Kommentar zum AfD-„Sozialparteitag“

 

Der Leitantrag der Bundesprogrammkommission zum „Sozialparteitag“ der AfD. Ein Kommentar

Helmut Kellershohn

 

1. Die Sozialpolitik der AfD ist, wie bereits am Grundsatzprogramm zu erkennen, im Kern Familienpolitik. Diese wiederum steht unter dem Primat der Steigerung der Geburtenrate als Antwort auf die sogenannte demografische Krise. Sozial- bzw. Familienpolitik mit einer solchen bevölkerungspolitischen Funktion soll laut AfD dazu dienen, die Sozialsysteme zu erhalten, die „deutsche Kultur“ zu bewahren und den „Fortbestand des deutschen Volkes“ zu garantieren.

2. Familienpolitik ist ein verbindendes Element zwischen den ideologischen Strömungen der AfD: die Ordoliberalen sehen die Familie als gemeinschaftsstiftenden „Gegenhalt“ gegen die kalten Mechanismen der Marktwirtschaft; die Christlich-Konservativen betrachten die Familie als biblisch oder zivilreligiös begründete Institution; und für die Völkischen ist die Familie Garant des Ethnos als Abstammungs- und Zeugungsgemeinschaft.

3. Die Familie ist darüber hinaus der Kontrapunkt gegen die von der AfD ausgemachten Feinde und Feindbilder:

  • Gender Mainstreaming und Feminismus (‚untergräbt‘ die heteronormative bürgerliche Kernfamilie)
  • (unerwünschte) Zuwanderung (bedroht die ethnokulturelle Identität)
  • Kulturmarxismus und liberale Dekadenz

4. Im vorliegenden Leitantrag der Bundesprogrammkommission wird auch die Rentenpolitik zentral mit einer pronatalistischen Familienpolitik in Verbindung gebracht. Die Gegensätze zwischen der Position des „solidarischen Patriotismus“ (AfD Thüringen), die die umlagefinanzierte Rente auf Kosten der privaten Vorsorge ausbauen will, und der neoliberalen Position, die eine hauptsächlich kapitalgedeckte Finanzierung der Rente anstrebt, sollen in dem Leitantrag durch einen gesichtswahrenden Kompromiss, der den Fokus auf die Familienpolitik legt, abgeflacht werden.1 Das impliziert, dass die angestrebte „Reform der Rentenversicherung“ in wichtigen Punkten vage bzw. offen bleibt (z.B. Renten-Regelalter, Rentenniveau, steuerfinanzierte Grundrente, Beitragsbemessungsgrenze).

Hervorzuheben sind vier Punkte:

a) Die bisherige gemischte Finanzierung des Rentensystems (Umlage und private Vorsorge) wird beibehalten.

b) Die Schaffung von Arbeitsanreizen (unter dem Vorwand der Bekämpfung der Altersarmut) durch eine Abstandsregelung zwischen Arbeitnehmern mit geringem Einkommen und vorwiegend Arbeitslosen beim Rentenbezug.

c) Die Verbreiterung der Renten-Beitragsbasis durch die Einbeziehung von Beamten mit nicht-hoheitlichen Aufgaben, Selbstständigen (soweit sie nicht eine private Altersvorsorge nachweisen) und Politikern.

d) Die finanzielle Förderung und Stabilisierung der Familie zu Ungunsten von Kinderlosen durch eine steuerfinanzierte Beitragserstattung zur Rentenversicherung pro Kind (sog. Lastengerechtigkeit), ergänzt um eine völkische Komponente bei der privaten Vorsorge (Anlegung von staatlich finanzierten Spardepots pro Kind nur für deutsche Staatsbürger bis zum 18. Lebensjahr).

5. Neben der Propagierung einer pronatalistischen Familienpolitik wird in einem eingeschobenen Kapitel des Leitantrages die „Bedeutung von Kultur, Bildung und Forschung für den Erhalt der sozialen Sicherungssysteme“ (9f.) hervorgehoben. Beklagt wird zum einen das „Abschmelzen deutscher Tugenden“, die zum Kern des deutschen Kulturerbes gerechnet werden, und – mit Blick auf das hohe Produktivitätsniveau der „großen Industriekonzerne und vielen Klein- und mittelständischen Unternehmen“ – die Defizite der Bildungspolitik v.a. in den rot-grün regierten Ländern in Westdeutschland. Die ostdeutsche Bildungslandschaft wird dagegen lobend hervorgehoben, was darauf zurückgeführt wird, dass die ostdeutschen Länder nicht „durch die Zuwanderung von wenig gebildeten und gering qualifizierten Migranten seit den 60er Jahren“ betroffen gewesen seien. „Der überwiegende Teil dieser Migranten [der folgenden Generation] wird im Bildungssystem scheitern, keine qualifizierten Tätigkeiten übernehmen können und dauerhaft auf staatliche Transferleistungen angewiesen sein. Deren Kosten, die von der ‚schon länger hier lebenden‘ Bevölkerung getragen werden sollen, sind eine Hypothek für die gesamte staatliche Entwicklung als Bildungs- und Technologiestandort.“

Die Defizite der Bildungspolitik, ablesbar an „internationalen Leistungsvergleichen“, beträfen auch den Hochschul- und Forschungsbereich, der „dringend auf hochqualifiziertes Personal angewiesen, das nur zu einem kleinen Teil aus dem Ausland angeworben werden“ könne.

Schlussfolgerung: „Statt Investitionen in die Asyl- und Migrationsindustrie brauchen wir massive Investititionen in Kultur, Bildung und Forschung, wenn wir die Leistungsfähigkeit unserer Sozialsysteme langfristig erhalten wollen und eine markante kulturelle Schwerpunktsetzung.“

An das Bildungssystem werden folgende Anforderungen („Kernaufgaben“) und Erwartungen gerichtet:

a) „Weitergabe von Wissen, Kompetenz und Kultur in politisch neutraler und äußerlich differenzierter Umgebung“ (s. dreigliedriges Schulsystem)

b) Entpolitisierung der Schulen bedeutet: „Konkret müssen das familienzerstörende Gendermainstreaming, die Frühsexualisierung und Projekte wie ‚Schule mit Courage, Schule gegen Rassismus‘ oder ‚Demokratie leben‘ sofort beendet werden.“

c) Bildungsexperimente sind zu beenden (Einheitsschule, Inklusion), um „junge[n] Mensche[n] zu der für sie besten Bildung“ zu verhelfen.

 

Fazit: Sozialpolitik = Familienpolitik = Bevölkerungspolitik

Die Institution, um die die AfD sich bemüht, ist die Familie im Sinne der klassischen bürgerlichen Kernfamilie. Ihre Sozialpolitik ist um den Erhalt dieser Institution und ihrer Funktionen für die Reproduktion von „Volk und Kultur“ zentriert. Dafür wird eine pronatalistische Familienpolitik als unabdingbar erachtet, nicht zuletzt in Hinblick auf die Rentenpolitik. Über die konkrete Ausgestaltung der Rentenpolitik (Finanzierung etc.) gibt es Differenzen zwischen den Lagern der AfD, die aber im Leitantrag zurückgestellt werden. Konsens ist sicherlich, dass die Familien gefördert, die Geburtenrate gesteigert und Migranten sozialpolitisch diskriminiert bzw. von bestimmten Leistungen ausgeschlossen werden sollen.

Es geht aber nicht nur um die quantitative Erweiterung des „Volkskörpers“ (quantitative Bevölkerungspolitik). Dies wird besonders in dem erwähnten Abschnitt zu „Kultur, Bildung und Forschung“ deutlich. Dort wird nämlich die ‚qualitative‘ Seite angesprochen: Nicht nur mehr Kinder sollen geboren werden, sondern solche, die die „Anforderungen einer modernen Arbeitswelt“ erfüllen können. Sie sollen Leistungsbereitschaft zeigen und leistungsfähig sein sowie das „deutsche Kulturerbe“ fortführen können. Eine bildungspolitische Gegenreform sowie die Einschränkung der Migration (fällt deutlicher aus im Europawahlprogramm, in dem von „Remigration“ die Rede ist) sollen daher die Sozial-/Familienpolitik flankieren.

 

 

 

 

1 In der Jungen Freiheit heißt es dazu: „Das eigentliche Thema des Parteitages […] hat allem Anschein nach sein Aufreger-Potential weitgehend eingebüßt. Das mag auch damit zusammenhängen, daß der Leitantrag, ohnehin ein Kompromiß zwischen der eher sozialstaatlich und der eher wirtschaftsliberal ausgerichteten Strömung, schon eine Weile vorliegt; […] ‚Bei dem Thema ist die Kuh vom Eis, da ist nichts Revolutionäres zu erwarten‘, meint ein erfahrener AfD-Politiker. Soll heißen: Weder in der einen noch der anderen Richtung würden sich maximale Forderungen durchsetzen. Spannender wird indes, wie sich die Delegierten zur Idee eines Staatsbürgergeldes stellen. Diese Form eines bedingten Grundeinkommens, verknüpft mit einer negativen Einkommenssteuer, hatte […] Rene Springer ausgearbeitet.“ (JF 49/2020, S. 4)

Schreibe einen Kommentar