Impfdebatte in Frankreich und Deutschland
Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) machte am 24. Juli das Fass einer offenen Ungleichbehandlung auf: Bei hohem Infektionsgeschehen trotz Testkonzepten müssten Ungeimpfte aus seiner Sicht wieder ihre Kontakte reduzieren. »Das kann auch bedeuten, dass gewisse Angebote wie Restaurant-, Kino- und Stadionbesuche selbst für getestete Ungeimpfte nicht mehr möglich wären, weil das Restrisiko zu hoch ist«[1]. Siegessicher nimmt er den erhofften Ausgang der nun angestoßenen Debatte vorweg: »Geimpfte werden definitiv mehr Freiheiten haben als Ungeimpfte«
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nimmt den Ball am 27. Juli auf und erinnert Gastronom*innen an die Möglichkeit, nur für Geimpfte zu öffnen. »Die Vertragsfreiheit ermöglicht privaten Anbietern wie Gastronomen eine weitgehend freie Gestaltung ihrer Angebote«, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe [2]. »Wer seinen Gästen einen besonderen Schutz anbieten will, kann deshalb auch Angebote machen, die sich nur an Geimpfte richten.« Zugleich sprach sie sich abermals gegen eine Impfpflicht aus. Ein gleichermaßen verlogener wie geschickter Schachzug in der Debatte um die sogenannte Impfpflicht.
Noch im Frühjahr dieses Jahres betonte die Bundesregierung, man werde gesellschaftsspaltende Angebote von Dienstleister*innen nur an Geimpfte „nicht zulassen“. Diese mediale „Androhung“ blieb jedoch ohne Konsequenzen und entlarvte sich schon damals als PR-Schutzbehauptung, denn der Gesetzgeber unternahm rein gar nichts, solche Einschränkungen der Kundschaft explizit zu untersagen.
Jetzt fordert das höchste politische Amt in der Justiz sogar dazu auf, die Vertragsfreiheit derart zu überdehnen, um der mittlerweile impfmüden Bevölkerung einen ausreichend großen Impfanreiz zu verpassen, ohne selbigen „verordnen“ zu müssen. Also ohne den unpopulären Schritt eines gesetzlichen Ausschlusses von Nicht-Geimpften gehen zu müssen.
Die Bundesregierung nimmt weiterhin für sich in Anspruch, der Bevölkerung ein rein freiwilliges Impfangebot zu machen. Niemand werde zur Impfung gezwungen, auch nicht durch die Hintertür. Der Begriff der „Freiwilligkeit“ wird mit der Aufforderung Lambrechts jedoch maximal ausgehöhlt: Wenn nämlich sämtliche Dienstleistungsbereiche des Alltagslebens (mit Ausnahme der allgemeinen Berufsausübung, kommunaler Verwaltungsangelegenheiten und des Arztbesuches) einer offensiv entsolidarisierenden Auslegung der Vertragsfreiheit unterworfen werden. Der hemmungslose Aufruf dazu, ist ein bedenklich kurzsichtiger Kurzschluss zur Anhebung der Impfquote gegen den Widerstand von Impfgegner*innen, denn er vergisst rein praktisch sämtliche Jugendlichen und solche, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen wollen/ können. Diese müssten eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Und er vergisst insbesondere die spaltende Wirkung einer solchen Maßnahme, die Querdenker*innen und Impfgegner*innen in die Hände spielt.
Ausschluss statt Verordnung
Der französische Rückgriff auf eine gesetzlich angeordnete „Verpflichtung“ zur Impfung ist die etwas altbackene Form eines autoritär verordnenden Staates, der sich immer noch auf den Ausnahmezustand beruft. In Frankreich werden seit heute (9.8.21) Getestete den Geimpften nicht mehr ohne weiteres gleichgestellt und sind von vielen Bereichen des alltäglichen Lebens ausgeschlossen. Konkret: Beim Betreten von Restaurants und Cafés, Zügen, Flugzeugen, Fernreisebussen, Gesundheitseinrichtungen, Einkaufszentren, Messen und Jahrmärkten muss ein Gesundheitspass vorgezeigt werden. Wer nicht geimpft ist, muss für den tagesaktuellen Eintrag in eben diesen Pass 30 Euro für einen Test selbst bezahlen. Da insbesondere in ärmeren Bevölkerungsschichten der Anteil Geimpfter besonders niedrig ist, kommt dies einem Ausschluss gleich und verschärft die soziale Ungleichheit weiter.
Die moderne Form des staatlich lenkenden Bevölkerungsmanagements gibt hingegen lediglich den Rahmen für eine nunmehr zulässige, ja sogar explizit erwünschte Ungleichbehandlung vor und lässt sich besser in das „neue Normal“ eines neu etablierten Gerechtigkeitsempfindens „jede/r wie sie es verdient“ integrieren. Statt einen beklagbaren Malus für Ungeimpfte zieht Frau Lambrecht einen weithin sichtbaren Bonus für Geimpfte vor. Nicht-Geimpfte müssten dann eben auf Theater- oder Restaurantbesuche verzichten. Der ur-menschliche soziale Druck, nicht zu vereinsamen, soll hier eine erhöhte Impfbereitschaft per „nudge“ (Anstubser) herbeiführen.
Allerdings wird hier die Grenze zwischen belohnendem Anreiz und Bevormundung eindeutig überschritten: Impfprämien (entweder vom Arbeitgeber, oder vom Staat) sind völlig legitim und qualitativ nichts anderes als das 1954 eingeführte Kindergeld gegen eine überalternde Gesellschaft, oder verschenktes Bauland gegen die Landflucht. Aber das Gewähren zuvor entzogener Grundrechte nur für Geimpfte als Anreiz für Ungeimpfte ist weder juristisch noch gesellschaftlich (zusammen-) zu halten. Was gäbe es für einen Eklat in diesem Land, wenn aus Gründen eines akuten Klima-Notstandes zunächst allen die Fahrerlaubnis entzogen würde, und nach einer Phase des immobilen Innehaltens nur noch denen zurückgegeben würde, die ein ausreichendes Bemühen um Klimaneutralität nachweisen konnten oder aber aus triftigen Gründen einer Ausnahmegenehmigung bedürften.
Noch im Frühjahr wurden Getestete den Geimpften und Genesenen gleichgestellt. Auch damals war bekannt, dass Schnelltests unzuverlässig sind, und Infektionen nur zu etwa 60 Prozent und mit mehrtägigem Verzug gegenüber dem Zeitpunkt der Infektion erkennen. Die Politik propagierte jedoch die Akzeptanz solcher Schnelltest als „wesentlicher Baustein im Kampf gegen Corona“ um die Folgen der schweren logistischen Fehler bei der Impfstoff-Beschaffung und-Verteilung (sowie bei der Impfstoffproduktion) zu überbrücken.
Jetzt, wo genügend Impfstoff vorhanden ist, sollen die gleichermaßen unzuverlässigen Schnelltests nicht mehr als Alternative gelten. Das ist nicht nur nicht vermittelbar, sondern insbesondere vor dem Hintergrund der damals noch nicht vorhandenen Delta- und Lambda-Mutationen des Coronavirus falsch: Die Delta-Variante des Virus können auch Geimpfte (eingeschränkt) weiterverbreiten. Bei der Lambda-Variante schützen derzeitige Impfungen nicht einmal vor einer schweren Erkrankung – so die aktuelle Einschätzung von Virolog*innen. Beides hebt die Bedeutung häufiger Tests trotz deren unveränderter Unzulänglichkeit an – auch bei Geimpften!
So sehr wir uns eine höhere (dringend benötigte) Impfquote wünschen; ein gesellschaftlicher Ausschluss für Ungeimpfte als Impfanreiz, ist nicht hinnehmbar und er ist das falscheste Signal, was die Politik zum Vertrauensgewinn senden kann. Ohne eben dieses Vertrauen wird die Gesellschaft keine Herdenimmunität erlangen können. Je mehr Zeit des Misstrauens vergeht, desto größer die Gefahr von neuen Mutanten und desto geringer das Vertrauen in weitere notwendige Impfungen bzw. zukünftige Covid19-Medikationen.
Dies wäre neben dem Festhalten an den Patenten für Covid-19-Impfstoffe (siehe Artikel „Impfprivilegien – Egoismus, der krank macht“ im DISS Journal #41) der zweite folgenschwere Irrweg der Bundesregierung zur Eindämmung des Virus‘. Beide tragen maßgeblich zu einer (viele unnötige Tote produzierenden) Verschärfung der Corona-Krise bei.
Eine Rückkehr zu einer Normalität eines Leben mit dem Virus ist nur kollektiv denkbar. Das schließt die Möglichkeit der Testung als Teilhabe für Ungeimpfte als Alternative zum Impfen mit ein. Alle anderen Vorschläge müssen als Vorstöße zur Etablierung einer neuen Normalität verstanden werden – eine Normalität, die zwar restriktive Verordnungen so weit wie möglich vermeidet, jedoch über dezentrale Bonus-Malus-Systeme den gleichen normierenden Ausschluss produziert.
[2] https://www.morgenpost.de/vermischtes/article232893347/corona-impfung-impfpflicht-lambrecht.html
Guido Arnold, 9. August 2021