiter*innen, zum anderen wirbt er mit dieser „Hygiene-Maßnahme“ als besonders verantwortungsbewusst. Der dritte Grund ist bemerkenswert: Durch die Maßnahme will er „in erster Linie verhindern, dass Urlauber auf seinen Campingplatz kommen, die das Thema Corona nicht ernst nehmen oder sogar leugnen.“ Hier wird eine Art Gesinnungsprüfung vorgenommen und die Bandbreite des Diskurses von „Corona fürchten“ bis leugnen auf die Bereitschaft zur Installation der App reduziert.

Solutionismus – Technische Lösung eines Ersatzproblems

In der Technologiekritik kursiert seit einigen Jahren der Begriff des „Solutionismus“. Er beschreibt die selbstbewusste „Lösungsorientierung“ einer technozentrierten Kaste von Ingenieur*innen und Programmierer*innen, die jegliche (auch soziale) Probleme für technisch beschreib- und lösbar hält. Solutionismus sucht nach Lösungen über (neue) Technologien, die vielfach an den Problemen vorbeigehen. Das eigentliche Problem wird wie im Fall der Corona-Warn-App zwar nicht gelöst, aber für lösbar erklärt – wenn nur genügend Leute mitmachen .

Die Solutionist*in löst zu ihrer eigenen Legitimation als „Problemlöser*in“ technologisch fassbare, leichter zu lösende Ersatzprobleme, die sich die Technokrat*in gerne zunutze macht. Gemeinsam suggerieren Solutionist*in und Technokrat*in die Kontrollierbarkeit selbst von (denormalisierenden) Krisenphänomenen wie eine Pandemie oder menschengemachter Klimawandel.

Der Solutionismus steht dabei vielmehr für die Vertauschung von Problem und Lösung: Statt ein Problem mit einer technischen Erfindung zu lösen, preist die Solutionist*in technische Erfindungen als Lösung für Probleme an, von denen man nicht weiß, nicht wissen will, oder verschleiern will, welcher Art und Komplexität sie sind. Der Solutionismus gibt vor, mit seinen „pragmatischen“ Problemlösungsstrategien „post-ideologsch“ zu sein. Tatsächlich ist die Radikalität, mit der Technokrat*innen den Solutionismus zum einzig „denkbaren“ Ansatz für gesellschaftliche Probleme erheben, alles andere als unideologisch. Man muss die konsequente Art, lediglich digitale Pflaster auf die eklatantesten Wunden eines krisenhaften Kapitalismus zu kleben, sehr wohl als Ideologie, – nämlich als Ideologie der „Politik-Vermeidung“ – begreifen. Mit der machtvollen Neusetzung gesellschaftlicher Strukturen im Zuge der Renormalisierung (nach der Pandemie) etablieren Solutionismus und Technokratie eine „neue Normalität“ und machen ihrerseits wirkungsvoll (eine andere) Politik. Die neu geschaffenen digitalen (Lösungs-)Welten sind dabei Orte der Spaltung und Individualisierung, nicht der gegenseitigen Hilfe und Solidarität.

Guido Arnold – Mitarbeiter im DISS
30.10.2020

-> siehe auch: Kritisches Statement zur geplanten Corona-App (capulcu, April 2020)

[0] Die „freiwillige“ Corona-Warn-App in der Broschüre DIVERGE, capulcu 2020
https://capulcu.blackblogs.org/wp-content/uploads/sites/54/2020/06/DIVERGE-small.pdf
[1] https://www.scss.tcd.ie/Doug.Leith/pubs/luas.pdf
[2] https://medium.com/personaldata-io/inferring-distance-from-bluetooth-signal-strength-a-deep-dive-fe7badc2bb6d
[3] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Krummhoern-Campingplatz-macht-Corona-App-zur-Pflicht,coronaapp154.html
[4] https://www.thelancet.com/journals/landig/article/PIIS2589-7500(20)30184-9/
[5] https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/forscher-entdecken-sicherheitsluecke-bei-corona-apps-16812694.html

 

Die Corona-Krise

Gewöhnung an das Regiertwerden im Ausnahmezustand

Der Ausnahmezustand ist das neue Normal. Die derzeitigen gesellschaftlichen Einschränkungen bis hin zu vollständig außer Kraft gesetzten Grund-, Bürger- und Menschenrechten, in der Absicht einer (unbestritten notwendigen) Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus überschlagen sich. Beinahe täglich werden weiter gehende Vorschläge diskutiert und per Allgemeinverfügung umgesetzt. Wir sind uns daher bewusst, dass unser heutiges Augenmerk (22.3.20) auf aktuell besonders weit greifende Maßnahmen in wenigen Wochen in ein neues Koordinatensystem von Akzeptanz bzw. Empörung einsortiert werden wird. Die Geschwindigkeit dieser Koordinatenneusetzung könnte ein geeignetes Maß für die Transition vom Antiterror- zum epidemischen Ausnahmezustand sein. Darin erfährt der „Gefährder“ eine qualitative Neuinterpretation.

 

Gleich vorweg: Wir sehen keine verschwörerische Kraft, die den derzeitigen globalen Schock der Corona-Krise inszeniert, um etwa gesellschaftliche wie ökonomische Grundfeste global aufzubrechen und autoritär zu reorganisieren. Wir sehen hingegen massive Defizite eines profitabel zusammengesparten Gesundheitssystems. Pflegekräfte und Hersteller von medizinischer Schutzausrüstung warnten im Kontext der sich in China ausbreitenden Corona-Krise bereits im Januar: Es gebe in Deutschland zwar deutlich mehr Bettenkapazitäten, als beispielsweise in Italien oder Frankreich, aber viel zu wenig (ausgerüstetes) Personal, das die intensivmedizinische Pflege sicherstellen könne. Es folgte keine Reaktion seitens des Gesundheitsministeriums. Und wir sehen deutliche Anzeichen in der derzeitigen Corona-Pandemie für eine Etablierung neuer Programme der Verhaltenslenkung in krisenhaften Ausnahmezuständen – und befürchten deren Anwendung darüber hinaus.

 

In China entscheidet derzeit die Bezahl-App des Finanzdienstleisters „Ant Financial“ (früher AliPay, eine Tochter von Alibaba) bei Polizeikontrollen und im Supermarkt, wer angesichts der Bedrohung durch das Corona-Virus im öffentlichen Raum unterwegs sein darf und wer nicht. Ein persönlicher QR-Code in grün auf dem eigenen Smartphone bedeutet freies Passieren und Bezahlen. Färbt sich der eigene QR-Code dieser App gelb oder rot, muss sich die betreffende Person umgehend bei den Behörden melden und sieben bzw. 14 Tage in häusliche Quarantäne. Die App des Zahlungsdienstleisters ermittelt die „soziale Corona-Virus-Last“ in nicht nachvollziehbarer Weise per künstlicher Intelligenz aus den individuellen Positionsdaten der Vergangenheit, aus den persönlichen Kontakten sowie aus weiteren Aspekten des Sozialverhaltens. In China gibt es aufgrund der weit verbreiteten Social-Scoring-Systeme zur Steuerung erwünschten Sozialverhaltens im Normalzustands-Alltag eine weitgehende Gewöhnung an die Beschränkung sozialer Teilhabemöglichkeiten in Abhängigkeit von individuell erworbenen Sozialpunkten. Letztere werden berechnet via Smartphone-App auf der Basis eines nicht offengelegten und zudem veränderlichen Regelwerks einer künstlich intelligenten Assistenz- und Bewertungssoftware.

 

Auch der israelische Inlandsgeheimdienst Schin Bet nutzt seit Mitte März seine Handy-Überwachung im Rahmen des „Anti-Terror-Programms“, um Infektionswege nachzuvollziehen und um die Einhaltung von Quarantäne-Auflagen zu überwachen. Auch Taiwan, Südkorea, Singapur und Hongkong nutzen das Mobilfunk-Tracking zur Positions- und Kontakt-Ermittlung.

 

„In Deutschland undenkbar“ beschwichtigen Regierungsvertreter und das Robert-Koch-Institut, und begnügen sich öffentlichkeitswirksam mit der Übermittlung anonymisierter Datensätzen, die lediglich Bewegungsradien nicht zu spezifizierender Einzelpersonen vermessbar machen sollen. Nur eine Woche später am 21.3. will der Bundesgesundheitsminister Spahn jedoch per Eilverfahren folgenden Gesetzentwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes durchsetzen: Per Anordnung durch das Bundesgesundheitsministerium sollen den zuständigen Gesundheitsbehörden bei einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wie im aktuellen Fall sämtliche Standortdaten der Mobilfunkanbieter (personalisiert!) zur Verfügung gestellt werden. Sie erhalten die Befugnis, Kontaktpersonen von Erkrankten anhand von Handy-Standortdaten zu ermitteln, ihre Bewegung zu verfolgen, sie im Verdachtsfall zu kontaktieren und über ihr persönliches Risiko zu „informieren“. Eine „Gefährderansprache“ auf gleicher Datenbasis wie jene, die in China und Israel für die vollständig individualisierte Bevölkerungssteuerung genutzt wird.

 

Diese umfassende und feinst-granulare Bevölkerungsvermessung eröffnet (zunächst) für den deklarierten Ausnahmezustand einen maßgeschneiderten Zugriff auf individuell zugestandene bzw. entziehbare Bevölkerungsrechte, der sich nicht mit den bisher bekannten Maßnahmen einer für alle geltenden Allgemeinverfügungen begnügt. Dies geschieht ohne jene Gruppe nachvollziehbar zu qualifizieren, für die diese Sondermaßnahmen gelten. Das ist eine konsequente Weiterentwicklung der Konstruktion des Gefährders. Nicht nur quantitativ, sondern qualitativ neu ist: alle sind gefährdet, alle können (per App) zum Gefährder deklariert werden. Die gesellschaftliche Verunsicherung angesichts der Corona-Krise begünstigt eine solch einschneidende Erosion der Persönlichkeitsrechte, die als Dammbruch für zahlreiche zukünftige Ausnahmezustände gewertet werden muss. Hier wird zudem das Narrativ einer „wünschenswerten, weil potenziell lebensrettenden Überwachung“ etabliert.

 

Vervielfältigung des Ausnahmezustands

Giorgio Agamben (italienischer Philosoph) sah bereits im Februar die Möglichkeit, dass sich die Akzeptanz des bisherigen Antiterror-Potenzials für ein exzessives Regieren im Ausnahmezustand schneller erschöpfen könnte, während eine Epidemie hingegen einen ausgezeichneten Nährboden für eine ungleich ausuferndere Anwendung autoritärer Maßnahmen liefere. Der Imperativ der „sozialen Distanzierung“ eröffnet ein viel reichhaltigeres Instrumentarium, das soziale Leben einer beliebig großen Gruppe von Gefährdern vollständig individualisiert bis hin zur Isolation im Sinne des Gemeinwohls zu dirigieren.

 

Strukturell ähnelt die derzeitige repressive Antwort auf das Corona-Virus in vielerlei Hinsicht der in Terrorhysterie ergriffenen staatlichen Maßnahmen wie z. B. in Reaktion auf die islamistischen Anschläge in Frankreich vom November 2015. Ein geschlossenes Zusammenstehen gegen eine äußere Bedrohung legitimierte die Beseitigung von Freiheitsrechten, die Beschwörung eines nationalen „Wir“ und die Homogenisierung der öffentlichen Meinungsbildung. Nach Ausschöpfung der maximal möglichen Verlängerung des Ausnahmezustands von zwei Jahren, wurde die Notstandsgesetzgebung schlicht zum gesetzlichen Normalzustand erklärt. Die Gewöhnung an den Ausnahmezustand durch permanentes Aufrechterhalten einer Gefahrenlage, ermöglichte in Frankreich diesen Kunstgriff weitgehend ohne gesellschaftliches Aufbegehren.

 

Auch jetzt wird die Einheit der Nation gegen das Virus vielerorts beschworen. Präsident Macron treibt in Frankreich die Rhetorik besonders weit: „Wir sind im Krieg“. In einer Ansprache vom 16.3. „zur Lage der Nation“ verkündet er den Kriegszustand, um zu erklären, dass nun kein Weg mehr an einer Ausgangssperre für alle vorbeiführe. „Dieser Krieg muss alle französischen Bürger mobilisieren. In diesem Krieg trägt jeder Verantwortung“. „Ich rufe alle politischen Parteien dazu auf, sich dieser nationalen Einheit anzuschließen.“

 

Ein perfektes Klima für ein anderes Virus, nämlich das der Tabubrüche – auch in Deutschland. Sei es der Einsatz der Bundeswehr im Inneren oder bei weiter andauernder Eskalation die Anwendung von neu benannten „Notstandsgesetzen“ über die Zwischenstationen des „Katastrophenfalls“, des „Alarmzustands“ und des „Ausnahmezustands“. „Wir helfen bei der Gesundheitsversorgung und wenn nötig auch bei der Gewährleistung von Infrastruktur und Versorgung sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung“, beschrieb Kramp-Karrenbauer am 19.3 den Einsatzbefehl für die Truppe. Martin Schelleis, nationaler territorialer Befehlshaber der Bundeswehr, richtet am 20.3. eine Videoansprache an alle Soldaten und Zivilisten der Truppe: Bisher sei im Militär vor allem „die Sanität gefordert“, außerdem die territoriale Führungsorganisation. Dabei werde es aber nicht bleiben.

 

Die derzeitige Bereitschaft zur Selbstunterwerfung unter eine Ausnahme-Ordnung ist um ein vielfaches größer, als das zögerliche Einstimmen in den Anti-Terror-Mainstream infolge meist regional bzw. national lokalisierbarer Anschläge.

Entsolidarisierung

Solidarität erfordert Mündigkeit und eigenverantwortliches Handeln statt autoritär verordnete (auch künstlich intelligente) Lenkung. Es ist nicht irgend eine Ausgangssperre, die uns schützt. Was uns schützt, ist unser Verhalten in Selbstverantwortung. Eine granulare Gesellschaft, die nicht mehr grob, sondern feinkörnig vermessen wird, und individuell (per App) entweder zur Corona-Gefahr erklärt wird oder sich frei bewegen darf, ist zweifellos Gift für gesellschaftliche Solidarität.

 

Entmündigende Bevormundung in Angst bewirkt das Gegenteil von Solidarität: Hamsterkäufe und Desinfektionsmittel-Diebstähle in Krankenhäusern sowie das nationalistische Abschotten von Krankenhaus-Kapazitäten nur für die eigene Bevölkerung, sind der Gipfel einer beispiellosen Entsolidarisierung. Jene autoritäre Fremdbestimmung bringt den pandemisch-panischen Hamster hervor, der bei fehlendem Toilettenpapier im Drogeriemarkt die Polizei ruft oder sich um eben dieses Toilettenpapier prügelt.

 

Über die gesellschaftlichen „Nebenwirkungen“ von Ausgangsbeschränkungen, Versammlungsverboten, Grenzschließungen und der „Aussetzung des Rechts auf Asyl“, der Militarisierung des Zivilschutzes und des öffentlichen Raums wird aktuell wenig debattiert. Es sind autoritäre Kurzschlüsse (auf Ministerialebene), die national ausgesperrte Erntehelfer durch Arbeitslose „per Dekret“ ersetzen wollen. Herrschaftliche Verfügungen über Menschen zur Rettung des deutschen Spargels.

 

Ohne jeden Zynismus: Die coronisierte Gesellschaft wird viel länger an den Folgen des quasi widerspruchsfrei erprobten Ausnahmezustands und vor allem an seiner politisch gewollten Verstetigung knabbern, als an der ernstzunehmenden (weil mitunter tödlichen) Lungenkrankheit selbst. Die demokratie-zersetzende soziale Viruslast wiegt um einiges schwerer als die partielle, absolut begrüßenswerte Bereitschaft zur selbstorganisierten Nachbarschaftshilfe für besonders von der Lungenkrankheit Bedrohte. Der Pandemie-Rückfall in den durch den Rechtsdrift hervorragend vorgefurchten Acker des Nationalismus wird die Linke weit zurückwerfen. Denn jetzt hat sich in breiten Teilen der Gesellschaft ein Bild verfestigt, was „systemrelevant“ und was erwiesenermaßen „verzichtbar“ ist. Wenn eine schwedische Tageszeitung fordert „Wir brauchen jetzt keinen Debattierclub, sondern Führung“, drückt sie jene Sehnsucht nach autoritären Figuren aus, die auch eine militarisierte öffentliche Ordnung „erfolgreich“ durchsetzen.

 

Wenn in Zukunft z. B. in der Klimakrise nur noch der „Technokrat“ in der Verallgemeinerung des „Virologen“ um Rat gefragt werden wird, dann ist das (neben anderem) eine Konsequenz dessen, dass in der Corona-Krise nie nach dem Soziologen, dem Psychologen, dem Historiker, oder dem Bewegungsforscher gefragt wurde, als wesentliche Bereiche der Gesellschaft „außer Kraft“ gesetzt wurden.

Dissidenz

Wir müssen die Beschränkung von Grundrechten in Frage stellen. Und wir müssen der Legende einer rein virologischen Bedrohung, die die Menschheit als homogenen Block gleichermaßen trifft widersprechen.
Das ist nötig und möglich, ohne die Corona-Krise zu bagatellisieren und der ignoranten Sorglosigkeit gegenüber dem Virus das Wort zu reden.

 

Wir müssen insbesondere der raumgreifenden Sozial-Technokratie widersprechen, die sich in Ausnahmezuständen wie der Corona-Krise Akzeptanz beschafft. Ganz gleich, ob sie dem chinesischen Shenzhen oder dem US-amerikanischen Silicon Valley entspringt. Wir müssen im Rahmen einer fundamentalen Technologiekritik die soziale Kybernetik – also die feinstgliedrige Abbildung und Vermessung unseres Lebens in Mess- und Steuerkreisen – zurückweisen. Sowohl den chinesischen Sozial-Punkte-Systemen, als auch Googles Vorstellungen einer permanenten digitalen Assistenz, liegen ein umfassendes persönlichen Journal zugrunde, bestehend aus „sämtlichen Handlungen, Entscheidungen, Vorlieben, Aufenthaltsorten und Beziehungen“. Dieses Journal ist die Datengrundlage für ein System, das künstlich intelligent auf jeden Einzelnen zugeschnittene „Handlungsempfehlungen ausspricht“. Aus technokratischer Sicht sind Armut und sämtliche Krankheiten perspektivisch überwindbar – unter der freimütig vorgetragenen Bedingung: die Aufgabe eigenverantwortlichen Handelns. Nur dann ließe sich effektiv „potenzielles Fehlverhalten detektieren und korrigieren“. Selbstbewusst stellt Google in Aussicht: „Noch passen sich unsere digitalen Assistenten ihren Nutzern an. Dieses Verhältnis wird sich bald umkehren.“ Die diesen Ansichten zugrundeliegende, erschreckend totalitär anmutende Sicht auf eine vermeintlich bessere Welt, knüpft nahtlos an die Vorstellungen des Behaviorismus an. Dieser geht angesichts komplexer Lebensverhältnisse von einer notwendig fremdbestimmten Verhaltenssteuerung andernfalls nicht-rational handelnder Individuen aus – ein zutiefst paternalistisches und autoritäres Menschenbild.

 

Wir müssen der sozialen Atomisierung entgegenwirken, insbesondere auch der dissidenten Vereinzelung, die uns derzeit zum passiven Konsum von Regierungsnachrichten per Corona-Ticker verführt.

 

Wenn Versammlungen mit mehr als 1000, 200, 100, 50, 10, und nun 2 Teilnehmern verboten werden, weit bevor die regulären „Groß-Versammlungen“ bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin (in Bussen und Bahnen) verboten werden, dann entlarvt dies zumindest den Vorrang der herrschenden ökonomischen Sorge gegenüber der menschlichen Fürsorge. Wir müssen uns weiter treffen – nicht nur über Bildschirme vermittelt, sondern in realer sozialer Zusammenkunft. Das lässt sich Corona-verträglich organisieren. Selbst wenn Mobilisierungen zu Großdemonstrationen derzeit entfallen, gibt es keinen Grund auf direkte Aktionen (auch koordiniert) zu verzichten. Für deren Koordination müssen wir uns nicht auf (heikle) digitale Kommunikationsformen zurückziehen. Wir können sehr wohl noch reisen und face-to-face Verabredungen treffen. Denn soziale Kämpfe lassen sich nur in den Augen derer virtualisieren, die sich in der eigenen Bedeutungslosigkeit eingerichtet und die soziale Revolte längst abgeschrieben haben.

 

(Update 24.3.: Aufgrund zahlreicher Proteste musste Bundesgesundheitsminister Spahn das geplante Tracking über Handypositionsdaten per Gesetz vorerst zurückziehen. Derzeit werden hingegen die Positionsdaten aller Mobilfunkkunden von Telekom und Telefonica übermittelt. Die Kunden, die das nicht wollen, müssen aktiv widersprechen. Das Bundesinnenministerium ließ verlauten, dass aus Funkzellendaten eh keine echten Kontakte abzulesen seien – „GPS-Daten erscheinen dazu geeigneter“. Das Robert-Koch-Institut arbeitet zusammen mit dem Heinrich-Hertz-Institut des Fraunhofer Instituts an einer App, die es ermöglichen soll, „die Nähe und die Dauer des Kontakts zwischen Personen in den vergangenen zwei Wochen zu erfassen“.
All das klingt nicht nach einer finalen Absage an einen derartigen Datenwunsch. Wir müssen daher dafür streiten, dass weder personalisierte Positionsdaten noch Kommunikationsmetadaten dazu genutzt werden, „Kontakte“ zu rekonstruieren.)

 

Guido Arnold – Mitarbeiter im DISS,
24. März 2020

 

Die Corona-Lehre

Quarantänehäuser sprießen,
Ärzte, Betten überall,
Forscher forschen, Gelder fließen –
Politik mit Überschall.
Also hat sie klargestellt:
Wenn sie will, dann kann die Welt.

Also will sie nicht beenden
Das Krepieren in den Kriegen,
Das Verrecken an den Stränden
Und dass Kinder schreiend liegen
In den Zelten, zitternd, nass.
Also will sie. Alles das.

Thomas Gsella

 

-> Dieser Text als PDF