Vor 50 Jahren: Attentat auf Rudi Dutschke

Der Schütze und sein politisches Umfeld.

von Anton Maegerle

In den frühen Jahren der Bundesrepublik führten Neonazis antisemitische Schmieraktionen auf Jüdische Friedhöfe und Synagogen durch. Höhepunkt war die Synagogen-Schändung Weihnachten 1959 in der Dom-Metropole Köln. Noch blieb die Bundesrepublik von Mord und Terror von rechts verschont. Das sollte sich Ende der 1960 Jahre ändern.

Der 23-jährige Anstreicher Josef Bachmann (Jg. 1944), ein Leser der „Deutschen National-Zeitung“, schoss am Gründonnerstag, dem 11. April 1968, den Studentenführer Rudi Dutschke (Jg. 1940) vor der Zentrale des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) am Kurfürstendamm in Berlin auf offener Straße nieder. Zum Zeitpunkt des Attentates hatte Bachmann, der mit zwölf Jahren aus der DDR in den Westen kam, ein selbstgemaltes Hitler-Porträt an seine Wohnungswand gepinnt und Hitlers „Mein Kampf“ ins Bücherregal gestellt. Im Februar 1970 beging „Seppl“, der bis heute als Einzelgänger gilt, Selbstmord in seiner Zelle.

Vor dem Anschlag auf Dutschke war Bachmann jedoch in der militanten Neonazi-Szene seines niedersächsischen Wohnorts Peine aktiv. Schon als 17-Jähriger hatte er Kontakte zu Rechtsextremisten geknüpft. 1961 traf er in Peine auf Wolfgang Sachse, der örtliche Anhänger der braunen Szene mit Waffen und Munition versorgte. Sachse wusste 2012 dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel zu erzählen, dass Bachmann etliche Waffen besessen und diese bei ihm, einem ehrenamtlichen Schießwart auf dem Schießplatz in Peine, ausprobiert hatte.

Zur rechten Schießplatz-Allianz gehörten neben örtlichen Polizisten auch Paul Otte (Jg. 1924) und Hans-Dieter Lepzien (Jg. 1943), beide NPD-Männer. Jahre nach dem Attentat auf Dutschke avancierte Otte, der in seiner Jugend der Reiter-Hitler-Jugend (Reiter-HJ) angehörte und bis zum Verbot in der Sozialistischen Reichspartei (SRP) aktiv war, zum Führer der „Braunschweiger Gruppe“ der NSDAP/AO. Als Sprengstoffbeschaffer der Gruppe galt Lepzien, der wie erst beim Prozess bekannt wurde, seit 1976 V-Mann (Deckname: „Otto Folkmann“) des niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz war. In einem Interview mit „Monitor“ sprach der Bonner Strafrechtslehrer Gerald Grünwald hinsichtlich der Aktivitäten von Lepzien ausdrücklich von „Anstiftung zu Straftaten durch Behörden“. Im „Braunschweiger Prozess“ wurden durch Urteil des 3. Strafsenats des Oberlandgerichtes Celle vom 19. Februar 1981 Otte, Lepzien, Sachse, Volker Heidel (Jg. 1954), Oliver Schreiber (Jg. 1958), zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Otte wurde wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer, Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, Vorbereitung von zwei Explosionsverbrechen und Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Lepzien wurde nach Verbüßung eines Teils der Haft vom Bundespräsidenten Karl Carstens (CDU) begnadigt.

Im August 1981 überraschte die „Deutsche National-Zeitung“ ihre Leser mit folgender Anzeige: „Ich möchte mich bei allen nationaldenkenden Männern und Frauen, die durch meine Spitzeltätigkeit für den >Verfassungsschutz< in Verruf kamen, ausdrücklich entschuldigen und bitte alle um Verzeihung. Hans-Dieter Lepzien“.

Verfahrensgegenstand des Braunschweiger Prozesses waren neben der Beteiligung in der terroristischen Vereinigung Sprengstoffanschläge gegen Justizgebäude, die mit selbstgebastelten Rohrbomben ausgeführt worden waren, sowie Waffengeschäfte, durch die Neonazis mit Handfeuerwaffen versorgt worden waren. Der erste Anschlag richtete sich am 2. September 1977 gegen die Amtsanwaltschaft Flensburg, die drei Monate vorher eine Anklage gegen Manfred Roeder, den Kopf der rechtsextremen „Deutschen Bürgerinitiative“ (DBI), vertreten hatte. Eine zweite Bombe ging am Hannoverschen Amtsgericht hoch. Die besondere Gefährlichkeit des Hauptangeklagten und NSDAP/AO-Aktivisten Otte lag nach Auffassung des Gerichts darin, dass er junge Menschen für seine Organisation zu gewinnen verstand. So führte Otte die späteren Rechtsterroristen Kurt Wolfgram sowie das Ehepaar Christine und Klaus-Dieter Hewicker dem Terrorismus zu. Ottes Planungen sahen für seine „Braunschweiger Gruppe“ neben einem Anschlag auf das Jüdische Gemeindezentrum in Hannover auch Anschläge auf DDR-Grenzanlagen, Attentate auf Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und politisch motivierte Banküberfällen zur Beschaffung von Geld für den NS-Untergrundkampf vor. 1961 hatte Otte bereits erstmals erfolglos versucht, in Braunschweig eine Bank auszurauben. Erfolgreicher bei Banküberfällen war Jahrzehnte später der rechtsterroristische NSU.

Netzfundstücke: Die Informanten

Patrick Gensing schreibt in der Jüdischen Allgemeinen vom 2.4.2015 zum Thema NPD-Verbot.

Auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, sieht den Beschluss des Gerichts mit Sorge […]. Das NPD-Verbot sei »schon lange überfällig«, sagte Schuster der Jüdischen Allgemeinen. Er hoffe, »dass das politische Flaggschiff der Rechten nun schnell und endgültig in den Abgrund versinkt«.

Daran glaubt der Politikwissenschaftler Martin Dietzsch vom Duisburger Institut für Sprache und Sozialforschung (DISS) nicht. Das Problem sei nicht, der NPD Verfassungswidrigkeit nachzuweisen, sagt Dietzsch. »Wir haben stattdessen ein Geheimdienstproblem«, meint er.

Aus dem gescheiterten Verbotsverfahren seien keine Konsequenzen gezogen worden, sondern die Kompetenzen und Aufgabenfelder des Geheimdienstes noch ausgeweitet worden. Für ihn gehe es bei einem NPD-Verbotsverfahren schlicht und einfach darum, den Neonazis – also der NPD und den sogenannten Freien Kameradschaften – den staatlichen Schutz und die staatliche Förderung zu entziehen, sagt Dietzsch. »Und das exzessive V-Mann-Unwesen zählt nicht zur Bekämpfung, sondern zur Förderung des Neonazismus.«

Eine These, die der aktuelle Beschluss der Verfassungsrichter zu belegen scheint: Eine Neonazi-Partei bleibt in Deutschland wohl unverbietbar – dank der Zusammenarbeit zwischen Geheimdienst und rechtsextremen Funktionären.

Lesen Sie den vollständigen Artikel bitte hier:
Jüdische Allgemeine Zeitung, Patrick Gensing: Die Informanten. Warum das NPD-Verbot erneut scheitern könnte

NPD-Verbot: staatsfundamentalistische Verfahrenshindernisse

Von Martin Dietzsch

Nach längerer Pause rückt das Verbotsverfahren gegen die NPD wieder einmal in die öffentliche Aufmerksamkeit. Seit dem Antrag des Bundesrats vom Dezember 2013 hatte man kaum noch etwas zum Thema gehört. Nun meldete sich das Bundesverfassungsgericht zu Wort mit einem „Hinweisbeschluss im NPD-Verbotsverfahren“ vom 19.3.2015.

Es geht wieder einmal um die unsägliche V-Leute-Praxis der Geheimdienste. Das Gericht gibt sich nicht zufrieden mit den Testaten der Innenminister, in den Führungsgremien der NPD befänden sich keine V-Leute mehr. Schon diese Testate waren 2013 nur mit Mühe zusammengetragen worden. Jetzt fordert das Gericht – wenn ich die Ausführungen richtige verstehe – die vollständige Offenlegung der V-Leute-Praxis. Das Schreiben schließt mit der Forderung, der Antragsteller solle „insbesondere zur Frage der Quellenfreiheit des Parteiprogramms Stellung nehmen“. Es fordert also Beweise dafür, dass das NPD-Parteiprogramm nicht von V-Leuten verfasst oder beeinflusst wurde.

Diese Forderungen wären nur zu erfüllen, wenn man die Geheimdienste dazu zwingt, sich in die Karten schauen zu lassen. Doch selbst die zahlreichen Enthüllungen im Zusammenhang mit dem NSU-Skandal haben nicht zu einem Umdenken geführt.

Titelseite der DISS Studie V-Leute bei der NPD
DISS Studie „V-Leute bei der NPD“ (2002)

In Deutschland existiert eine Form des Fundamentalismus, die nicht in das Schema einer Extremismustheorie passt. So wie beim religiösen Fundamentalismus die jeweiligen heiligen Bücher über den weltlichen Gesetzen stehen, vertritt diese weitverbreitete weltliche Form des Fundamentalismus das Axiom: Die Nationale Sicherheit steht über der Politik und über dem Grundgesetz. Bei der Debatte über V-Leute geht es nicht um Quellenschutz, sondern um Verteidigung und Ausbau der Privilegien und der Sonderstellung der Geheimdienste.

Eine neue legale und unverbietbare NSDAP ist im Lichte dieser Form des Fundamentalismus weniger schlimm als eine wirksame demokratische Kontrolle der Sicherheitsapparate.

Aber das schreibe ich ja nicht zum ersten mal. „NPD-Verbot: staatsfundamentalistische Verfahrenshindernisse“ weiterlesen

Fatale Effekte des V-Leute-Unwesens

Die Studie des DISS zu den V-Leuten in der NPD aus dem Jahr 2002 kam zu dem Schluß, es sei an der Zeit das V-Mann-Unwesen endlich vollständig zu beenden und die Geheimdienste der Bundesrepublik einer wirksamen demokratischen Kontrolle zu unterziehen. Sie warnte aber auch vor Verschwörungsmythen, die die Organisationen und die Gewalttäter der extremen Rechten zu bloßen Marionetten geheimdienstlicher Machenschaften umdeuten.

Wir präsentieren hier noch einmal Auszüge aus dem Fazit der damaligen Studie und plädieren dafür, auch im aktuellen Fall in Bezug auf Verschwörungsmythen einen kritischen, kühlen Kopf zu bewahren. Die vollständige Studie können Sie hier als PDF-Datei abrufen: V-Leute bei der NPD. Geführte Füh­rende oder Füh­rende Geführte?

 

Fatale Effekte

Das Thema V–Leute in Organisationen der extremen Rechten ist alles andere als neu. Wie wir bereits schilderten, erinnerten sich Frenz und Kameraden von der DRP anlässlich ihrer Kontaktaufnahme mit dem Verfassungsschutz daran, dass sich die NSDAP in den dreißiger Jahren V–Männern bediente, um die Parteikasse zu füllen. Diese Traditionslinie ließe sich noch weiter zurückverlängern. Auch Adolf Hitler begann seine politische Karriere als bezahlter V–Mann. Hitler besuchte im September 1919 mit Bespitzelungsauftrag eine Versammlung der Deutschen Arbeiterpartei (DAP), der Vorläuferorganisation der NSDAP, und er trat bald darauf mit Auftrag in die DAP ein. Die Geschichte der NSDAP begann also mit einem V–Mann. Übrigens hatte dieser V–Mann-Einsatz noch eine Schlusspointe, denn Hauptmann Karl Mayr, der damals ein Parteigänger der extremen konterrevolutionären Rechten war und Hitler ‚führte‘, wandelte sich später zum Kritiker Hitlers, trat dem sozialdemokratischen Reichsbanner bei, floh 1933 nach Frankreich, wurde später von den Nazis gefangen und starb 1945 im Konzentrationslager Buchenwald. So wurde er also von den langen Armen seines früheren politischen Ziehkindes eingeholt.

Die historisch belegte V–Mann-Verpflichtung Hitlers ist ein alarmierendes geschichtliches Beispiel für die V–Leute-Problematik insgesamt.

Es wäre aber schon sehr aberwitzig, daraus verschwörungsmythisch in einer platten historischen Analogie zu folgern, die damalige NSDAP und die heutige NPD seien willenlose Marionetten an den Fäden von allmächtigen Geheimdiensten gewesen. Erstens lassen sich Entstehung, Aufstieg und die spätere Politik von Krieg und Vernichtung der Nazis nicht auf einen geheimdienstlichen Auftrag reduzieren. Zweitens ist eine derart zurechtgestutzte historische Analogie nicht als Interpretationsfolie für die hier untersuchten Aktivitäten der V–Leute Frenz und Holtmann geeignet. Sie anzulegen reproduzierte nur die Selbstermächtigungs- und Größenfantasien von Frenz und Kameraden.

Den komplexen Prozessen von Kooperation und Konkurrenz innerhalb einer Partei wie der NPD, ihrer Entwicklung innerhalb der Parteienkonkurrenz mit REPs und DVU und der außerparlamentarischen Rechten und ihrem Durchsetzungsvermögen im Rahmen einer hochkomplexen Gesellschaft und eines pluralen politischen Systems wie denen der Bundesrepublik Deutschland wird ein derartiges Verständnis der Aktivitäten von V–Leuten in der NPD nicht gerecht. Es reduzierte völlig unzulässig die Komplexität sozialer und politischer Prozesse, während es gleichzeitig die Aktivitäten von V–Leuten ins schier Unmögliche aufbauschte.

Vor derartigen Interpretationen, die wir hier – zugegeben in ironischer Überspitzung, doch in Kenntnis dessen, was auf dem besinnungslosen „Sinn“-Markt so feil geboten wird – präventiv simulieren, sei ausdrücklich gewarnt.

Allerdings gehört die Produktion und Reproduktion verschwörungsmythischer Vorstellungen von Macht und Politik, die die gesellschaftlichen Akteure auf bloße Marionetten von hinter den Kulissen agierenden geheimen Mächten reduzieren, bereits zu den fatalen Effekten, die die V–Leute-Praxis zeitigt. Ihre einer Demokratie abträglichen Konsequenzen „Fatale Effekte des V-Leute-Unwesens“ weiterlesen

Zum Thema NPD-Verbot…

…ist längst alles geschrieben und längst alles gesagt, könnte man meinen. Hier ein Kommentar von DISS-Mitarbeiter Martin Dietzsch, der schon dreieinhalb Jahre alt ist, aber auch heute geschrieben worden sein könnte. Der Beitrag erschien zuerst am 21.4.2008 auf der Tagebuch-Seite von diegesellschafter.de.

 

Redaktioneller Vorspann von diegesellschafter.de:

Bei der Innenministerkonferenz in Bad Saarow hatte sich am Donnerstag geklärt, dass es wegen des Widerstands der Unions-Innenminister zunächst keinen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot geben wird. Als Haupthindernis erwies sich, dass keine Einigung in der Frage der V-Männer innerhalb der NPD erzielt wurde, berichtet SPIEGEL ONLINE unter der Überschrift »Union würgt NPD-Debatte ab«. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble begründete die Ablehnung mit mangelnden Erfolgschancen eines Verbotsantrags. Gastkommentator Martin Dietzsch plädiert dafür, die Voraussetzung für einen erfolgreichen Verbotsantrag zu schaffen und die aus dem Ruder gelaufene V-Mann Praxis zu beenden.

 

Keine Partei wie jede andere

von Martin Dietzsch, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung

Die Innenminister der Länder und des Bundes sind mehrheitlich gegen ein neues NPD-Verbotsverfahren. Das ist nicht überraschend, aber deshalb nicht weniger fatal. Die NPD ist keine Partei wie jede andere. Sie ist auch nicht einfach nur »verfassungsfeindlich«. Sie kombiniert eine geschlossene, menschenverachtende Weltanschauung mit Einschüchterung und Gewalt, und sie nutzt geschickt die Schwächen des demokratischen Staates aus.

Die von ihr ausgehende Gefahr wird immer noch unterschätzt. Es wächst so etwas heran, wie eine moderne NSDAP. Dass sie noch über keine talentierte Führerfigur verfügt und noch weit von den Schalthebeln der Macht entfernt ist, kann nur ein schwacher Trost sein.

Die NPD ist nicht nur verfassungsfeindlich, sondern verfassungswidrig, und man muss dem Bundesverfassungsgericht nur die Chance geben, dies auch in einem Urteil festzustellen. Ein solches Verbot würde das Problem des Rechtsextremismus nicht aus der Welt schaffen. Es würde aber einer auch im europäischen Vergleich ungewöhnlich gewalttätigen und radikalen Variante des Rechtsextremismus die Flügel stutzen und den staatlichen Schutz entziehen.

Erinnern wir uns. 2003 scheiterte der erste Anlauf zu einem NPD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Klageschriften führten öffentlich zugängliche Quellen gegen die NPD ins Feld, vor allem Texte, die von der Partei selbst veröffentlicht worden waren. Die Chancen für ein Verbot wurden damals als sehr hoch eingeschätzt. Es stellte sich aber heraus, dass einiges aus diesem Belastungsmaterial von Autoren stammte, die über eine Nebeneinkunft beim Staat verfügten und dass dies dem Gericht vorsätzlich verschwiegen worden war. Das Bundesverfassungsgericht verlangte, ihm gegenüber in Sachen V-Leute mit offenen Karten zu spielen. Dazu war man nicht einmal ansatzweise bereit, und deshalb scheiterte das Verfahren.

Hier ist nicht von Geheimagenten, von verdeckten Ermittlern, oder von Aussteigern die Rede. V-Leute in der NPD und deren Umfeld sind Rechtsextremisten, die Rechtsextremisten bleiben, die die Organisation aktiv aufbauen und vorantreiben, und immer wieder kommt es vor, dass sie auch an schweren Straftaten beteiligt sind. Sie unterscheiden sich von ihren Kameraden nur durch eine kleine Nebeneinkunft. Sie liefern auf konspirativem Wege Spitzelberichte an ihren V-Mann-Führer. Die so erlangten Informationen haben zweifelhafte Qualität, werden von den konkurrierenden Geheimdiensten eifersüchtig gehütet, und sie sind so geheim, dass sie nicht zu einer wirksamen Bekämpfung der NPD verwendet werden können.

Die V-Mann-Dichte in der NPD ist sehr hoch. Jedes von der NPD produzierte Material könnte durch die Mitwirkung von V-Leuten »kontaminiert« sein. Man muss sich das einmal vorstellen: Bei den Bundesvorstandssitzungen der NPD kommen die V-Männer des Bundes und der Länder und der anderen Geheimdienste zusammen, die alle von einander nichts wissen, und schreiben eifrig Spitzelberichte über andere V-Männer. Und das Ganze nutzt der NPD mehr als es ihr schadet. Es sei nur daran erinnert, dass ein gewisser Adolf Hitler seine politische Karriere als V-Mann der Reichswehr begann.

Von einer Kontrolle oder Steuerung der NPD durch die Geheimdienste kann nicht die Rede sein, das gehört ins Reich der Verschwörungsmythen und wird am eifrigsten von der NPD selbst als Schutzbehauptung verwendet, wenn sich mal wieder einer der ihren bei einer schweren Straftat hat erwischen lassen.

Geheimdienste entwickeln immer ein gewisses Eigenleben und werden leicht zum Selbstzweck. Deshalb unterliegen sie auch der demokratischen Kontrolle. Das sollte in demokratischen Staaten jedenfalls so sein. Vielleicht fehlt es ja an tapferen Politikern, die diese unpopuläre Kontrollfunktion auch wirksam ausüben? Liebe Politiker, verschont uns bitte mit weiteren Verbotsdiskussionen, wenn Ihr nicht die den Mut habt, das V-Mann Unwesen einzuschränken!

So wird die NPD also weiter als das gelten, was sie nicht ist: als eine ganz normale Partei. Sie wird gefördert durch staatliche Parteienfinanzierung und V-Mann-Gehälter; Spenden sind steuerlich absetzbar. Sie bemüht die Gerichte, um Aufmärsche und Kundgebungen zu erzwingen und Kritiker mundtot zu machen. Aus Polizeiperspektive werden diejenigen zu »Störern«, die mit bewundernswerter Courage gewaltfrei Neonazi-Aufmärsche blockieren, um denen nicht den öffentlichen Raum zu überlassen. Schlagstöcke und Wasserwerfer gegen Demokraten, damit Neonazis marschieren können.

Herr Biedermann hat die Brandstifter wieder in seinem Dachstuhl einquartiert, und das einzige, was ihn stört, sind die nörgelnden Nachbarn, die etwas von »Feuergefahr« faseln.

V-Leute bei der NPD

Aus aktuellem Anlass machen wir die Studie „V-Leute bei der NPD: Geführte Führende oder Führende Geführte?“ wieder zugänglich, die 2002 im Zusammenhang mit dem NPD-Verbotsverfahren von den DISS-Mitarbeitern Martin Dietzsch und Alfred Schobert vorgelegt wurde. Der Text ist leider heute immer noch so aktuell wie damals.

Titelseite der DISS Studie V-Leute bei der NPD

Im August 2002 kamen die Autoren zu dem Schluss:

Eine Analyse der Aktivitäten der V–Leute Holtmann und Frenz ergibt, dass diese nicht als agents provocateurs innerhalb der NPD wirkten. Vollkommen unsinnig wäre es, sogar von einer Steuerung der NPD durch Geheimdienste zu sprechen. Vielmehr verkörperten die beiden exponierten NPD-Funktionäre den Typus des omnimodo facturus, d.h. es handelte sich um Personen, die man zu nichts anstiften kann, weil sie ohnehin zu allem bereit sind. Ihre Aktivitäten deckten sich nahtlos mit dem sonstigen Kurs der Partei, und sie genossen gerade wegen ihrer antisemitischen und rassistischen Hetze über Jahrzehnte das Vertrauen der Partei. Aus diesem Grund kann die V–Mann-Affäre nicht als Argument gegen das lange überfällige Verbot der NPD dienen.

Freilich wirft die Affäre ein düsteres Licht auf die Aktivitäten der Verfassungsschutzämter, insbesondere auf deren V–Mann-Praxis. Diese führte letztendlich dazu, die NPD zu stärken, statt sie zu schwächen, und sie erbrachte geheimdienstliche Informationen, die zuvor von der NPD-Führung gefiltert worden waren und deren Wert auch deshalb mehr als zweifelhaft gewesen sein dürfte.

Es stellt sich die Frage, ob es nicht an der Zeit ist, das V–Mann-Unwesen endlich vollständig zu beenden. Die Affäre ist ein Beleg dafür, dass sich die Geheimdienste der Bundesrepublik Deutschland einer wirksamen demokratischen Kontrolle erfolgreich entziehen.

Die komplette Studie V-Leute bei der NPD können Sie hier als PDF-Datei abrufen.

 

Demokratieerziehung mit Schlapphut


Oder: Wie der Inlandsgeheimdienst eigenmächtig seinen Aufgabenbereich erweitert. Schleichend, versteht sich.

Autor: Alexander Wielers
Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen […]“ (§ 3 VSG-NRW) ((http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/vsg_nrw_2007.pdf ))
Das Selbstverständnis der Verfassungsschutzämter in Deutschland hat sich geändert. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger Extremismus erkennen und bewerten können, denn eine aufgeklärte Öffentlichkeit ist das Fundament einer demokratischen Kultur. Im Rahmen des Ansatzes „Verfassungsschutz durch Aufklärung“ stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“ (VS-NRW 2008) ((http://www.im.nrw.de/imshop/shopdocs/Musik-Mode-Markenzeichen_Auflage_5.pdf))

Der Verfassungsschutz (VS) hat bereits Mitte der 70er Jahre das Konzept „Verfassungsschutz durch Aufklärung“ entwickelt. Dass seine eigentliche Funktion als Inlandsnachrichtendienst kaum mehr wahrgenommen wird, ist dagegen ein neues Phänomen. Dies liegt unter anderem daran, dass der Bereich pädagogischer Präventionsarbeit zunehmend ausgebaut wird. Der VS-NRW hat sich diesbezüglich seit mindestens acht Jahren intensiv um eine Ressorterweiterung bemüht. Denn seitdem arbeiten für den VS auch Sozialwissenschaftler, namentlich Thomas Pfeiffer (2002) und Thomas Grumke (2004). Dies ist natürlich nicht folgenlos geblieben: Erstens „Demokratieerziehung mit Schlapphut“ weiterlesen