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Zum Bochumer Tortenprozess

 
 

Neues Bil­der­ver­bot durch Bochu­mer Tor­ten­pro­zess:
Ste­hen wir vor einer Ein­schrän­kung der Pressefreiheit?

Autor: Rolf van Raden

Vor dem Bochu­mer Amts­ge­richt hat am Mitt­woch ein Auf­se­hen erre­gen­der Pro­zess statt­ge­fun­den: Der ver­ant­wort­li­che Redak­teur des loka­len Inter­net­por­tals bo-alternativ ist zu einer Strafe von 1.500 Euro ver­ur­teilt wor­den, weil er ein Anti-Nazi-Plakat doku­men­tiert hat. Auf dem Pla­kat ist eine Comic­fi­gur zu sehen, die eine Torte in der Hand hält. In den Augen der Staats­an­walt­schaft und der Rich­te­rin stellt die Abbil­dung auf die­ser Seite aus dem Jahr 2008 einen „Auf­ruf zur gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zung“ dar.

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Auf­ruf zur gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zung“? Die doku­men­tie­rende Abbil­dung die­ser Gra­fik soll straf­bar sein.

Es han­delt sich bereits um den drit­ten Pro­zess zum Thema – vor einem Jahr gab es bereits einen Frei­spruch, wor­auf die Staats­an­walt­schaft aller­dings Revi­sion ein­legte. Der beschul­digte Redak­teur hat jetzt ange­kün­digt, gegen das neue Urteil selbst in Beru­fung zu gehen. Sollte die Ver­ur­tei­lung vor wei­te­ren Instan­zen Bestand haben, könnte das die Presse– und Mei­nungs­frei­heit in Deutsch­land emp­find­lich einschränken.

Die Anklage der Bochu­mer Staats­an­walt­schaft (hier im Wort­laut) stand von Anfang an unter mas­si­ver Kri­tik. In einer Soli­da­ri­täts­er­klä­rung bewer­te­ten eine Reihe pro­mi­nen­ter Per­sön­lich­kei­ten den Pro­zess als einen „Affront gegen die Men­schen, die sich am 25. Okto­ber in Bochum und an ande­ren Tagen in ande­ren Städ­ten den Nazi-Aufmärschen ent­ge­gen stell­ten.” Andere Beob­ach­te­rIn­nen wei­sen dar­auf hin, wel­che poli­ti­schen Fol­gen die Ver­ur­tei­lung haben kann: Wenn näm­lich schon die Abbil­dung einer Comic­fi­gur mit einer Torte in der Hand dazu aus­reicht, um das Recht auf Äuße­rungs­frei­heit im Inter­net ein­zu­schrän­ken, dann wäre der behörd­li­chen Will­kür Tür und Tor geöffnet.

Die Anklage hat die Abbil­dung einer Torte zu einer „getarn­ten Bombe“ umge­deu­tet. Damit aber nicht genug. Denn im nächs­ten Schritt erklärte die Staats­an­walt­schaft die angeb­li­che Bombe zu einem ver­bo­te­nen Auf­ruf, „Gegen­stände, die ihrer Art nach zur Ver­let­zung von Per­so­nen oder Beschä­di­gung von Sachen geeig­net und bestimmt sind, ohne behörd­li­che Geneh­mi­gung mit sich zu füh­ren und diese zur Bege­hung von Ver­ge­hen der gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zung ein­zu­set­zen“. In ein­fa­che Spra­che über­setzt behaup­tet die Staats­an­walt­schaft: Indem das Inter­net­por­tal das Pla­kat doku­men­tiert, rufe es dazu auf, mit Waf­fen zur Demo zu gehen und diese zu benutzen.

Kommt die Staats­an­walt­schaft mit die­ser obsku­ren Argu­men­ta­tion durch, wäre künf­tig keine gra­fi­sche Ver­öf­fent­li­chung mehr vor solch aggres­si­ver Inter­pre­ta­tion und Umdeu­tung geschützt. Ein Pla­kat mit einer erho­be­nen Faust? Klar, da holt jemand zum Schlag aus. Es droht ein neues Bil­der­ver­bot für poli­ti­sche Publi­ka­tio­nen. Und noch mehr: Die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den bekä­men ein ein­fa­ches wie mäch­ti­ges Instru­ment an die Hand, um poli­tisch miss­lie­bige Äuße­run­gen weit­ge­hend will­kür­lich zu kri­mi­na­li­sie­ren. Das wäre eine mas­sive Ein­schrän­kung des Grund­rechts auf Mei­nungs­frei­heit – und weil es sich bei dem Ange­klag­ten ja nicht ein­mal um den Plakat-Urheber, son­dern ledig­lich um den Redak­teur eines Inter­net­por­tals han­delt, auch um eine Aus­he­be­lung der Pressefreiheit.

Der Dis­kurs­ana­ly­ti­ker und Her­aus­ge­ber der Zeit­schrift kul­tuR­Re­vo­lu­tion Jür­gen Link ging noch einen Schritt wei­ter. Bereits anläss­lich des ers­ten Tor­ten­pro­zes­ses vor einem Jahr ver­öf­fent­lichte er eine „Dis­kurs­ana­ly­ti­sche Wort­mel­dung“, in wel­cher er deut­lich machte: Selbst, wenn auf dem Pla­kat tat­säch­lich eine Bombe zu sehen wäre, würde es sich dadurch nicht um einen Auf­ruf zu Gewalt han­deln – weil bei einer Inter­pre­ta­tion immer Kol­lek­tivsym­bo­li­ken und dis­kur­sive Kon­texte zu berück­sich­ti­gen sind. Um das zu ver­deut­li­chen, über­trägt Link das Argu­men­ta­ti­ons­mus­ter der Staats­an­walt­schaft pro­be­weise auf eine Kari­ka­tur, wel­che die WAZ elf Jahre zuvor ver­öf­fent­licht hatte. In der Gra­fik ist der dama­lige Ver­tei­di­gungs­mi­nis­ter Vol­ker Rühe zu sehen, der den im Roll­stuhl sit­zen­den Wolf­gang Schäu­ble mit einem Pan­zer bedroht. Folge man der Logik der Bochu­mer Staats­an­walt­schaft, stelle diese Ver­öf­fent­li­chung „zwei­fels­frei sogar einen Auf­ruf zum Mord dar.“ Jür­gen Link wei­ter: „Staats­an­wäl­tin W. weiß nicht, dass Kari­ka­tu­ren Kon­flikte sym­bo­lisch dar­stel­len und dazu gro­teske Über­trei­bun­gen als ihr wesent­li­ches Mit­tel ein­set­zen müs­sen. ‚Pan­zer’ bedeu­tet sym­bo­lisch ‚große Entschlossenheit’ (und nicht: rea­ler Pan­zer­ein­satz!!!) – Torte mit Lunte bedeu­tet sym­bo­lisch ‚Ent­schlos­sen­heit mit Spaß’ (erheb­lich klei­nere als Pan­zer!!!), und nicht rea­len Ter­ro­ris­mus! Man muss schon nicht bloß völ­lig humor­los, son­dern außer­dem dis­kurs­ana­ly­tisch eine Null sein, um der­art dane­ben­hauen (keine Unter­stel­lung, Staats­an­wäl­tin W. habe wirk­lich zuge­schla­gen!!!) zu kön­nen.” Zum voll­stän­di­gen Text von Jür­gen Link.

Ob die Staats­an­walt­schaft und die vor­sit­zende Rich­te­rin tat­säch­lich dis­kurs­ana­ly­ti­sche Nul­len sind, oder ob es andere Gründe dafür gibt, dass sie eine Inter­pre­ta­tion des Pla­kats für gül­tig erklä­ren, die über­haupt nichts mit der tat­säch­li­chen dis­kur­si­ven Wir­kung der Ver­öf­fent­li­chung zu tun hat, das kann an die­ser Stelle nicht geklärt wer­den. Fest steht jeden­falls, dass die Demons­tra­tion, zu der das Pla­kat auf­rief, selbst in den Augen der Poli­zei völ­lig fried­lich ver­lau­fen ist. Und obwohl die Poli­zei – wie zu sol­chen Anläs­sen üblich – umfang­rei­che Taschen­kon­trol­len durch­führte, konnte sie nicht einen ein­zi­gen „gefähr­li­chen Gegen­stand“ fin­den – weder als Tor­ten getarnte Bom­ben, noch andere Gegen­stände, die zur Beschlag­nahme geeig­net waren. Dar­über hin­aus ist der jetzt wegen „Auf­ruf zur gefähr­li­chen Kör­per­ver­let­zung“ ver­ur­teilte Redak­teur seit Jahr­zehn­ten ein akti­ves Mit­glied der Frie­dens­be­we­gung und für seine kom­pro­miss­los gewalt­freie poli­ti­sche Linie bekannt.

Diese Tat­sa­chen ver­wei­sen auf eine Fra­ge­stel­lung, um die es bei der Beru­fungs­ver­hand­lung zumin­dest impli­zit auch gehen wird: Wenn Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den und Gerichte über die Straf­bar­keit einer Publi­ka­tion befin­den, dür­fen sie dann ein­fach eine Inter­pre­ta­tion zur Grund­lage machen, die weder vom Publi­zis­ten selbst, noch von der Ziel­gruppe der Publi­ka­tion, und noch nicht ein­mal im Rah­men des Hege­mo­ni­al­dis­kur­ses als nahe­lie­gend oder gar zwin­gend ange­se­hen wird? Oder ver­let­zen die Behör­den viel­leicht sogar ihre Sorg­falts­pflicht, wenn sie sich auf eine Inter­pre­ta­tion beru­fen, die nichts mit den dis­kur­si­ven Ver­hält­nis­sen zu tun hat, in denen die Publi­ka­tion ver­öf­fent­licht wor­den ist?

Diese Fra­gen sind aus einer dis­kurs– und macht­ana­ly­ti­schen Per­spek­tive inter­es­sant. In der poli­ti­schen Dimen­sion wird in der Beru­fungs­ver­hand­lung aller­dings nicht weni­ger ver­han­delt als die Reich­weite der Grund­rechte auf Presse– und Äuße­rungs­frei­heit. Des­we­gen ist sicher, dass wei­ter­hin viele Augen auf den Bochu­mer Tor­ten­pro­zess gerich­tet sein werden.

Zum Wei­ter­le­sen: Alle Stel­lung­nah­men und Berichte zum Bochu­mer Tor­ten­pro­zess auf bo-alternativ.de

Wortmeldung

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1 Comment

  1. D. Gorn sagt:

    Als ich das hier gele­sen hab, musste ich erst­mal goo­geln, obs wirk­lich wahr ist. Das kommt einem ja selbst für ein bun­des­deut­sches Gericht zu abwe­gig vor, um zu stim­men. Aber auch die Zei­tun­gen berich­ten über den Fall.

    Die letz­ten Hem­mun­gen der Jus­tiz schei­nen zu kip­pen — back to the roots, zur guten alten preu­ßi­schen Gesin­nungs­jus­tiz im Kaiserreich.

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