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DJ19: Einer der letzten NS-Verbrecher-Prozesse

 
 

Die­ser Arti­kel stammt aus der Aus­gabe 19 des DISS-Journal, die im Juni 2010 erschien. Hier fin­den Sie das kom­plette DISS-Journal 19 als PDF-Datei (8 MB)

Einer der letz­ten NS-Verbrecher-Prozesse in Deutschland

Auto­rin: Regina Wam­per

Mit einem Schuld­spruch ging Ende März 2010 einer der letz­ten NS-Verbrecherprozesse in Deutsch­land vor dem Land­ge­richt Aachen zu Ende. Wegen Mor­des in drei Fäl­len wurde der ehe­ma­lige Waffen-SSler Hein­rich Boere, der Mit­glied im Son­der­kom­mando Feld­mei­jer war, zu lebens­lan­ger Haft ver­ur­teilt. Das Kom­mando Feld­mei­jer tötete unter dem Code­na­men Sil­ber­tanne mehr als 50 ver­meint­li­che Sym­pa­thi­santinnen der Wider­stands­be­we­gung in den Nie­der­lan­den. Für jeden getö­te­ten Nazi wur­den drei „anti­deutsch ein­ge­stellte oder aber als mit Wider­stands­krei­sen zusam­men­ar­bei­tend bekannte Nie­der­län­der“ ermor­det, so auch Fritz Hubert, Ernst Bick­nese, Frans Wil­lem Kus­ters und Teu­nis de Groot. So sollte Wider­stand unter­bun­den werden.

Juris­ti­sche Vorgeschichte

In den Nie­der­lan­den ver­ur­teilte ein Son­der­ge­richt Hein­rich Boere bereits 1949 zum Tode. Das Urteil wurde spä­ter in lebens­lange Haft umge­wan­delt. Boere konnte jedoch noch vor der Urteils­ver­kün­dung flie­hen und lebte seit­her in Eschwei­ler bei Aachen – von deut­schen Behör­den wei­test­ge­hend unbe­hel­ligt. In den 1980er Jah­ren wurde auf­grund eines nie­der­län­di­schen Aus­lie­fe­rungs­ge­suchs ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen Boere ange­strengt – und mit der Begrün­dung wie­der ein­ge­stellt, seine Taten seien legi­tim gewe­sen – im Gegen­satz zu den Aktio­nen des Wider­stands. In die Nie­der­lande aus­ge­lie­fert wurde der staa­ten­lose Boere nicht. Es läge im Bereich des Mög­li­chen, dass er mit einem Hitler-Erlass von 1943 als Mit­glied der Waffen-SS die deut­sche Staats­bür­ger­schaft erhal­ten habe und damit eine Abschie­bung unzu­läs­sig wäre. Im Zuge der EU-Regelung von 2003, nach der Haft­stra­fen ande­rer EU-Länder auch im Aus­land voll­streckt wer­den kön­nen, eröff­nete das Land­ge­richt Aachen am 28.10.2009 auf Antrag der Nie­der­lande schließ­lich doch noch den Pro­zess gegen Boere.

Der Pro­zess­ver­lauf

Die Ver­tei­di­gung Boe­res setzte auf Befehls­not­stand. Boere sei schlicht ein Befehls­emp­fän­ger gewe­sen. An die­sem Bild strickte auch Boere selbst kräf­tig mit. Sein Ent­schluss, der Waffen-SS bei­zu­tre­ten, sei dem Wunsch nach einem ruhi­gen, ökono­misch abge­si­cher­ten Leben geschul­det gewesen.

Die Anwälte der Ange­hö­ri­gen der Opfer stell­ten hin­ge­gen fest, dass es sich bei dem Kom­mando Feld­mei­jer um eine para­mi­li­tä­ri­sche Todes­schwa­dron gehan­delt habe, die außer­halb der gel­ten­den Heeres-, Staats– und Rechts­ord­nung orga­ni­siert wurde. Die Mit­glie­der von Feld­mei­jer han­del­ten aus eige­ner Initiative.

Eine ekla­tante Wen­dung des Pro­zes­ses fand am 28.1.2010 statt. Recher­chen der Neben­klage erga­ben, dass Boe­res Bio­gra­phie geschönt war, um seine nazis­ti­schen Akti­vi­tä­ten in den Nie­der­lan­den zu ver­de­cken. Hein­rich Boere wurde 1943 Mit­glied der nie­der­län­di­schen natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Par­tei NSB. 1944 trat er zudem der Ger­ma­ni­schen SS bei. Nach dem Dienst in der Land­wacht wurde er zum Hauptschar­füh­rer beför­dert – im Zusam­men­hang mit dem Mord an Fritz Hubert Ernst Bick­nese. Boere war sei­nen Vor­ge­setz­ten als eif­ri­ger und ideo­lo­gisch gefes­tig­ter Natio­nal­so­zia­list bekannt und er spielte in der Wider­stands­be­kämp­fung eine zen­tra­lere Rolle als zuvor angenommen.

Der Wider­stand der Bevöl­ke­rung von Helden/Panningen

In den länd­li­chen Gebie­ten Lim­burgs exis­tier­ten wäh­rend der Besat­zungs­phase des ver­stärk­ten Ter­rors, der Depor­ta­tio­nen und der Zwangs­ar­beit weite Geflechte von Flucht­hel­ferinnen. Jüdin­nen und Juden, alli­ierte Pilo­ten und Deser­teure wur­den hier ver­steckt, mit Papie­ren ver­sorgt und ins sichere Aus­land gebracht. Drei­ßig Pro­zent der lim­bur­gi­schen Jüdin­nen und Juden und min­des­tens 2.000 aus ande­ren Gebie­ten über­leb­ten so den NS. Der Wider­stand wurde getra­gen von dörf­li­chen Zusam­men­hän­gen, dem nie­de­ren und jün­ge­ren Kle­rus, von Dorf­po­li­zis­ten und Bür­ger­meis­tern. Die natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Besat­zer rea­gier­ten mit öffent­li­chen Erschie­ßun­gen, mit Ter­ror und Raz­zien. So auch in Helden/Panningen. Am 13.5.1944 schlich sich Hein­rich Boere mit zwei ande­ren dort ein, gab sich als Flüch­ten­der aus und erhielt Aus­kunft über eine mög­li­che Unter­kunft. Einige Tage spä­ter kamen die drei in Uni­for­men und in Beglei­tung von 100 deut­schen Poli­zis­ten wie­der. Wäh­rend die­ser Raz­zia wur­den 52 Per­so­nen fest­ge­nom­men, 35 von ihnen wur­den ver­haf­tet. 20 Per­so­nen wur­den zum Arbeits­ein­satz nach Deutsch­land geschickt, sie­ben star­ben dort. Am 8. Okto­ber 1944 fand eine erneute Raz­zia statt. Eine Kir­che wurde umstellt, 800 Men­schen wur­den fest­ge­nom­men und nach Deutsch­land ver­schleppt. 36 kehr­ten nicht zurück.

Das Urteil und des­sen Begründung

Nach knapp fünf Mona­ten Ver­fah­rens­dauer wurde am 23. März 2010 das Urteil gegen Boere gespro­chen: Lebens­lange Haft wegen drei­fa­chem Mor­des, aber keine Fest­stel­lung einer Schwere der Schuld. Der Vor­sit­zende Rich­ter erläu­terte seine Urteils­fin­dung. Boe­res Taten seien dem „Anstand eines Sol­da­ten“ nicht ange­mes­sen gewe­sen. Nied­rige Beweg­gründe ergä­ben sich aus dem Fakt, dass die Opfer „unschul­dige Zivi­lis­ten“ waren und keine Wider­stands­kämp­fer. Wenige Worte fand der Rich­ter zur Sys­te­ma­tik der Ver­bre­chen der Waffen-SS und der Wehrmacht.

Die mediale Öffentlichkeit

Diese vom Rich­ter vor­ge­brachte Indi­vi­dua­li­sie­rung der Tat ver­mit­telte sich auch in den Medien. In etli­chen Tages­zei­tun­gen war zu lesen, es habe sich schlicht um einen ganz „nor­ma­len“ Mord gehan­delt, Boere sei ein „ganz nor­ma­ler Mör­der“, „nie­der­träch­tig und feige“.

Eine sol­che Kon­struk­tion ver­kennt aller­dings den Cha­rak­ter der Besat­zung und die Funk­tion, die die Wider­stands­be­kämp­fung hatte. Aus Sicht der Anwälte der Opfer ging es darum, die „Fern­ziele des Natio­nal­so­zia­lis­mus zu ver­wirk­li­chen: gewach­sene soziale und reli­giöse Zusam­men­hänge zu zer­stö­ren, um die Ver­fü­gung über die dem Ter­ror iso­liert aus­ge­lie­fer­ten Men­schen zu gewin­nen, das Gute im Men­schen aus­zu­mer­zen, die Fähig­keit zu Mit­ge­fühl, Empa­thie und Soli­da­ri­tät, um die ver­ein­zel­ten Men­schen als ver­flüs­sig­tes und homo­ge­nes Mate­rial für die natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Gestal­tung des Groß­raums Europa zuzu­rich­ten und nied­rige Instinkte zu wecken und in die Kol­la­bo­ra­tion einzuladen“.

Die Figur der „unschul­di­gen Zivi­lis­ten“ in Abgren­zung zu Wider­stands­kämp­ferinnen wurde medial gleich­falls auf­ge­grif­fen – ganz so als wäre es legi­ti­mer gewe­sen, Par­ti­saninnen zu ermorden.

Eine Debatte, die viele erwar­tet hat­ten, fand nicht statt. „Warum denn heute noch?“ – diese Frage kam medial nicht auf. Aller­dings wurde auch nicht gefragt, warum denn das Ver­fah­ren erst jetzt statt­fin­det. Ins­ge­samt wurde ein Bild eines „neuen Deutsch­lands“ gezeich­net, das nun selbst­be­wusst und ver­ant­wor­tungs­voll mit der NS-Vergangenheit umgehe.

Da bleibt zu fra­gen, ob eine Auf­ar­bei­tung über­haupt über die Ver­ur­tei­lung ein­zel­ner funk­tio­nie­ren kann und – zen­tra­ler – ob zu einem ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang nicht ebenso eine sofor­tige Ent­schä­di­gung aller Opfer, eine Ende der Tra­di­ti­ons­pflege bei­spiels­weise in der Bun­des­wehr und ein Ende der aktu­el­len Kriegs­po­li­tik gehö­ren. In die­sen Punk­ten ist die aktu­elle Poli­tik jedoch mei­len­weit von einer Neu­be­stim­mung ent­fernt. So geden­ken Bun­des­wehr­sol­da­ten in Mit­ten­wald gemein­sam mit NS-Veteranen ihrer Gebirgs­jä­ger­ka­me­ra­den, die glei­chen Sol­da­ten, die in Afgha­nis­tan einen Angriffs­krieg durch­füh­ren, und in Den Haag klagt die deut­sche Regie­rung gegen Ent­schä­di­gungs­for­de­run­gen von Opfern des NS. Kein Staat solle das Recht haben, Deutsch­land zu Ent­schä­di­gun­gen zu ver­ur­tei­len. Damit wen­det sich das deut­sche Außen­mi­nis­te­rium gegen Gerichts­ur­teile, die in Grie­chen­land und Ita­lien ergan­gen waren. Über diese Fak­ten kann auch ein Urteil gegen Hein­rich Boere nicht hinwegtäuschen.

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