Anton Maegerle zur Einstellung der Fahndung nach Alois Brunner

In der Online-Bibliothek des DISS erschien ein Beitrag von Anton Maegerle zur nicht erfolgten Strafverfolgung des NS-Massenmörders Alois Brunner. Die Fahndung wurde jetzt ergebnislos eingestellt.

Zu den Fluchthelfern des SS-Schergen Brunner zählte Rudolf Vogel, seit 1949 CDU-Bundestagsabgeordneter und später Staatssekretär im Bundesschatzministerium. Der Politiker soll die Tickets nach Syrien besorgt haben. Der 1991 verstorbene Vogel, Träger des Großen Verdienstkreuzes mit Stern der Bundesrepublik Deutschland, lernte Brunner 1943 im griechischen Saloniki kennen. Der NS-Verbrecher Brunner trieb dort Juden zur Deportation zusammen, Vogel gehörte zur Propaganda-Abteilung Südost der Wehrmacht.

 

In Damaskus, Post für ihn war an „P.O. Box 635 Damaskus“ zu adressieren, fungierte Brunner als „Berater für Judenfragen“ des syrischen Regimes. Er hat dem syrischen Sicherheitsapparat als Berater gedient und Verhör- und Foltermethoden der Nazis weitergegeben. Daneben bespitzelte Brunner für die Syrer die deutsche Gemeinde in Damaskus.

 

Zugleich führte Brunner mit Hitlers Generalmajor Otto Ernst Remer die vermeintliche Handelsfirma „Orient Trading Company“ (Otraco). Offiziell als Handelsfirma eingetragen, verschoben die Altnazis tatsächlich Waffen im Nahen Osten und nach Afrika.

 

Das letzte Interview mit Brunner stammt aus dem Jahre 1987 und wurde von der „Chicago Sun Times“ per Telefon geführt. Es ist das Bekenntnis eines Massenmörders: „Ich bereue nichts und würde es wieder machen. Sie alle (die Juden) hatten den Tod verdient, weil sie Agenten Satans und menschlicher Abfall sind“.

 

Die bundesdeutsche Botschaft und insbesondere der von Reinhard Gehlen, in der NS-Zeit in seiner Funktion als Generalmajor der Wehrmacht Leiter der Abteilung Fremde Heere Ost im Generalstab des Heeres, aufgebaute bundesdeutsche Auslandsgeheimdienst, der Bundesnachrichtendienst (BND), behauptete wahrheitswidrig über Jahrzehnte hinweg, nicht den Aufenthaltsort des NS-Verbrechers zu wissen und belog somit wissentlich den Bundestag, das Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaften.

 

Am 19. Oktober 2000 teilte das Bundeskanzleramt dem BND mit, dass ein „unverändert hohes Interesse der Bundesregierung an der Strafverfolgung von Alois Brunner“ bestehe. Am 3. November 2000 notierte der BND in einer hausinternen Notiz: „Es gibt derzeit keine Anhaltspunkte dafür, daß sich die Möglichkeiten des BND verbessert hätten, zur Klärung der Frage ‚Brunner‘ beizutragen.“
In einem Sprechzettel des BND für eine Sitzung der Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages, das für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und u.a. den Bundesnachrichtendienst (BND) überwacht, am 07. März 2001 heißt es: „Hinweise zum Aufenthaltsort oder über den möglicherweise eingetretenen Tod Alois Brunners liegen dem Bundesnachrichtendienst bis heute nicht vor.“

 

Lesen Sie den vollständigen Beitrag von Anton Maegerle in der DISS Online-Bibliothek: Alois Brunner. Fahndung nach NS-Massenmörder eingestellt