Workshop für Lehrer*innen: Fluchtdiskurs in deutschen Medien & Schule, Freitag, 25.9.

Fluchtdiskurs in deutschen Medien & Schule

Workshop des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung (DISS)
für Lehrer*innen

Dank der freundlichen Unterstützung der Rosa Luxemburg Stiftung kostenlos.

Freitag, 25.9.2020, 14:00 – 17:30
in den Räumen des DISS in der Siegstraße 15 in 47057 Duisburg.

Nur mit Anmeldung: siehe Link unten

Politik oder Sozialwissenschaften, Deutsch oder Geschichte, Philosophie oder Religion, Projekttage oder Studierendenvertretung: Wie kann man in der Schule über Flucht, Seenotrettung, Integration oder Rassismus sprechen? Ausgehend von unseren Forschungser-gebnissen zum Fluchtdiskurs bieten wir einen theoretischen Rahmen und konkrete Werk-zeuge für einen kritischen Blick. Gemeinsam wollen wir Anregungen austauschen, wie eine kontroverse Diskussion in der Schule aussehen kann, die Sagbarkeitsfelder erweitert.

-> Flyer: Weiterlesen und Anmeldung

     

 

 

 

DISS-Journal Sonderausgabe Antisemitismusforschung erschienen

Die Sonderausgabe 1 der Institutszeitschrift des DISS ist erschienen und kostenlos als PDF abrufbar.

Es handelt sich um eine Sonderausgabe zum Thema Antisemitismusforschung und enthält einen Text von DISS-Mitarbeiter Jobst Paul in deutscher und in englischer Sprache.

 

Jobst Paul:
Bedingt abwehrbereit.
Antisemitismusforschung zwischen Formelkompromissen und der Verstrickung in die christliche Schuldfrage.
Ein Protest.

In vielen Bereichen der Diskriminierung konnte in den vergangenen Jahren mehr Bewusstsein geschaffen werden, u.a. durch engagierte Forscherinnen und Forscher. Die antisemitische Radikalisierung der vergangenen Jahre wirft daher umgekehrt die Frage nach dem Stellenwert der (deutschen) Antisemitismus-Forschung auf. Der Artikel identifiziert methodische und ideologische Defizite. Zum Beispiel lässt die Fixierung weiter Teile der Forschung auf die Innenschau des Antisemitismus die Betroffenen unsichtbar bleiben. Die Geschichte der christlichen Diskreditierung des Judentums wird zwar oft formal angeführt, aber zugunsten fragwürdiger Rassismus-Thesen ausgeblendet. Da auf diese Weise die Schubkräfte des Antisemitismus unangetastet bleiben, wird ein entschiedener Perspektivwechsel eingefordert. Erst wenn die engagierten Lehrinhalte des Judentums, u.a. zu Gleichheit, zu Gerechtigkeit, zur Nächstensorge und zur Bildung, in den Mittelpunkt gerückt werden, wird das Ausmaß des christlichen Unrechts sichtbar, diese Inhalte aus Machtgründen zu diskreditieren, oder – wie bis heute im Fall der ‚Nächstenliebe‘ – sogar noch für sich zu reklamieren, um sie danach zu verwässern. Der Artikel versteht sich als Protest gegen eine Forschung, die die beschriebenen Schritte noch immer scheut und so letztlich den Antisemitismus lediglich verwaltet.

Jobst Paul:
Not fit for the fight.
Anti-Semitism research between superficial compromises ans entanglement in the question of Christian guilt.
A Protest.

More awareness has been raised in many areas of discrimination in recent years, not least by dedicated researchers. The anti-Semitic radicalization of the past few years therefore raises the question of the role of (German) anti-Semitism research. The article identifies methodological and ideological deficits. For example, the fixation of research on the ‘inside view’ of anti-Semitism leaves those affected by anti-Semitism invisible. The history of the Christian discrediting of Judaism is often hinted at formally, but is then dropped in favour of questionable racism theses. As this leaves the thrust of anti-Semitism untouched, a decisive change in perspective is called for. Only when the social ethical teachings of Judaism, concerning (a. o.) equality, justice, charity and education, are put into focus the nature of Christian injustice becomes visible, namely to discredit these teachings for reasons of power, or – as has been the case in the case of ‘charity’ – even to occupy and then dilute it. The article considers itself to be a protest against a research that still shies away from the steps described and thus ultimately is just sitting out anti-Semitism.

Rezension: Musiker mit völkischem Heimatverständnis

Timo Büchner
Der Begriff „Heimat“ in rechter Musik
Analysen – Hintergründe – Zusammenhänge
Wochenschau Verlag Frankfurt/M. 2020, 173 Seiten; 12,90 Euro
ISBN 9783734408991

 

 

 

 

 

Eine Rezension von Anton Maegerle

Der Kampf um die Deutungshoheit des Begriffs Heimat wird auch in der Musik geführt. In einer fundierten Analyse gibt der Wissenschaftler Timo Büchner Einblick in verschiedene Spektren der rechten Musik und konstatiert: Die vermeintlich unpolitische Deutschrockband Frei.Wild, die neurechten Rapper Komplott und Chris Ares sowie der NPD-Liederbarde Frank Rennicke verbindet ein völkisches Heimatverständnis.

Büchners detaillierte Untersuchung der Liedtexte dokumentiert, dass diese Musiker Heimat völkisch aufladen und den Begriff für ihre politische Agenda instrumentalisieren. Die politische Rechte instrumentalisiert Heimat zur Unterscheidung zwischen Autochthonen und allen, die durch ihre Herkunft oder Religion den Fortbestand des Volkes gefährden würden. Damit steht sie „ohne Zweifel in völkischer Tradition; die Blut- und-Boden-Ideologie lebt fort“, so Büchner. Der Antagonismus zwischen „Wir“ und den „Anderen“ zieht sich durch eine Vielzahl an Liedtexten rechter Musik. Heimat bedeutet Exklusion. So spricht das völkische Heimatverständnis, das die im Netzwerk der Identitären Bewegung und des Kampagneprojekts Ein Prozent agierenden Rapper Komplott und Ares in ihren Songs transportieren, all denjenigen eine Heimat in der Bundesrepublik ab, die aus Sicht der Neuen Rechten eine Bedrohung für die ethnische Homogenität des deutschen Volkes darstellen.
Der Autor zeigt auf, dass sich in verschiedenen Spektren der rechten Musik das Fortleben völkischer Tradition zeigt. In den Liedtexten von Frei.Wild, Komplott, Ares und von Rennicke ist Heimat stets eine nationale Frage. Rennicke besingt Großdeutschland in den Grenzen von 1939 einschließlich Österreich, Südtirol und weiten Teilen Polens, Komplott rappt über Deutschland und Frei.Wild verklärt die Geschichte Tirols. Die Art und Weise wie sich Frei.Wild, deren Wurzeln in der Rechtsrock-Band „Kaiserjäger“ liegen, in ihren Texten mit Identität, Heimat und Volk beschäftigen, ist für die extreme Rechte anschlussfähig. Denn, so Büchner, das Heimatverständnis wird mit der Verachtung derjenigen verknüpft, die die Band und dessen Heimatverständnis kritisieren. Das Bedrohungsszenario des „Volkstodes““ ist der Grundbaustein dieses Gegensatzes. Der Kampf um die Deutungshoheit des Heimatbegriffs ist der Versuch, völkisches Gedankengut in der Mitte der Gesellschaft zu etablieren.

AfD – Schlingerkurs zwischen den Flügeln

Schlingerkurs zwischen den Flügeln

von Lenard Suermann

Dieser Text erschien zuerst im Online-Blog des Magazins „der rechte rand“ aus Hannover – im April 2020

„Wir sind die Endgegner, denen sich die Öko-Sozialisten werden stellen müssen.“ Mit diesen markigen Worten brachte sich Thomas Röckemann im Juli 2019 beim AfD-Landesparteitag in Stellung. Soeben war der damalige Landesvorsitzende knapp einer Amtsenthebung entkommen, etwa 40 Prozent der Parteitagsdelegierten hielten zu ihm. Daraufhin traten neun vergleichsweise gemäßigte Vorstandsmitglieder zurück. Die drei „Flügel“-Leute blieben. Die Landtagsabgeordneten Röckemann aus Minden und Christian Blex aus Warendorf bildeten mit dem Heinsberger Kreisvorsitzenden Jürgen Spenrath eine Art Rumpf-Vorstand. Die damalige Kreisvorsitzende aus Solingen Verena Wester wurde kooptiert. Vorausgegangen war diesem Szenario eine politische Schlammschlacht, in der gemobbt, beleidigt und immer wieder interne Chatverläufe an die Presse durchgedrückt worden waren. Drei Monate lang durfte man dem Treiben zusehen, bis schließlich auf Anordnung aus Berlin Anfang Oktober 2019 eine Neuwahl des Landesvorstands durchgeführt wurde. Dieses Mal wählten die vermeintlich Gemäßigten ihre Kandidat*innen durch, angeführt von MdB Generaloberst a.D. Rüdiger Lucassen. Die „Flügel“-Truppe unterlag – wiederum knapp mit etwa 40Prozent – und ging leer aus.

Flügelkämpfe

Dieses bizarre Szenario mag als Lehrstück der inneren Zerrissenheit der AfD gelten, es zeigt aber auch die Macht des „Flügels“ in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland. Laut Schätzung des Verfassungsschutzes sind dem „Flügel“ in NRW 1.000 Personen zuzuordnen, also etwa 20Prozent der Mitglieder – eine konservative Schätzung, angesichts der Wahlergebnisse der letzten Parteitage. Zudem sind mit Münster und Detmold zwei der fünf Landesbezirke – allerdings die kleinsten – fest in „Flügel“-Hand. Der Sprecher des münsterländischen Bezirks, Steffen Christ, holte 2018 Björn Höcke gleich zwei Mal nach NRW, während in Ostwestfalen-Lippe 2018 und 2019 die „Hermannstreffen“ stattfanden: Eine offensichtlich an die Kyffhäusertreffen angelehnte Variante mit Andreas Kalbitz und weiterer Prominenz des „Flügels“.

In den drei anderen Bezirken hat der „Flügel“ zwar keine Hausmacht, aber lokale Hochburgen. Dem Kreisverband (KV) Aachen steht der Höcke-Vertraute Markus Mohr vor, dem KV Hamm der sich zum „Flügel“ bekennende Pierre Jung. Andernorts sorgen die Flügelkämpfe für Querelen: Erst im März gab Wester ihren Kreisvorsitz in Solingen ab, in Herne wurde der Kreisvorstand vom neuen Landesvorstand im Dezember gleich komplett abgesetzt.

Und schließlich ist der NRW-„Flügel“ mit Martin Renner und Andreas Keuter auch im Bundesverband vertreten. Renner, ein Urgestein der Partei, zusammen mit (oder auch: gegen) seinem Intimfeind Marcus Pretzell bis 2017 Landesvorsitzender, zog als Spitzenkandidat in den Bundestag ein, um „Schuldkult und die Political Correctness [zu] stoppen“. Keuter, der schon durch das Posten von Nazi-Bildchen in die Schlagzeilen geriet, war im März 2020 bei einem Höcke-Event in Schnellroda. Für ihn arbeitet Verena Wester. Auch MdB Udo Hemmelgarn, der sonst eher in der braunen Verschwörungsszene fischt, dürfte als Vorsteher des Bezirks Detmold kaum Berührungsängste mit dem „Flügel“ haben.

In der Sache vereint

Ohnehin ist die Distanz des aktuellen Vorstands zum „Flügel“ nicht inhaltlich begründet. So kann das als „Malbuch“ getarnte Hetzwerk, das vom Landesvorstand im März herausgegeben und dann als Satire verteidigt wurde, keinesfalls als Ausdruck einer politischen Mäßigung bewertet werden. Erst nach Ankündigung polizeilicher Ermittlungen distanzierte man sich und warf schließlich den ehemaligen Co-Landesvorsitzenden und erklärten Gegner Röckemanns, Helmut Seifen, aus dem Vorstand. Auch die Fantasien des AfD Landesvorsitzenden Lucassen zum Einsatz der Bundeswehr für den Grenz- und Heimatschutz oder die Beschäftigung der neurechten Autorin Irmhild Boßdorf in dessen Büro belegen eher Nähe als Distanz. Oder anders gesagt: die internen Kämpfe werden nicht der Inhalte wegen geführt.

Auf Schlingerkurs

Dem aktuellen Vorstand wird bewusst sein, dass er auf einem Pulverfass sitzt. Der Vorstoß zum Verbot des „Flügels“ Mitte März kam aus NRW, dann aber gefolgt von deutlichen Worten gegen Jörg Meuthens Vorschlag zur Abspaltung desselben. Schon 2019, während der internen Kämpfe um den Landesvorsitz, hatte Lucassen sich um Auftritte mit Andreas Kalbitz bemüht. Die bereits angekündigten Veranstaltungen wurden letztlich gecancelt, Kalbitz trat stattdessen mit Röckemann auf. Ein nächster Anlauf war für Ende März geplant gewesen: In Höxter hätte der Kommunalwahlkampf starten sollen, mit Lucassen, dem hessischen MdL Dimitri Schulz – und Höcke.

Bevor es aber zu einer Annäherung der rechten Lager in der NRW-AfD kommt, müsste eben dieser Schlingerkurs zwischen Abgrenzung und Einbindung überwunden werden. Angesichts der anstehenden Kommunalwahlen im Herbst 2020 werden die Gräben wohl wieder geöffnet werden, – auf beiden Seiten und aus taktischen Gründen.

Wir erinnern an die Entstehung des organisierten Antisemitismus

Aus Anlass von Hanau, im Gedenken an die Opfer von antisemitischen und allen anderen Anschlägen und Kampagnen erinnern wir an die Entstehung des organisierten Antisemitismus in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts. In der DISS Online-Bibliothek dokumentieren wir eine Broschüre aus dem Jahr 1918, die von DISS-Mitarbeiter Jobst Paul mit angepasster Rechtschreibung übertragen wurde.

Landesrabbiner Rieger-Braunschweig (1918)
Ein Vierteljahrhundert im Kampf um das Recht und die Zukunft der deutschen Juden.
Verlag des Centralvereins Deutscher Staatsbürger Jüdischen Glaubens, Berlin 1918.

Lesen Sie die Broschüre in der DISS-Online-Bibliothek.

Die Corona-Krise

Gewöhnung an das Regiertwerden im Ausnahmezustand

Der Ausnahmezustand ist das neue Normal. Die derzeitigen gesellschaftlichen Einschränkungen bis hin zu vollständig außer Kraft gesetzten Grund-, Bürger- und Menschenrechten, in der Absicht einer (unbestritten notwendigen) Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus überschlagen sich. Beinahe täglich werden weiter gehende Vorschläge diskutiert und per Allgemeinverfügung umgesetzt. Wir sind uns daher bewusst, dass unser heutiges Augenmerk (22.3.20) auf aktuell besonders weit greifende Maßnahmen in wenigen Wochen in ein neues Koordinatensystem von Akzeptanz bzw. Empörung einsortiert werden wird. Die Geschwindigkeit dieser Koordinatenneusetzung könnte ein geeignetes Maß für die Transition vom Antiterror- zum epidemischen Ausnahmezustand sein. Darin erfährt der „Gefährder“ eine qualitative Neuinterpretation.

 

Gleich vorweg: Wir sehen keine verschwörerische Kraft, die den derzeitigen globalen Schock der Corona-Krise inszeniert, um etwa gesellschaftliche wie ökonomische Grundfeste global aufzubrechen und autoritär zu reorganisieren. Wir sehen hingegen massive Defizite eines profitabel zusammengesparten Gesundheitssystems. Pflegekräfte und Hersteller von medizinischer Schutzausrüstung warnten im Kontext der sich in China ausbreitenden Corona-Krise bereits im Januar: Es gebe in Deutschland zwar deutlich mehr Bettenkapazitäten, als beispielsweise in Italien oder Frankreich, aber viel zu wenig (ausgerüstetes) Personal, das die intensivmedizinische Pflege sicherstellen könne. Es folgte keine Reaktion seitens des Gesundheitsministeriums. Und wir sehen deutliche Anzeichen in der derzeitigen Corona-Pandemie für eine Etablierung neuer Programme der Verhaltenslenkung in krisenhaften Ausnahmezuständen – und befürchten deren Anwendung darüber hinaus.

 

In China entscheidet derzeit die Bezahl-App des Finanzdienstleisters „Ant Financial“ (früher AliPay, eine Tochter von Alibaba) bei Polizeikontrollen und im Supermarkt, wer angesichts der Bedrohung durch das Corona-Virus im öffentlichen Raum unterwegs sein darf und wer nicht. Ein persönlicher QR-Code in grün auf dem eigenen Smartphone bedeutet freies Passieren und Bezahlen. Färbt sich der eigene QR-Code dieser App gelb oder rot, muss sich die betreffende Person umgehend bei den Behörden melden und sieben bzw. 14 Tage in häusliche Quarantäne. Die App des Zahlungsdienstleisters ermittelt die „soziale Corona-Virus-Last“ in nicht nachvollziehbarer Weise per künstlicher Intelligenz aus den individuellen Positionsdaten der Vergangenheit, aus den persönlichen Kontakten sowie aus weiteren Aspekten des Sozialverhaltens. In China gibt es aufgrund der weit verbreiteten Social-Scoring-Systeme zur Steuerung erwünschten Sozialverhaltens im Normalzustands-Alltag eine weitgehende Gewöhnung an die Beschränkung sozialer Teilhabemöglichkeiten in Abhängigkeit von individuell erworbenen Sozialpunkten. Letztere werden berechnet via Smartphone-App auf der Basis eines nicht offengelegten und zudem veränderlichen Regelwerks einer künstlich intelligenten Assistenz- und Bewertungssoftware.

 

Auch der israelische Inlandsgeheimdienst Schin Bet nutzt seit Mitte März seine Handy-Überwachung im Rahmen des „Anti-Terror-Programms“, um Infektionswege nachzuvollziehen und um die Einhaltung von Quarantäne-Auflagen zu überwachen. Auch Taiwan, Südkorea, Singapur und Hongkong nutzen das Mobilfunk-Tracking zur Positions- und Kontakt-Ermittlung.

 

„In Deutschland undenkbar“ beschwichtigen Regierungsvertreter und das Robert-Koch-Institut, und begnügen sich öffentlichkeitswirksam mit der Übermittlung anonymisierter Datensätzen, die lediglich Bewegungsradien nicht zu spezifizierender Einzelpersonen vermessbar machen sollen. Nur eine Woche später am 21.3. will der Bundesgesundheitsminister Spahn jedoch per Eilverfahren folgenden Gesetzentwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes durchsetzen: Per Anordnung durch das Bundesgesundheitsministerium sollen den zuständigen Gesundheitsbehörden bei einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wie im aktuellen Fall sämtliche Standortdaten der Mobilfunkanbieter (personalisiert!) zur Verfügung gestellt werden. Sie erhalten die Befugnis, Kontaktpersonen von Erkrankten anhand von Handy-Standortdaten zu ermitteln, ihre Bewegung zu verfolgen, sie im Verdachtsfall zu kontaktieren und über ihr persönliches Risiko zu „informieren“. Eine „Gefährderansprache“ auf gleicher Datenbasis wie jene, die in China und Israel für die vollständig individualisierte Bevölkerungssteuerung genutzt wird.

 

Diese umfassende und feinst-granulare Bevölkerungsvermessung eröffnet (zunächst) für den deklarierten Ausnahmezustand einen maßgeschneiderten Zugriff auf individuell zugestandene bzw. entziehbare Bevölkerungsrechte, der sich nicht mit den bisher bekannten Maßnahmen einer für alle geltenden Allgemeinverfügungen begnügt. Dies geschieht ohne jene Gruppe nachvollziehbar zu qualifizieren, für die diese Sondermaßnahmen gelten. Das ist eine konsequente Weiterentwicklung der Konstruktion des Gefährders. Nicht nur quantitativ, sondern qualitativ neu ist: alle sind gefährdet, alle können (per App) zum Gefährder deklariert werden. Die gesellschaftliche Verunsicherung angesichts der Corona-Krise begünstigt eine solch einschneidende Erosion der Persönlichkeitsrechte, die als Dammbruch für zahlreiche zukünftige Ausnahmezustände gewertet werden muss. Hier wird zudem das Narrativ einer „wünschenswerten, weil potenziell lebensrettenden Überwachung“ etabliert.

 

Vervielfältigung des Ausnahmezustands

Giorgio Agamben (italienischer Philosoph) sah bereits im Februar die Möglichkeit, dass sich die Akzeptanz des bisherigen Antiterror-Potenzials für ein exzessives Regieren im Ausnahmezustand schneller erschöpfen könnte, während eine Epidemie hingegen einen ausgezeichneten Nährboden für eine ungleich ausuferndere Anwendung autoritärer Maßnahmen liefere. Der Imperativ der „sozialen Distanzierung“ eröffnet ein viel reichhaltigeres Instrumentarium, das soziale Leben einer beliebig großen Gruppe von Gefährdern vollständig individualisiert bis hin zur Isolation im Sinne des Gemeinwohls zu dirigieren.

 

Strukturell ähnelt die derzeitige repressive Antwort auf das Corona-Virus in vielerlei Hinsicht der in Terrorhysterie ergriffenen staatlichen Maßnahmen wie z. B. in Reaktion auf die islamistischen Anschläge in Frankreich vom November 2015. Ein geschlossenes Zusammenstehen gegen eine äußere Bedrohung legitimierte die Beseitigung von Freiheitsrechten, die Beschwörung eines nationalen „Wir“ und die Homogenisierung der öffentlichen Meinungsbildung. Nach Ausschöpfung der maximal möglichen Verlängerung des Ausnahmezustands von zwei Jahren, wurde die Notstandsgesetzgebung schlicht zum gesetzlichen Normalzustand erklärt. Die Gewöhnung an den Ausnahmezustand durch permanentes Aufrechterhalten einer Gefahrenlage, ermöglichte in Frankreich diesen Kunstgriff weitgehend ohne gesellschaftliches Aufbegehren.

 

Auch jetzt wird die Einheit der Nation gegen das Virus vielerorts beschworen. Präsident Macron treibt in Frankreich die Rhetorik besonders weit: „Wir sind im Krieg“. In einer Ansprache vom 16.3. „zur Lage der Nation“ verkündet er den Kriegszustand, um zu erklären, dass nun kein Weg mehr an einer Ausgangssperre für alle vorbeiführe. „Dieser Krieg muss alle französischen Bürger mobilisieren. In diesem Krieg trägt jeder Verantwortung“. „Ich rufe alle politischen Parteien dazu auf, sich dieser nationalen Einheit anzuschließen.“

 

Ein perfektes Klima für ein anderes Virus, nämlich das der Tabubrüche – auch in Deutschland. Sei es der Einsatz der Bundeswehr im Inneren oder bei weiter andauernder Eskalation die Anwendung von neu benannten „Notstandsgesetzen“ über die Zwischenstationen des „Katastrophenfalls“, des „Alarmzustands“ und des „Ausnahmezustands“. „Wir helfen bei der Gesundheitsversorgung und wenn nötig auch bei der Gewährleistung von Infrastruktur und Versorgung sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung“, beschrieb Kramp-Karrenbauer am 19.3 den Einsatzbefehl für die Truppe. Martin Schelleis, nationaler territorialer Befehlshaber der Bundeswehr, richtet am 20.3. eine Videoansprache an alle Soldaten und Zivilisten der Truppe: Bisher sei im Militär vor allem „die Sanität gefordert“, außerdem die territoriale Führungsorganisation. Dabei werde es aber nicht bleiben.

 

Die derzeitige Bereitschaft zur Selbstunterwerfung unter eine Ausnahme-Ordnung ist um ein vielfaches größer, als das zögerliche Einstimmen in den Anti-Terror-Mainstream infolge meist regional bzw. national lokalisierbarer Anschläge.

Entsolidarisierung

Solidarität erfordert Mündigkeit und eigenverantwortliches Handeln statt autoritär verordnete (auch künstlich intelligente) Lenkung. Es ist nicht irgend eine Ausgangssperre, die uns schützt. Was uns schützt, ist unser Verhalten in Selbstverantwortung. Eine granulare Gesellschaft, die nicht mehr grob, sondern feinkörnig vermessen wird, und individuell (per App) entweder zur Corona-Gefahr erklärt wird oder sich frei bewegen darf, ist zweifellos Gift für gesellschaftliche Solidarität.

 

Entmündigende Bevormundung in Angst bewirkt das Gegenteil von Solidarität: Hamsterkäufe und Desinfektionsmittel-Diebstähle in Krankenhäusern sowie das nationalistische Abschotten von Krankenhaus-Kapazitäten nur für die eigene Bevölkerung, sind der Gipfel einer beispiellosen Entsolidarisierung. Jene autoritäre Fremdbestimmung bringt den pandemisch-panischen Hamster hervor, der bei fehlendem Toilettenpapier im Drogeriemarkt die Polizei ruft oder sich um eben dieses Toilettenpapier prügelt.

 

Über die gesellschaftlichen „Nebenwirkungen“ von Ausgangsbeschränkungen, Versammlungsverboten, Grenzschließungen und der „Aussetzung des Rechts auf Asyl“, der Militarisierung des Zivilschutzes und des öffentlichen Raums wird aktuell wenig debattiert. Es sind autoritäre Kurzschlüsse (auf Ministerialebene), die national ausgesperrte Erntehelfer durch Arbeitslose „per Dekret“ ersetzen wollen. Herrschaftliche Verfügungen über Menschen zur Rettung des deutschen Spargels.

 

Ohne jeden Zynismus: Die coronisierte Gesellschaft wird viel länger an den Folgen des quasi widerspruchsfrei erprobten Ausnahmezustands und vor allem an seiner politisch gewollten Verstetigung knabbern, als an der ernstzunehmenden (weil mitunter tödlichen) Lungenkrankheit selbst. Die demokratie-zersetzende soziale Viruslast wiegt um einiges schwerer als die partielle, absolut begrüßenswerte Bereitschaft zur selbstorganisierten Nachbarschaftshilfe für besonders von der Lungenkrankheit Bedrohte. Der Pandemie-Rückfall in den durch den Rechtsdrift hervorragend vorgefurchten Acker des Nationalismus wird die Linke weit zurückwerfen. Denn jetzt hat sich in breiten Teilen der Gesellschaft ein Bild verfestigt, was „systemrelevant“ und was erwiesenermaßen „verzichtbar“ ist. Wenn eine schwedische Tageszeitung fordert „Wir brauchen jetzt keinen Debattierclub, sondern Führung“, drückt sie jene Sehnsucht nach autoritären Figuren aus, die auch eine militarisierte öffentliche Ordnung „erfolgreich“ durchsetzen.

 

Wenn in Zukunft z. B. in der Klimakrise nur noch der „Technokrat“ in der Verallgemeinerung des „Virologen“ um Rat gefragt werden wird, dann ist das (neben anderem) eine Konsequenz dessen, dass in der Corona-Krise nie nach dem Soziologen, dem Psychologen, dem Historiker, oder dem Bewegungsforscher gefragt wurde, als wesentliche Bereiche der Gesellschaft „außer Kraft“ gesetzt wurden.

Dissidenz

Wir müssen die Beschränkung von Grundrechten in Frage stellen. Und wir müssen der Legende einer rein virologischen Bedrohung, die die Menschheit als homogenen Block gleichermaßen trifft widersprechen.
Das ist nötig und möglich, ohne die Corona-Krise zu bagatellisieren und der ignoranten Sorglosigkeit gegenüber dem Virus das Wort zu reden.

 

Wir müssen insbesondere der raumgreifenden Sozial-Technokratie widersprechen, die sich in Ausnahmezuständen wie der Corona-Krise Akzeptanz beschafft. Ganz gleich, ob sie dem chinesischen Shenzhen oder dem US-amerikanischen Silicon Valley entspringt. Wir müssen im Rahmen einer fundamentalen Technologiekritik die soziale Kybernetik – also die feinstgliedrige Abbildung und Vermessung unseres Lebens in Mess- und Steuerkreisen – zurückweisen. Sowohl den chinesischen Sozial-Punkte-Systemen, als auch Googles Vorstellungen einer permanenten digitalen Assistenz, liegen ein umfassendes persönlichen Journal zugrunde, bestehend aus „sämtlichen Handlungen, Entscheidungen, Vorlieben, Aufenthaltsorten und Beziehungen“. Dieses Journal ist die Datengrundlage für ein System, das künstlich intelligent auf jeden Einzelnen zugeschnittene „Handlungsempfehlungen ausspricht“. Aus technokratischer Sicht sind Armut und sämtliche Krankheiten perspektivisch überwindbar – unter der freimütig vorgetragenen Bedingung: die Aufgabe eigenverantwortlichen Handelns. Nur dann ließe sich effektiv „potenzielles Fehlverhalten detektieren und korrigieren“. Selbstbewusst stellt Google in Aussicht: „Noch passen sich unsere digitalen Assistenten ihren Nutzern an. Dieses Verhältnis wird sich bald umkehren.“ Die diesen Ansichten zugrundeliegende, erschreckend totalitär anmutende Sicht auf eine vermeintlich bessere Welt, knüpft nahtlos an die Vorstellungen des Behaviorismus an. Dieser geht angesichts komplexer Lebensverhältnisse von einer notwendig fremdbestimmten Verhaltenssteuerung andernfalls nicht-rational handelnder Individuen aus – ein zutiefst paternalistisches und autoritäres Menschenbild.

 

Wir müssen der sozialen Atomisierung entgegenwirken, insbesondere auch der dissidenten Vereinzelung, die uns derzeit zum passiven Konsum von Regierungsnachrichten per Corona-Ticker verführt.

 

Wenn Versammlungen mit mehr als 1000, 200, 100, 50, 10, und nun 2 Teilnehmern verboten werden, weit bevor die regulären „Groß-Versammlungen“ bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin (in Bussen und Bahnen) verboten werden, dann entlarvt dies zumindest den Vorrang der herrschenden ökonomischen Sorge gegenüber der menschlichen Fürsorge. Wir müssen uns weiter treffen – nicht nur über Bildschirme vermittelt, sondern in realer sozialer Zusammenkunft. Das lässt sich Corona-verträglich organisieren. Selbst wenn Mobilisierungen zu Großdemonstrationen derzeit entfallen, gibt es keinen Grund auf direkte Aktionen (auch koordiniert) zu verzichten. Für deren Koordination müssen wir uns nicht auf (heikle) digitale Kommunikationsformen zurückziehen. Wir können sehr wohl noch reisen und face-to-face Verabredungen treffen. Denn soziale Kämpfe lassen sich nur in den Augen derer virtualisieren, die sich in der eigenen Bedeutungslosigkeit eingerichtet und die soziale Revolte längst abgeschrieben haben.

 

(Update 24.3.: Aufgrund zahlreicher Proteste musste Bundesgesundheitsminister Spahn das geplante Tracking über Handypositionsdaten per Gesetz vorerst zurückziehen. Derzeit werden hingegen die Positionsdaten aller Mobilfunkkunden von Telekom und Telefonica übermittelt. Die Kunden, die das nicht wollen, müssen aktiv widersprechen. Das Bundesinnenministerium ließ verlauten, dass aus Funkzellendaten eh keine echten Kontakte abzulesen seien – „GPS-Daten erscheinen dazu geeigneter“. Das Robert-Koch-Institut arbeitet zusammen mit dem Heinrich-Hertz-Institut des Fraunhofer Instituts an einer App, die es ermöglichen soll, „die Nähe und die Dauer des Kontakts zwischen Personen in den vergangenen zwei Wochen zu erfassen“.
All das klingt nicht nach einer finalen Absage an einen derartigen Datenwunsch. Wir müssen daher dafür streiten, dass weder personalisierte Positionsdaten noch Kommunikationsmetadaten dazu genutzt werden, „Kontakte“ zu rekonstruieren.)

 

Guido Arnold – Mitarbeiter im DISS,
24. März 2020

 

Die Corona-Lehre

Quarantänehäuser sprießen,
Ärzte, Betten überall,
Forscher forschen, Gelder fließen –
Politik mit Überschall.
Also hat sie klargestellt:
Wenn sie will, dann kann die Welt.

Also will sie nicht beenden
Das Krepieren in den Kriegen,
Das Verrecken an den Stränden
Und dass Kinder schreiend liegen
In den Zelten, zitternd, nass.
Also will sie. Alles das.

Thomas Gsella

 

-> Dieser Text als PDF

FGW-Neuerscheinung: #120Dezibel: Frauenrechte oder Antifeminismus?

Neuerscheinung:

Cover-FGW-120dB-Frauenrechte-oder-AntifeminismusMargarete Jäger, Max Kroppenberg, Benno Nothardt, Benno und Regina Wamper
#120Dezibel: Frauenrechte oder Antifeminismus?
Populistische Diskursstrategien der extremen Rechten und Anschlussstellen im politischen Mainstream.

Forschungsgesellschaft für gesellschaftliche Weiterentwicklung, 2019.
86 Seiten, online verfügbar, ISSN 2699-1446.
Lynn Berg, Andreas Zick (Hg.): FGW-Studie Rechtspopulismus, soziale Frage & Demokratie 02.

 

Abstract

2018 riefen Aktivist_innen der Identitären Bewegung die Kampagne #120Dezibel ins Leben, die anschließend an ein Tötungsdelikt in Kandel und abgrenzend zur feministischen #MeToo-Kampagne Gewalt gegen ‚deutsche‘ Frauen durch ‚migrantische‘ Männer thematisiert. In der vorliegenden Studie wird untersucht, ob die Kampagne #120Dezibel der Identitären Bewegung eine spezifische Form des rechten Antisexismus hervorbringt oder ob der völkische Antifeminismus in der extremen Rech-
ten weiter vorherrschend ist. Ferner wird analysiert, ob Leitmedien in Deutschland Anschlussstellen für rechtspopulistische Diskursstrategien bieten, wenn es um Diskursverschränkungen zwischen Geschlecht, Migration und Kriminalität geht. Zu fragen ist, ob durch die Leitmedien Ethnisierungen von Sexismus hervorgebracht werden und wie Leitmedien mit Ethnisierungen umgehen, sofern diese von der extremen Rechten formuliert werden. Um Antworten auf diese Fragen zu erhalten, wurden verschiedene Diskursanalysen unterschiedlicher Leitmedien in Deutschland, aber auch extrem rechter Medien zu unterschiedlichen Ereignissen durchgeführt.

Auf einen Blick

  • Das Verhältnis der extremen Rechten in Deutschland zum Feminismus ist durch einen ausgeprägten völkischen Antifeminismus bestimmt. Das zeigt sich deutlich in deren Rezeption der #MeToo-Kampagne.
  • Durch die Kampagne #120Dezibel der Identitären Bewegung wird keine spezifische Form des rechten Antisexismus hervorgebracht, auch wenn man vordergründig auf Frauenrechte rekurriert. Der völkische Antifeminismus in der extremen Rechten ist weiter vorherrschend. Bei der Kampagne und ihrer Rezeption in der extremen Rechten handelt es sich um eine populistische Diskursstrategie.
  • In der Debatte um ein Tötungsdelikt in Kandel im Jahr 2017 wurden in deutschen Leitmedien Ethnisierungen von Sexismus und von Femiziden vorgenommen. Dies bot Anschlussstellen für rechtspopulistische Interventionen in den Diskurs, wie sie die Kampagne #120Dezibel darstellt.
  • Gleichzeitig grenzen sich deutsche Leitmedien aber von Ethnisierungen ab, wenn diese von der extremen Rechten hervorgebracht werden.

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Das Tötungsdelikt in Kandel in den Leitmedien
  3. Die Kampagne #MeToo in extrem rechten Medien
  4. Die Kampagne #120Dezibel in extrem rechten Medien
  5. Die Kampagne #120Dezibel in den Leitmedien
  6. Resümee: Anschlussstellen und Abgrenzungen

-> FGW-Impuls (Kurzfassung auf 4 Seiten)
-> FGW-Stuide (die ganze Studie)
-> Homepage der FGW
Logo der FGW

DISS-Neuerscheinung: Stolpersteine

In der DISS-Online-Bibliothek erschien die Broschüre

Dreihundert Stolpersteine in Duisburg

Eine Bestandsaufnahme November 2019

Martin Dietzsch

Kostenlose Online-Broschüre, 338 Seiten, DIN-A4

 

Bis November 2019 wurden in Duisburg 300 Stolpersteine verlegt. Die Leserinnen und Leser finden hier erstmals eine ausführliche und vollständige Liste dieser Steine mit Verlegungsort, Fotos des jeweiligen Steines und dessen Umgebung, das Verlegungsdatum, sowie Kurztexte zu den Biografien, die der Literatur und Zeitungsartikeln entnommen sind und Verweise auf weitere Quellen.

 

Tagungsbericht: DISS-Colloquium 2019

DISS-Kolloquium 2019: Entfremdung – Identität – Utopie

Tagungsort: Akademie Frankenwarte Würzburg (22.11.-24.11.2019)

Bericht von Helmut Kellershohn

Das alljährlich in Kooperation mit der Akademie Frankenwarte stattfindende Kolloquium des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung war in diesem Jahr der Trias von Entfremdung, Identität und Utopie gewidmet. Damit wurden gesellschaftstheoretische und gesellschaftskritische Fragestellungen aufgegriffen, die in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben. Das Kolloquium thematisierte die gesellschaftlichen und diskursiven Kontexte, in denen diese Fragestellungen aufgeworfen werden, und wollte die theoretische und politisch-praktische Relevanz dieser kategorialen Trias überprüfen.

1. Der einleitende Vortrag am Freitagabend wurde nicht von der erkrankten Soziologin Stefanie Graefe (Universität Jena) gehalten, sondern von Wolfgang Kastrup (DISS). Er machte deutlich, dass die neuerliche Diskussion um den Entfremdungsbegriff einerseits Ausdruck der Krisenprozesse ist, die die ‚Welt‘ seit der Jahrtausendwende durchziehen und nach Erklärungs-mustern suchen lassen. Andererseits verweist dieser Diskurs auf die individuellen und kollekti-ven Leidenserfahrungen vieler Menschen im neoliberal regulierten Kapitalismus. Der Beitrag rekonstruierte die Theoriegeschichte des Entfremdungsbegriffs von Marx bis Marcuse, während Marvin Müller (Münster) sich in seinem sachlich anschließenden Vortrag, der am Samstagmorgen stattfand, den neueren Entfremdungstheorien von Rahel Jaeggi und Hartmut Rosa zuwandte.

2. Korrespondierend zum Entfremdungsbegriff nimmt der Identitätsbegriff einen immer breiteren Raum ein in der Debatte um die Gestaltung von nichtentfremdeten Lebensver-hältnissen. ‚Identität‘ (bzw. ‚kollektive Identität‘) ist zur Chiffre geworden, unter der sich unterschiedliche Gruppen formen, denen es um eine Änderung vorherrschender Lebens- und Denkweisen geht, die sich unter den gegebenen gesellschaftlichen Bedingungen herausgebildet haben. Der Vortrag von Peter Höhmann (Mülheim/Ruhr) ging anhand ausgewählter Beispiele den jeweiligen Gemeinschaftsvorstellungen, ihren Begründungen und Handlungsstrategien nach. Höhmann plädierte für ein breiteres Verständnis von Identitätspolitik, das sich stärker auf die unterliegenden gesellschaftlichen Konflikte sowie die Herausbildung von Entscheidungs-prozessen im Sinne der Unterscheidung von policies vs. politics konzentriert.

Lea Susemichel (Wien) hob im anschließenden Vortrag die vielen Fallstricke von Identitätspolitik – ihre Ausschlüsse und Vereinheitlichungen – hervor, machte aber deutlich: Die besonders von Minderheiten ausgehende identitätspolitische Aktivität, die sich gegen Diskriminierungen richtet, ist Ausdruck einer demokratiepolitischen Reife und Stärke. Sie sollte keineswegs gegen Kämpfe ausgespielt werden, die sich im traditionellen Sinne gegen vertikale soziale Ungleichheiten richten. In eine ähnliche Richtung argumentierten Eleonora R. Mendívil und Bafta Sarbo (Berlin).

Wenn von Identitätspolitik die Rede ist, muss auch auf rechtspopulistische und extrem rechte Bewegungen eingegangen werden. Auch sie, darauf verwies Helmut Kellershohn (DISS), operieren identitätspolitisch, allerdings in dem Sinne, dass sie das „Deutsch-Sein“ (im völkischen Sinne) und das volksgemeinschaftliche Wir zum allein bestimmenden Identitäts-merkmal erheben. Von dorther werde verständlich, warum die Neue Rechte Entfremdung als Ausdruck von „Überfremdung“ definiere. Jörg Senf (Rom) erweiterte diesen Blickwinkel in seinem Beitrag dahingehend, dass es die Tradition des ethnolinguistic nationalism und eines völkischen Sprachpurismus gebe, die das völkische Thema Entfremdung/Überfremdung auf sprachpolitischer und auch spracherzieherischer Ebene verfolgt habe. Als Sprachwissen-schaftler meinte Senf, dass es aussichtsreich sei (im Sinne einer kritikfähigen, mehrsprachigen Teilhabe an transnationaler Wirklichkeit), auf Ansätze der emanzipatorischen Didaktik der 1970er Jahre zurückzugreifen.

3. Der Sonntagmorgen war dem Thema „Utopie“ gewidmet. Die Diskussion zum Entfrem-dungs- wie auch zum Identitätsbegriff nehmen die Vorstellungen von einer anderen, besseren Welt auf. Marvin Chlada (Duisburg) zeigte in seinem Beitrag auf, dass seit Karl Mannheim und Ernst Bloch Utopie nicht mehr primär als ein literarisches Genre („Staatsromane“, „soziale Utopien“), sondern als eine Denkform, als „utopisches Bewusstsein“ (Karl Mannheim), betrachtet wird, die es für kultur- und sozialwissenschaftliche Analysen fruchtbar zu machen gelte. Gefragt wird danach, inwieweit sich Utopie von Ideologie unterscheiden lässt, sowie allgemein nach der sozialen Funktion von Utopien. Chlada vertrat die Auffassung, dass der Begriff des Utopischen geeignet sei, eine motivierende, mobilisierende und verändernde Kraft für soziale Bewegungen zu entfalten.

Im anschließenden Vortrag stellte Jutta Meyer-Siebert (Hannover) ihre Überlegungen zu einem aus feministischer und marxistischer Sicht reflektierten Begriff der Arbeit vor. Mit Rückgriff auf einen Vorschlag von Frigga Haug plädierte sie dafür, Marx‘ Analyse von notwendiger Arbeit im Verhältnis zu Mehrarbeit (Mehrwert) vom feministischen Standpunkt nicht als verkürzt zurückzuweisen, sondern daraus Perspektiven zu gewinnen, wie die Bestimmung gesellschaftlich notwendiger Arbeit dem Kapital „entwendet“ und als Ort gesellschaftlicher Aushandlung von einem universalistischen Standpunkt angeeignet werden kann.

Im abschließenden Vortrag unterbreitete Andreas Kemper (Münster) seine, an Ernst Bloch anschließenden Überlegungen zum Verhältnis von Gewalt, Autonomie und Utopie. Anstelle von autoritären Identifikationen mit auch gewaltbasierten Machtverhältnissen in bestimmten, für Rechtsextremismus anfälligen, „ungleichzeitigen“ Milieus unterstrich er die Relevanz autonomer und miteinander solidarischer Selbstorganisationen für konkret-utopische Kohärenzarbeiten.

Die Vorträge im Überblick

Wolfgang Kastrup: Von der Entfremdungskritik zum Fetischbegriff. Karl Marx‘ gesellschaftskritische Kategorien. Deutungen und Kontroversen

Marvin Müller: Neuere Entfremdungstheorien. Kritische Bemerkungen zu den Theorien von Rahel Jaeggi und Hartmut Rosa

Peter Höhmann: Identitätspolitik: Herausbildung, Deutungsformen und kollektive Bewegung

Lea Susemichel: Identitätspolitik & Emanzipation

Eleonora R. Mendívil/B. Sarbo: Marxismus und Identitätspolitik in Deutschland heute

Helmut Kellershohn: „Die Hauptfront des zwanzigsten Jahrhunderts verläuft zwischen Identität und Entfremdung.“ Über rechte Entfremdungskritik und Identitätspolitik

Jörg Senf: Entfremdung, Utopie und völkische Identität beim Sprachenlernen

Marvin Chlada: Utopisches Denken. Anmerkungen zum Utopie-Begriff in den Sozialwissenschaften

Jutta Meyer-Siebert: Die Bestimmung „notwendiger Arbeit“ als Kampffeld für „revolutionäre Realpolitik“

Andreas Kemper: Gewalt – Autonomie – Utopie

Flüchtlingskinder : Verloren, Verraten, Vergessen!?

30 Jahre UN- Kinderrechtskonvention:
Flüchtlingskinder : Verloren, Verraten, Vergessen!?

 

Von Heiko Kauffmann

Die Verabschiedung der Kinderrechtskonvention am 20. November 1989 durch die Vereinten Nationen wurde von der Politik als „Meilenstein“ in der Entwicklung des Völkerrechts, ihre Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag im April 1992 als „Sternstunde“ für die Menschenrechte gefeiert. Erstmal wurden Kindern und Jugendlichen grundlegende und umfassende Rechte auf Schutz, Grundversorgung sowie Mitbestimmung und Beteiligung garantiert. Zu den zentralen Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention gehören das absolute Diskriminierungsverbot (Art. 2) und der Vorrang des ‚Kindeswohls’ (Art.3).

Art. 22 verpflichtet die Vertragsstaaten, Flüchtlingsschutz suchenden Kindern die Einreise und den Aufenthalt zu gestatten und sie in jugendhilferechtlicher Hinsicht wie einheimische (deutsche) Kinder zu behandeln. Die damalige Bundesregierung hatte jedoch – vor dem Hintergrund einer beispiellos aufgeheizten Asyldebatte 1991/92 im Vorfeld der Änderung des Artikels 16 GG – bei der Ratifizierung eine Vorbehaltsklausel hinterlegt, die das Asyl- und Ausländerrecht über die Konvention stellte. Fortan bestimmten über fast zwei Jahrzehnte – bis zur Rücknahme der Vorbehalte im Sommer 2010 – nicht das ‚Kindeswohl’ und das Prinzip des Optimums an Förderung und Entfaltung den rechtlichen und behördlichen Umgang Deutschlands mit Flüchtlingskindern, sondern: eingeschränkte Rechte, reduzierte Leistungen, ein unsicherer Aufenthaltsstatus, mangelnde Förderung und verweigerte Bildungsmöglichkeiten.

In der kurzen Phase der ‚Willkommenskultur’ 2015 durchgeführte Änderungen des Aufenthalts – und Asylgesetzes zur Verfahrensfähigkeit (entgegen der bisherigen Vorschrift „erst“ mit Vollendung des 18. Lebensjahres) und umfangreiche Erweiterungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ließen kurzfristig auf eine grundlegende Verbesserung der Lage minderjähriger Geflüchteter hoffen. Doch schon ab Herbst 2015 – vor dem Hintergrund flüchtlingsfeindlicher und rassistischer Vorfälle und eines gesellschaftlich atmosphärischen Rechtsrucks in Teilen der Bevölkerung – versäumte es die Bundesregierung, sich deutlich auf die Seite der Verfechter einer offenen und solidarischen Gesellschaft zu stellen, die – wie die Mitgliedsorganisationen der NATIONAL COALITION, darunter PRO ASYL, terre des hommes und viele andere – sich seit vielen Jahren für die umfassende Umsetzung der UN-Kinderrechtskonventikon in Deutschland einsetzen. Stattdessen hat die Große Koalition mit einem ‚repressiven Rollback’ an Gesetzesverschärfungen (Asylpakete I und II, „Lex Ankerzentren“ u.a., bis hin zum ‚Geordnete-Rückkehr-Gesetz’, besser: ‚Hau-ab-Gesetz’) „Ängste“ und Ressentiments sogenannter ‚besorgter Bürger’ bedient und Populisten und der organisierten Rechten damit noch Auftrieb gegeben.

Insgesamt können einzelne Verbesserungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Rechte und Bedürfnisse dieser besonders schutzbedürftigen Gruppe von Kindern und Jugendlichen in Deutschland noch immer massiv vernachlässigt werden: nach wie vor leben viele geflüchtete Kinder und Jugendliche in aufenthaltsrechtlich unsicherer Situation; beim Zugang zu Schutz und Hilfe und bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach der UN-KRK sind erhebliche rechtliche und tatsächliche Verschärfungen zu verzeichnen; noch immer gibt es gravierende Defizite bei behördlich angeordneten willkürlichen Altersfiktionen, auch die Anwendung medizinisch fragwürdiger und zweifelhafter Methoden ist nach wie vor nicht ausgeschlossen; geflüchtete Kinder können weiterhin in Abschiebungshaft kommen; Unterbringung und beschleunigte Verfahren in sog. Ankerzentren gefährden ihre ungehinderte Entwicklung und Integration; die Ablehnungen von Familienzusammenführungen für Kinder und Jugendliche durch deutsche Behörden stellt eine schwerwiegende Verletzung der Artikel 3, 9 und 10 der UN – Kinderrechtskonvention dar; und nach wie vor werden unbegleitete Minderjährige an der Grenze abgewiesen oder zurückgeschoben. – Auch 30 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention besteht ein großer Handlungsbedarf für ihre umfassende Umsetzung in Deutschland.

Eine noch größere Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Menschenrechte für Kinder nach der UN – Kinderrechtskonvention besteht in der oft tödlichen Abwehr und systematischen Ignoranz der EU – Regierungen gegenüber den Schicksalen Tausender Flüchtlingskinder am Rande und an den Außengrenzen Europas.

In der Hoffnung auf ein besseres und friedliches Leben machten sich seit Beginn dieses Jahrhunderts Hunderttausende von Flüchtlingskindern mit ihren Eltern, mit Verwandten oder allein auf sich gestellt auf den Weg nach Europa. Sie flohen vor Krieg, Gewalt, Terror und Armut. Tausende kamen bei dem Versuch, hier ein Leben in Sicherheit führen zu können, ums Leben.

Sie ertranken im Mittelmeer, verdursteten in der Wüste, erstickten in Lastwagen und Containern, erfroren beim Überqueren von Gebirgspässen oder eisigen Grenzflüssen im Winter; sie starben in den Triebwerken von Flugzeugen oder an den Strapazen der Flucht; sie starben in Gefangenschaft, in den grausamsten Lagern Libyens; sie wurden Opfer von Ausbeutung, Folter, Misshandlung und Krankheiten. Tausende Kinder leben am Rande Europas in überfüllten Flüchtlingslagern unter unmenschlichen Bedingungen, ohne Schutz und Perspektive.

Diese Kinder sind die Flüchtlingskinder Europas, für die europäische Staaten und Regierungen gemeinsam Verantwortung tragen: sie sind die unschuldigsten Opfer unverantwortlicher „Deals“ mit nationalistischen Autokraten und der Zusammenarbeit europäischer Regierungen mit menschenrechtlich bedenklichen Staaten; sie sind die Opfer der Unterstützung von warlords und kriminellen Milizen durch die EU; sie sind Opfer einer verfehlten deutschen und europäischen Flüchtlings- und Kinderschutzpolitik. Diese Politik straft den Anspruch der EU als einer „Wertegemeinschaft“ – Europa als “Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ – Lügen. Die europäische Kinderflüchtlingsschutz-Politik stellt sich heute als grenzenlos-brutales System der Be- und Verhinderung der Inanspruchnahme des Asylrechts und von Schutz und Hilfe dar. Im Umgang mit der schwächsten und schutzbedürftigsten Gruppe von Flüchtlingen, den Flüchtlingskindern, zeigen zivilisierte Staaten, wie zivilisiert sie wirklich sind:

Solange noch Kinder auf der Suche nach Schutz im Mittelmeer und auf dem Weg nach Europa sterben oder in überfüllten Lagern verelenden und dahin vegetieren, solange bleiben der Humanitätsanspruch Deutschlands und Europas und ihre vielbeschworenen Werte „Menschenwürde“, „Freiheit“, „Demokratie“ und „Rechtsstaatlichkeit“ gänzlich in Frage gestellt.

Kinder – und Menschenrechtsorganisationen, die demokratischen Zivilgesellschaften Deutschlands und Europas sind gefordert: damit die „Sternstunde“ der Kinderrechte nicht als „Sternschnuppe“ verglüht.