- Oder: Wie der Inlandsgeheimdienst eigenmächtig seinen Aufgabenbereich erweitert. Schleichend, versteht sich.
- Autor: Alexander Wielers
- „Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen […]“ (§ 3 VSG-NRW) ((http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/vsg_nrw_2007.pdf ))
- „Das Selbstverständnis der Verfassungsschutzämter in Deutschland hat sich geändert. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger Extremismus erkennen und bewerten können, denn eine aufgeklärte Öffentlichkeit ist das Fundament einer demokratischen Kultur. Im Rahmen des Ansatzes „Verfassungsschutz durch Aufklärung“ stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“ (VS-NRW 2008) ((http://www.im.nrw.de/imshop/shopdocs/Musik-Mode-Markenzeichen_Auflage_5.pdf))
Der Verfassungsschutz (VS) hat bereits Mitte der 70er Jahre das Konzept „Verfassungsschutz durch Aufklärung“ entwickelt. Dass seine eigentliche Funktion als Inlandsnachrichtendienst kaum mehr wahrgenommen wird, ist dagegen ein neues Phänomen. Dies liegt unter anderem daran, dass der Bereich pädagogischer Präventionsarbeit zunehmend ausgebaut wird. Der VS-NRW hat sich diesbezüglich seit mindestens acht Jahren intensiv um eine Ressorterweiterung bemüht. Denn seitdem arbeiten für den VS auch Sozialwissenschaftler, namentlich Thomas Pfeiffer (2002) und Thomas Grumke (2004). Dies ist natürlich nicht folgenlos geblieben: Erstens „Demokratieerziehung mit Schlapphut“ weiterlesen