Vor 25 Jahren: Der Brandanschlag in Solingen

Vor 25 Jahren: Der Brandanschlag in Solingen.
Der V-Mann und die Neonazis

Von Anton Maegerle

Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln, Hünxe, Solingen – in einer Serie von Anschlägen gegen AusländerInnen und AsylbewerberInnen zu Beginn der 90er Jahre wurde die Stadt im Bergischen Land  zum Tatort. Der Bundestag hatte im Mai 1993 nach jahrelangem Streit eine Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Drei Tage später schlugen die fremdenfeindlichen Mörder in Solingen zu.

In der Nacht zum 29. Mai 1993, gegen 01.49 Uhr, verübten Neonazis einen Brandanschlag auf das Wohnhaus der türkischen Familie Genc, die vor 23 Jahren in die Bundesrepublik gekommen war. In deren Haus in der Unteren Wernerstraße 81 in Solingen starben fünf Frauen und Kinder: Gülüstan Öztürk (12) und Gürsün Ince (27) sowie Saime Genc (4), Hülya Genc (9) und Hatice Genc (18). Gut sechs Monate zuvor starben bei einem ebenfalls fremdenfeindlich motivierten Anschlag im schleswig-holsteinischen Mölln die Türkinnen Bahide Arslan (51), Ayse Yilmaz (14) und Yeliz Arslan (10).


Als im Mai 2008 an den tödlichen Brandanschlag von Solingen vor 15 Jahren erinnert wurde, sagte der damalige NRW-Integrationsminister und heutige NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU): „Wir erinnern an diese Mordtat, weil sie nicht vergessen werden darf. Der Brandanschlag von Solingen war der schlimmste fremdenfeindliche Anschlag in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen“. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Drei der Solinger Attentäter gingen in der Kampfsportschule „Hak Pao“ (Schwarzer Panther) von Bernd Schmitt (Jg. 1944), einem Fachmann für den Kampf Mann gegen Mann, ein und aus. Nach dem Anschlag wurden zentnerweise Unterlagen aus der Solinger Kampfsportschule geschleppt und in einen Mercedes-Lieferwagen gepackt. Der Wagen wurde von der Polizei zwar gestoppt, durfte dann aber weiterfahren. Erst einen Monat später wurde das geheime Archiv der „Hak Pao“, 55.000 Blatt, gehoben. Dabei stießen die Ermittler auf Lageskizzen von Wohnungen ausländischer Bürger und Anleitungen zum Bau von Molotow Cocktails.

Im Juni 1994, dreizehn Monate nach dem Brandanschlag in Solingen, wurde Bernd Schmitt als V-Mann enttarnt. Schmitt war nach offizieller Darstellung seit dem 3. April 1992 als V-Mann für das Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen im Einsatz. Zuvor war er ab dem 25. März Gelegenheitsinformant.

Der diplomierte Sportlehrer war Inhaber der 1987 gegründeten Kampfsportschule „Hak Pao“ mit Sitz in der Straße In der Freiheit 22 in Solingen. Vor Ort betrieb Schmitt einen „Deutschen Hochleistungs-Kampfkunstverband“ (DHKKV), eine Vorfeldorganisation der bundesweit aktiven Neonazi-Truppe „Nationalistische Front“ (NF). Die NF und deren Planungen zum Aufbau eines militanten „Nationalen Einsatzkommandos“ (NEK) waren Zielobjekte des V-Mannes. Die 1985 gegründete NF wurde zwar im November 1992 vom Bundesminister des Innern wegen Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus als verfassungswidrige Organisation verboten, führte ihre Untergrundstrukturen nach dem Verbot jedoch weiter. Führer der NF vor und nach dem Verbot war der Neonazi Meinolf Schönborn. Schönborn referierte selbst am 7. März 1992 in den mit einem Hakenkreuz geschmückten Räumen von „Hak Pao“ über „nationale Fragen“.

Förderer des DHKKV war der Altnazi Otto-Ernst Remer. Remer war Kommandeur beim Wachbataillon „Großdeutschland“, das den Aufstand gegen Hitler am 20. Juli 1944 blutig niederschlug. In einem Werbeflugblatt des DHKKV hieß es: „Leider sind die meisten Deutschen zu bequem geworden, sich einem intensiven sportlichen Training zu unterziehen. In den meisten Clubs und Schulen in Deutschland liegt der Ausländeranteil bei über 80%. Sollte dies nicht zu denken geben? Wir wollen keine Schläger ausbilden, aber hart trainieren“. Beim DHKKV ließen sich Neonazis beim „kanackenfreien Training“ für den Straßenkampf schulen. Nach erfolgreichem Training fungierten die ausgebildeten Schläger als Ordner und Personenschützer bei Neonazi-Veranstaltungen. So bewachte Schmitt mit acht kampferprobten Kameraden den damals international bekannten und eigens aus Kanada angereisten deutschen Holocaustleugner Ernst Zündel bei einer rechtsextremen Veranstaltung des „Förderkreises Freies Deutschland“ und des NF-Stützpunktes Rhein-Sieg am 5. Juni 1992 in Bonn. In einem Veranstaltungsbericht der Organisatoren wird der DHKKV für sein Auftreten bei der Zündel-Veranstaltung gelobt: „Jeder von ihnen ist ein Meister seines Faches. Ihr diszipliniertes … Auftreten imponierte so manchen. Auch an sie ein dickes Dankeschön, die sie ihre Kampfkunst und auch Gesundheit im Ernstfall, der zum Glück nicht eintraf, selbstlos zum Einsatz gebracht hätten.“

Im direkten Umfeld des DHKKV existierte noch eine weitere braune Handkantentruppe: die „Deutsche Kampfsportinitiative“ (DKI). Bei dieser arbeitete Schmitt als Trainer. Die DKI verstand sich als „Zusammenschluss patriotisch denkender Kampfsportler, die es sich zum Ziel gesetzt haben, den Sport bzw. Kampfkünste im Nationalen Lager bundesweit zu fördern“. Werbeanzeigen der DKI wurden unter anderem im NPD-Bundesorgan „Deutsche Stimme“ oder der „Deutschen Rundschau“, dem Sprachrohr der NPD-Abspaltung „Deutsche Liga für Volk und Heimat“ (DLVH), platziert. Für einen DKI-Lehrgang am 5. Juni 1993 war neben dem bis heute bundesweit bekannten Neonazi Christian Worch auch Markus G. vorgemerkt. Zum Termin des Lehrgangs konnte dieser nicht erscheinen, da er kurz zuvor wegen Beteiligung an dem Solinger Brandanschlag festgenommen worden war.

Der damalige Innenminister Herbert Schnoor (SPD) erklärte nach dem Outing des Spitzels, dass Schmitt „sein Vorgehen immer mit dem Verfassungsschutz abgestimmt“ hat. Dem Verfassungsschutz habe Schmidt den Namen eines der Attentäters des Brandanschlags geliefert. Auch soll mit Schmitts Hilfe ein Anschlag von Skinheads auf ein Asylbewerberheim verhindert werden worden sein, so Schnoor. Andererseits musste der Minister eingestehen, dass V-Mann Schmitt einige Mitglieder von „Hak Pao“ nach dem Brandanschlag vor Hausdurchsuchungen gewarnt hatte. Seine V-Mann-Dienste soll Schmidt aus finanziellen Interessen geleistet haben. Die Bezüge verglich Schnoor mit dem Lohn eines „Arbeiters, der am Hochofen steht“.

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hat am 13. Oktober 1995 alle vier Angeklagten des Solinger Brandanschlags wegen Mordes an fünf Menschen, wegen versuchten Mordes an 14 Menschen und wegen besonders schwerer Brandstiftung verurteilt. Die Attentäter sind heute wieder auf freiem Fuß. Das ausgebrannte Haus der Familie Genc wurde im August 1993 abgerissen.
Einer der vier Brandstifter war im September 2005 vom Landgericht Dortmund zu einer Haftstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Christian R. bei einer Neonazi-Demonstration in Hamm zweimal den Hitlergruß gezeigt hatte.

Vor 50 Jahren: Attentat auf Rudi Dutschke

Der Schütze und sein politisches Umfeld.

von Anton Maegerle

In den frühen Jahren der Bundesrepublik führten Neonazis antisemitische Schmieraktionen auf Jüdische Friedhöfe und Synagogen durch. Höhepunkt war die Synagogen-Schändung Weihnachten 1959 in der Dom-Metropole Köln. Noch blieb die Bundesrepublik von Mord und Terror von rechts verschont. Das sollte sich Ende der 1960 Jahre ändern.

Der 23-jährige Anstreicher Josef Bachmann (Jg. 1944), ein Leser der „Deutschen National-Zeitung“, schoss am Gründonnerstag, dem 11. April 1968, den Studentenführer Rudi Dutschke (Jg. 1940) vor der Zentrale des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS) am Kurfürstendamm in Berlin auf offener Straße nieder. Zum Zeitpunkt des Attentates hatte Bachmann, der mit zwölf Jahren aus der DDR in den Westen kam, ein selbstgemaltes Hitler-Porträt an seine Wohnungswand gepinnt und Hitlers „Mein Kampf“ ins Bücherregal gestellt. Im Februar 1970 beging „Seppl“, der bis heute als Einzelgänger gilt, Selbstmord in seiner Zelle.

Vor dem Anschlag auf Dutschke war Bachmann jedoch in der militanten Neonazi-Szene seines niedersächsischen Wohnorts Peine aktiv. Schon als 17-Jähriger hatte er Kontakte zu Rechtsextremisten geknüpft. 1961 traf er in Peine auf Wolfgang Sachse, der örtliche Anhänger der braunen Szene mit Waffen und Munition versorgte. Sachse wusste 2012 dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel zu erzählen, dass Bachmann etliche Waffen besessen und diese bei ihm, einem ehrenamtlichen Schießwart auf dem Schießplatz in Peine, ausprobiert hatte.

Zur rechten Schießplatz-Allianz gehörten neben örtlichen Polizisten auch Paul Otte (Jg. 1924) und Hans-Dieter Lepzien (Jg. 1943), beide NPD-Männer. Jahre nach dem Attentat auf Dutschke avancierte Otte, der in seiner Jugend der Reiter-Hitler-Jugend (Reiter-HJ) angehörte und bis zum Verbot in der Sozialistischen Reichspartei (SRP) aktiv war, zum Führer der „Braunschweiger Gruppe“ der NSDAP/AO. Als Sprengstoffbeschaffer der Gruppe galt Lepzien, der wie erst beim Prozess bekannt wurde, seit 1976 V-Mann (Deckname: „Otto Folkmann“) des niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz war. In einem Interview mit „Monitor“ sprach der Bonner Strafrechtslehrer Gerald Grünwald hinsichtlich der Aktivitäten von Lepzien ausdrücklich von „Anstiftung zu Straftaten durch Behörden“. Im „Braunschweiger Prozess“ wurden durch Urteil des 3. Strafsenats des Oberlandgerichtes Celle vom 19. Februar 1981 Otte, Lepzien, Sachse, Volker Heidel (Jg. 1954), Oliver Schreiber (Jg. 1958), zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Otte wurde wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer, Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, Vorbereitung von zwei Explosionsverbrechen und Verstößen gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Lepzien wurde nach Verbüßung eines Teils der Haft vom Bundespräsidenten Karl Carstens (CDU) begnadigt.

Im August 1981 überraschte die „Deutsche National-Zeitung“ ihre Leser mit folgender Anzeige: „Ich möchte mich bei allen nationaldenkenden Männern und Frauen, die durch meine Spitzeltätigkeit für den >Verfassungsschutz< in Verruf kamen, ausdrücklich entschuldigen und bitte alle um Verzeihung. Hans-Dieter Lepzien“.

Verfahrensgegenstand des Braunschweiger Prozesses waren neben der Beteiligung in der terroristischen Vereinigung Sprengstoffanschläge gegen Justizgebäude, die mit selbstgebastelten Rohrbomben ausgeführt worden waren, sowie Waffengeschäfte, durch die Neonazis mit Handfeuerwaffen versorgt worden waren. Der erste Anschlag richtete sich am 2. September 1977 gegen die Amtsanwaltschaft Flensburg, die drei Monate vorher eine Anklage gegen Manfred Roeder, den Kopf der rechtsextremen „Deutschen Bürgerinitiative“ (DBI), vertreten hatte. Eine zweite Bombe ging am Hannoverschen Amtsgericht hoch. Die besondere Gefährlichkeit des Hauptangeklagten und NSDAP/AO-Aktivisten Otte lag nach Auffassung des Gerichts darin, dass er junge Menschen für seine Organisation zu gewinnen verstand. So führte Otte die späteren Rechtsterroristen Kurt Wolfgram sowie das Ehepaar Christine und Klaus-Dieter Hewicker dem Terrorismus zu. Ottes Planungen sahen für seine „Braunschweiger Gruppe“ neben einem Anschlag auf das Jüdische Gemeindezentrum in Hannover auch Anschläge auf DDR-Grenzanlagen, Attentate auf Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und politisch motivierte Banküberfällen zur Beschaffung von Geld für den NS-Untergrundkampf vor. 1961 hatte Otte bereits erstmals erfolglos versucht, in Braunschweig eine Bank auszurauben. Erfolgreicher bei Banküberfällen war Jahrzehnte später der rechtsterroristische NSU.

Veranstaltungsreihe in Hamm, 18.10. bis 13.12.2017

Mit einem neuen Format – den „WERKSTADT-Gesprächen“ – lädt die „WERKSTADT für Demokratie und Toleranz“ in Hamm zu acht Vorträgen und Gesprächen mit Expertinnen und Experten aus dem „Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung“ (DISS) ein. Themen wie Rassismus und Rechtsextremismus, aber auch die AfD, Hate Speech in den sozialen Medien oder die aktuellen Debatten um Flucht und Asyl stehen dabei im Mittelpunkt.

„Die Idee der Veranstaltungsreihe ist, mit renommierten Fachleuten über Ausformungen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) ins Gespräch zu kommen und deren Bedeutung für das Geschehen in Hamm herauszuarbeiten“, erläutert Benjamin Kerst von der WEKRSTADT für Demokratie und Toleranz. Zu Beginn gibt es immer einen Impuls-Vortrag. Die Kölner Silvester-Ereignisse und ihre politischen Folgen kommen ebenso auf die Tagesordnung wie die unzulässig vereinfachende Gleichsetzung von „ganz rechts“ und „ganz links“ in bestimmten politischen Debatten. Benjamin Kerst, von der WERKSTADT für Demokratie und Toleranz ist froh, „das Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung als hochkarätige Kooperationspartnerin gewonnen zu haben“.

„Wir möchten auf diese Weise über Themen informieren, die Bedeutung für das Hammer ‚Handlungskonzept gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit‘ haben“, ist auch WERKSTADT-Mitarbeiterin Christina Vetter überzeugt, dass die Veranstaltungsreihe eine gute Mischung aus Information und Diskussion bietet. „Uns ist es wichtig, miteinander über die ganze Bandbreite von GMF und die Möglichkeiten, dem etwas entgegen zu halten, ins Gespräch zu kommen“, sind sich Vetter und Kerst, die die Veranstaltungsreihe entwickelt haben, einig.

Auftakt ist am Mittwoch, 18. Oktober 2017, um 18.30 Uhr mit einem WERKSTADT-Gespräch mit Isolde Aigner über „Die ‚Wahrheit‘ über Silvester. Die politischen Folgen der Silvester-Ereignisse von Köln.“ Mit Ausnahme des 1. Novembers wird dann bis zum 13. Dezember jeden Mittwoch von 18.30 bis 20.30 Uhr ein WERKSTADT-Gespräch stattfinden. Die ersten sechs Termine finden in der Evangelischen Jugendkirche Hamm (Oktober und November) statt, die Termine im Dezember im Helios-Theater Hamm.

 

 

Überblick über die Veranstaltungstermine

Die „Wahrheit“ über Silvester. Die politischen Folgen der Silvester-Ereignisse von Köln

Vortrag und Diskussion mit Isolde Aigner

Mittwoch den 18. Oktober, 18.30, Ev. Jugendkirche Hamm, Nassauerstraße 49

Von der Willkommenskultur zur Notstandsstimmung. Die Debatte um Flucht und Asyl 2015/2016 in deutschen Leitmedien

Vortrag und Diskussion mit Dr. Margret Jäger

Mittwoch den 25. Oktober, 18.30, Ev. Jugendkirche Hamm, Nassauerstraße 49

Trauer oder Heldenkult? Kriegsdenkmäler. Unreflektierte Traditionspflege und rechte Vereinnahmungsversuche

Vortrag und Diskussion mit Martin Dietzsch

Mittwoch den 08. November, 18.30, Ev. Jugendkirche Hamm, Nassauerstraße 49

Das rechte Geschlecht. Geschlechterbilder im Rechtsextremismus

Vortrag und Diskussion mit Dr. Regina Wamper

Mittwoch den 15. November, 18.30, Ev. Jugendkirche Hamm, Nassauerstraße 49

„Volksverräter“! Sprache und Ausgrenzung. Strategien gegen Herabsetzung

Vortrag und Diskussion mit Dr. Jobst Paul

Mittwoch den 22. November, 18.30, Ev. Jugendkirche Hamm, Nassauerstraße 49

Feindschaft gegen Sinti und Roma in Deutschland. Am Beispiel aktueller Medienberichte

Vortrag und Diskussion mit Zakaria Rahmani

Mittwoch den 29. November, 18.30, Ev. Jugendkirche Hamm, Nassauerstraße 49

Die Neue Rechte und die AfD. Geistiger Bürgerkrieg
Vortrag und Diskussion mit Helmut Kellershohn

Mittwoch den 06. Dezember, 18.30, Helios Theater Hamm, Willy-Brandt-Platz 1d

Rechts gleich links? Geschichte und Effekte eines problematischen Vergleichs

Vortrag und Diskussion mit Jens Zimmermann

Mittwoch den 13. Dezember, 18.30, Helios Theater Hamm, Willy-Brandt-Platz 1d

Quelle: Kirchenkreis Hamm

Helmut Kellershohn zur Neuen Rechten

 

Helmut Kellershohn

In der DISS-Online-Bibliothek erschien der Essay von Helmut Kellershohn:

Die Neue Rechte: wo sie herkommt, was sie will, wohin sie geht

Die Modernisierungsarbeit der Neuen Rechten, wie sie hier am Beispiel des Ethnopluralismus und des Volkstumsbegriffs aufgezeigt wurde, wäre vergebene Liebesmüh’ gewesen, hätten sich nicht unter dem Druck des Neoliberalismus die gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse erheblich verändert und hätten nicht vielfältige, sich gegenseitig verstärkende Krisenprozesse zu einer massiven Verunsicherung großer Teile der Bevölkerung geführt, die für völkisches Gedankengut empfänglich macht. Mit der Entstehung der AfD hat sich in Deutschland zumindest vorläufig eine rechtspopulistische Kraft etabliert, die – zeitverzögert – Anschluss an vergleichbare Bewegungen und Parteien in Europa gefunden hat. Für die Neue Rechte, die, wie oben angedeutet, sich als eine Gegen-Elite im Wartestand versteht, ist dies eine Situation, die sie immer angestrebt hat. Um ein militärisches Bild, das in diesen Kreisen geläufig ist, zu gebrauchen: Die von ihr betriebene Metapolitik sei die Artillerie, die aus sicherer Entfernung die feindlichen Stellungen bombardiere und diese sturmreif zu schießen versuche; die Eroberung der Stellungen aber müsse die Infanterie leisten. Nichts anderes aber ist aus dieser Sicht die AfD, sie ist die Infanterie der Neuen Rechten. Paradoxerweise aber sind, um im Bild zu bleiben, die „Generäle“ uneins, wie der Einsatz des Fußvolkes zu erfolgen hat. Man schwankt zwischen dem konventionellen Konzept eines Marschs durch die Institutionen (Junge Freiheit) und dem Konzept einer „fundamentaloppositionellen Bewegungspartei“, wie es von Björn Höcke im trauten Einklang mit Götz Kubitschek offeriert wird. Ein Kampf zweier Linien ist entbrannt, der sowohl die AfD als auch die Neue Rechte durchzieht und über dessen Ausgang noch nicht entschieden ist – und über den die AfD möglicherweise zerbrechen könnte.

 

Den vollständigen Essay von Helmut Kellershohn lesen Sie in der Online-Bibliothek des DISS:
Die Neue Rechte: wo sie herkommt, was sie will, wohin sie geht

Workshop zur Berichterstattung über Migration und Flucht

Besser berichten über Migration und Flucht

Workshop beim Deutschlandfunk am 17.02.2017

In Zusammenarbeit mit den Neuen Deutschen Medienmachern und dem Deutschlandfunk veranstaltete das Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung (DISS) am 17. Februar 2017 einen Workshop mit dem Titel Besser berichten über Migration und Flucht. In den Räumen des Deutschlandfunks in Köln bekamen über 20 TeilnehmerInnen so einen kritischen Einblick in die aktuelle Berichterstattung über Migration und Flucht in Deutschland.

Nach einleitenden Worten des Gastgebers Marco Bertolaso (Deutschlandfunk), präsentierte Iris Tonks (DISS) die Ergebnisse einer Studie zur lokalen Berichterstattung über die Zuwanderung aus Südosteuropa sowie den aktuellen Fluchtdiskurs

Nach einer Diskussion der Ergebnisse, leitete Iris Tonks die Arbeitsphase des Workshops ein. Unter dem Motto Ambiguitäten in der Berichterstattung und der Wirkung von Bildern analysierten die TeilnehmerInnen einen exemplarischen Zeitungsartikel und tauschten sich über die Ergebnisse aus. In diesem Zusammenhang stellten die TeilnehmerInnen die Wichtigkeit von präziser und eindeutiger Sprache heraus, um ausgrenzend wirkenden Ambiguitäten entgegenzuwirken.

Im letzten Teil des Workshops stellte Sheila Mysorekar das Glossar der Neuen Deutschen Medienmacher vor. Das Glossar bietet neben der Benennung von begrifflichen Fallstricken auch konkrete Alternativen zu einem diskriminierenden Sprachgebrauch. In diesem Zusammenhang stellte Sheila Mysorekar anhand der aktuellen Presseberichterstattung heraus, wie derzeit über Flucht und Migration berichtet wird und in welchem Zusammenhang eine ausgrenzende Sprache (z. B. Clan, Ehrenmord, besorgte Bürger) verwendet wird und zeigte Alternativen auf, die im journalistischen Alltag verwendet werden können.

Duisburg, Mai 2017

Weiterführende Links

– Die Migration aus Südosteuropa in lokalen Medien in Duisburg 2014

Eine kritische Diskursanalyse des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung (DISS) im Auftrag der Open Society Foundations (OSF)

http://www.diss-duisburg.de/wp-content/uploads/2015/07/DISS-Migration-Suedosteuropa-Medien-Duisburg-2014.pdf

Von der Willkommenskultur zur Notstandsstimmung –

Der Fluchtdiskurs in deutschen Medien 2015 und 2016

Eine kritische Diskursanalyse des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung (DISS)

http://www.diss-duisburg.de/wp-content/uploads/2017/02/DISS-2017-Von-der-Willkommenskultur-zur-Notstandsstimmung.pdf

Glossar der Neuen deutschen Medienmacher

Formulierungshilfen für die Berichterstattung im Einwanderungsland

http://www.neuemedienmacher.de/wp-content/uploads/2014/05/Glossar_Nov2016_web.pdf

Helmut Kellershohn zum Richtungsstreit in der AfD

In der DISS-Online-Bibliothek erschien eine Analyse zum aktuellen Richtungsstreit innerhalb der AfD zwischen dem Petry-Flügel und dem Höcke-Flügel.

Helmut Kellershohn: Kampf zweier Linien. Über das Verhältnis von AfD und der Neuen Rechten

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass beide Fraktionen neu-rechts zu verorten sind: Junge Freiheit versus Institut für Staatspolitik.

Mit diesem Gegensatz sind gewissermaßen die Entwicklung der Neuen Rechten und die der AfD unmittelbar miteinander in einem Kampf zweier Linien verwoben. Die weitere Entwicklung der AfD (und mit ihr die der Neuen Rechten) wird u.a. davon abhängig sein, inwieweit sie es schafft, unterschiedliche und womöglich sich als inkompatibel erweisende Parteikonzepte miteinander zu vermitteln. Auf der einen Seite verlockt die Perspektive, es den anderen Parteien gleich zu tun und den Karriereweg einer klassischen Partei einzuschlagen: Einzug in den Bundestag, Status der Koalitionsfähigkeit, Regierungsbeteiligung, Regierungsübernahme. Das Etikett „Volkspartei“, das sich die AfD nur zu gerne anheftet, würde es erforderlich machen, den eigenen Anspruch durch die Anbindung von außerparlamentarischen Vorfeldorganisationen und -bewegungen zumindest soweit zu unterstreichen, dass man sich legitimatorisch auf sie berufen kann. Der Schwerpunkt läge auf der Parlamentsarbeit, ein zweites Standbein auf der Bedienung von Ansprüchen seitens der Basisorganisationen. Propagandistisch würde dieses Konzept durch die JF unterstützt.

Das zweite Parteikonzept verdichtet sich in der bereits erwähnten Formulierung Björn Höckes, der die AfD als „fundamentaloppositionelle Bewegungspartei“ verstanden wissen möchte. Fundamentaloppositionell heißt, so Höcke in seiner Dresdner Rede (17.01.2017), „diesen Staat, den wir erhalten wollen, vor den verbrauchten politischen Altparteien zu schützen, die ihn nur missbrauchen, um ihn abzuschaffen.“ Und als Bewegungspartei müsse die AfD „immer wieder auf der Straße präsent sein und […] im engsten Kontakt mit den befreundeten Bürgerbewegungen stehen.“ Der Schwerpunkt liegt hier erstens auf der Dienstbarmachung der Partei für außerparlamentarische Bewegungen; das Parlament wäre dann im Liebknechtschen Sinne die „Tribüne“, auf der die Ansprüche dieser Bewegungen (an deren Aushandlung man natürlich selbst maßgeblich beteiligt wäre) artikuliert würden. Zweitens liegt die Betonung auf der Befürchtung, dass der „lange Marsch durch die Institutionen“ die AfD zu einer Staatspartei deformieren könnte, die nicht mehr in der Lage wäre, den nötigen Umbau des Staates und des „Systems“ generell zu bewerkstelligen. Im Hintergrund steht hier die Auffassung des anderen Teils der Neuen Rechten rund um das IfS. Götz Kubitschek, Stichwortgeber für Björn Höcke und Pegida, beruft sich auf Robert Michels Parteientheorie, wonach Organisationen generell und speziell auch demokratische Parteien zu Bürokratisierung, zur Herausbildung einer Machtelite und in der Folge zu einer Oligarchisierung tendierten. Bei Höcke heißt es: „…jede Partei hat eine schlimme Tendenz, und das ist die Tendenz der Oligarchisierung und der Erstarrung. Diese Tendenzen … sind Parteien immanent, das sind praktisch die Naturgesetzlichkeiten des Parteienstaates“.  Bekanntlich trat Michels 1928 der faschistischen Partei Italiens bei und stimmte der von Mussolini vorgebrachten Kritik an der „als ewig unfruchtbar und als innerlich unwahr betrachteten Demokratie“ zu und propagierte nun eine faschismusaffine Theorie der Elite als einer bewussten und energischen, nötigenfalls opferbereiten Minderheit, der die wahre Macht im Staat zukommen müsse. Diese opferbereite, idealistische Elite schwebt Kubitschek als Vorbild offensichtlich vor, auch wenn er sie in Kategorien kleidet, die Spengler und Ernst Jünger entlehnt sind. Björn Höcke, der bereits mehrfach mit NS-Anspielungen zu provozieren suchte, drückt sich da schon klarer aus, wenn er, darauf weist Andreas Kemper hin, von einer „Tat“-Elite im Unterschied zu den demokratischen „Pseudo-Eliten“ spricht und damit auf eine Selbstbezeichnung der SS zurückgreift. Sollten sich derartige Konzepte als zentrales Element einer „fundamentaloppositionellen Bewegungspartei“ in der AfD durchsetzen, kann man sich nur schwer vorstellen, dass dies ohne erneute Spaltungsprozesse abgehen würde.

Lesen Sie den vollständigen Text in der DISS-Online-Bibliothek:

Helmut Kellershohn: Kampf zweier Linien. Über das Verhältnis von AfD und der Neuen Rechten

 

Neue DISS-Broschüre: Fluchtdiskurs in deutschen Medien 2015 und 2016

Ab sofort in der DISS Online-Bibliothek kostenlos als PDF-Datei abrufbar ist die Studie:

Margarete Jäger und Regina Wamper (Hg.)

Von der Willkommenskultur zur Notstandsstimmung.
Der Fluchtdiskurs in deutschen Medien 2015 und 2016

Duisburg 2017, 209 Seiten, PDF-Datei

Spätestens im Sommer 2015 kam es in Deutschland zu einer massiven medialen Debatte um Flucht und Migration, die vor allem durch die Fluchtbewegungen ausgelöst wurde, welche hunderttausende Flüchtende nach Europa brachte. Gleichzeitig gab es zahlreiche Anschläge und Übergriffe auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte. Sie ließen in Deutschland ein Klima entstehen, das an die Zustände in den frühen 1990er Jahren erinnert. Und tatsächlich gibt es Parallelen. Auch damals wurde die Debatte rassistisch aufgeheizt, indem vom ‚massenhaftem Asylmissbrauch‘ die Rede war. Damals wie heute wird durch eine Verschärfung der Asylgesetzgebung der Auffassung Vorschub geleistet, es seien die Geflüchteten selbst, die rassistische Ausschreitungen provozierten. Damals wie heute werden Flüchtlinge als Gefahr für den ‚inneren Frieden‘ angesehen, weshalb die Bevölkerung vor ihnen geschützt werden müsse. Doch es gibt auch markante Unterschiede. So bemühen sich große Teile der deutschen Bevölkerung, die Flüchtenden zu unterstützen und engagieren sich in der Flüchtlingshilfe.
Eine Analyse des Mediendiskurses zu Flucht und Migration, die im Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung vorgenommen wurde, ist diesen gegenläufigen Tendenzen nachgegangen. Im Resultat ist festzustellen, dass sich innerhalb weniger Monate das Sagbarkeitsfeld des Diskurses entscheidend in Richtung einer Problematisierung von Flucht und Asyl verschob. Welche diskursiven Mechanismen zu dieser Verschiebung beitrugen, und vor allem welches Wissen über Flucht und Geflüchtete, über Asyl und Rassismus transportiert wurde, ist zentraler Gegenstand der Untersuchung.
Die Ergebnisse sind ernüchternd. Diskursiv wurde entweder ein Notstand ausgerufen oder zumindest prognostiziert, die Fluchtbewegungen wurden massiv denormalisiert. Neben der Aufspaltung der Geflüchteten in ‚legitime’ und ‚illegitime’ erlaubt diese Denormalisierung Flucht und Migration als Naturkatastrophe zu bewerten – und zwar nicht als eine Katastrophe für die Flüchtenden, sondern als eine für die Zielländer, also auch für Deutschland. Eine solche Perspektive eignet sich aber dazu, Abwehr gegen Flüchtende zu erzeugen und weiteren Einschränkungen des Grundrechts auf Asyl zuzustimmen. Sie evoziert Rassismus und trägt damit zu einem angespannten gesellschaftlichen Klima bei. Wir müssen feststellen, dass Aussagen, die noch vor einigen Jahren als extrem rechts oder rassistisch bewertet wurden, heute zum Sagbarkeitsfeld des mediopolitischen Diskurses gehören. Es scheint so, als haben sich auch ‚progressive’ Positionen innerhalb des mediopolitischen Diskurses mit ihm nach rechts bewegt. Kritische Positionen sind 2015/2016 dagegen in die Defensive geraten.
Download als PDF-Datei

Sammelband zum Institutionellen Rassismus

In der DISS Online-Bibliothek ist ab sofort der Sammelband zum Thema Institutioneller Rassimus aus dem Jahr 2002 kostenlos als PDF abrufbar.

Margarete Jäger und Heiko Kauffmann (Hg.)
Leben unter Vorbehalt
Institutioneller Rassismus in Deutschland

 

Aus der Einleitung:

Unter Institutionellem Rassismus sind rassistische Praxen zu verstehen, die aus Institutionen hervorgehen. Kennzeichnend für Institutionellen Rassismus ist, dass er durch Verordnungen und Gesetze verdeckt wird, in die rassistisches Wissen eingegangen ist. Diejenigen, die diese Verordnungen durchsetzen, können diese zwar durchaus billigen oder auch nicht; entscheidend ist die institutionelle Struktur, die für die Produktion von Rassismus verantwortlich ist. Es versteht sich, dass dieser Begriff ausgesprochen umstritten ist, vor allem bei denjenigen, die solche Diskriminierungen offenbar nicht wahrhaben und vor allem nicht beseitigen wollen.

Inhalt

Zum Begriff »Institutioneller Rassismus«

Siegfried Jäger und Margarete Jäger
Das Dispositiv des Institutionellen Rassismus
Eine diskurstheoretische Annäherung

Jürgen Link
Institutioneller Rassismus und Normalismus

Flucht und Asyl

Heiko Kauffmann
Leben unter Vorbehalt
10 Jahre Kinderrechtskonvention in Deutschland

Andrea Kothen, PRO ASYL
Rassismus hat viele Gesichter
Die soziale Ausgrenzung von Flüchtlingen

Michael Stoffels
‚Residenzpflicht‘.
Zur Tradition einer rassistischen Auflage für Ausländer.

Kai Weber
Abschiebung in die Folterkammer
Deutsche Asylpolitik am Beispiel der kurdischen Flüchtlinge

Heiko Kauffmann
Ein System organisierter Unmenschlichkeit
Abschiebungshaft in Deutschland

Ute Kurzbein und Frank Hartmann
Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen
Eine jährlich aktualisierte Dokumentation der Antirassistischen Initiative Berlin (ARI)

Karl Kopp
Asylrechtlicher Marathon nach Europa
Ein Wettlauf von Schäbigkeiten

Sigrid Töpfer
»Ungleiche Sachverhalte dürfen ungleich behandelt werden«
Diskriminierung durch Gesetze, Vorschriften und Richtlinien

Einwanderung

Andrea Kothen
»Es sagt ja keiner, dass wir keine Ausländer annehmen .«
Zugangsbarrieren für Flüchtlinge und Migrantinnen im System der sozialen Regeldienste

Cordula Baldauf
Institutioneller Rassismus im Sozialamt
Eine diskursanalytische Studie

Thomas Quehl
Institutioneller Rassismus – ein Lackmustest auch für die Schule?

Ingrid Dietrich
Bildung als Instrument der Abgrenzung und Normierung

Beate Brüggemann und Rainer Riehle
Unter der Decke von Alltäglichkeit
Institutionelle Fremdenfeindlichkeit im Betrieb

Iris Bünger
Der Macpherson-Report
Grundlage zur Entwicklung von Instrumenten gegen den institutionellen Rassismus in Großbritannien

Thomas Müller
Mikrophysik des Rassismus
Rassistische Formierungsprozesse auf lokaler Ebene – eine Fallstudie

Stefan Keßler
Jubeln oder Verzweifeln?
Flüchtlingsbewegung und Zuwanderungsgesetz

Jobst Paul
Christliche Dämonologie und Antisemitismus
Ein Arbeitsbericht

 

 

Neue DISS-Broschüre: Pegida im Spiegel der Medien

In unserer Reihe kostenloser Online-Broschüren erschien

Pegida im Spiegel der Medien
Vom „bürgerlichen Protest“ zur „Bedrohung von rechts“

Eine Studie des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung,
durchgeführt von Paul Bey, Mark Haarfeldt, Johannes Richter und Regina Wamper,
gefördert durch die Otto Brenner Stiftung.

 

 

 

Aus dem Vorwort:

Im Oktober 2014 begannen in Dresden anfangs kleine, regelmäßige Kundgebungen und Demonstrationen der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida). Zunächst kaum beachtet, wuchsen die Zusammenkünfte in den folgenden Wochen schnell an. Pegida gelang es zunehmend, Aufmerksamkeit in der bundesdeutschen Öffentlichkeit zu erzielen. Die Gruppierung entwickelte sich zu einem Phänomen, welches durch eine permanente Präsenz und hohe Mobilisierungskraft gekennzeichnet ist. Pegida positionierte sich abseits des traditionellen Parteiensystems und entzog sich weitgehend einer klaren politischen Einordnung. Seit der Entstehung entwickelte das Phänomen eine hohe Anziehungskraft auf die (wissenschaftliche) Öffentlichkeit. Mehrere Studien zu Pegida wurden veröffentlicht, deren Fokus vor allem auf der Frage nach der politischen Einstellung und sozialen Herkunft der Teilnehmenden lag. Auch das mediale Interesse war hoch und insbesondere in der Entstehungs- und Konsolidierungszeit Pegidas von kontinuierlicher Berichterstattung geprägt. Bislang wurde aber nur ungenügend herausgearbeitet, wie die Medien selbst in ihrer Wahrnehmung Pegidas und der politischen Fragestellungen, die sie in Zusammenhang mit der Gruppierung aufwarfen, die öffentliche Diskussion um Pegida mitbestimmten. In dieser Broschüre wird folglich der Blick auf die Berichterstattung zu Pegida in drei deutschen Tageszeitungen gelenkt. Leitfragen sind dabei, welche politischen Inhalte die Medien bei Pegida identifizieren und wie sie diese Inhalte rezipieren, sowie, wie Pegida in der Presse, die selbst oftmals zum Feindbild der Gruppierung wurde, besprochen, eingeordnet und bewertet wird. Mittels der Methode der Kritischen Diskursanalyse werden in dieser Studie die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung und die Sächsische Zeitung untersucht. Dabei werden Charakterisierungen, Bewertungen und Interpretationen des Phänomens Pegida herausgestellt. Es wird aufgezeigt, ob die Tageszeitungen Pegida problematisierten, welche Lösungsstrategien und gesellschaftlichen Umgangsformen sie favorisierten und mit welchen gesellschaftspolitischen Debatten Pegida in Zusammenhang gebracht wurde. Die vorrangige Frage ist die des gesellschaftlichen Umgangs mit Pegida. Doch auch die Inhalte von Pegida selbst sind Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.

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Anlässlich des Comebacks von Martin Hohmann

Anfang November 2016 kürte die AfD-Hessen ihre Kandidaten für die kommende Bundestagswahl. Der prominenteste unter den Kandidaten, an vierter Stelle gelistet, ist ein alter Bekannter, Martin Hohmann, der 2004 wegen einer als antisemitisch kritisierten Rede aus der CDU ausgeschlossen worden war. In der AfD hat er nun ein neue ‚Heimat’ gefunden und stärkt dort den christlich-konservativen Flügel. Aber auch völkische und identitäre Töne sind ihm, dem Kontakte zu Björn Höcke nachgesagt werden (FASZ v. 20.12.2015), nicht fremd. Mit Blick auf Merkels Flüchtlingspolitik verlautbarte er:

„Eine Volksgemeinschaft muss wissen, wer dazu gehört und wer nicht, wie viele Fremde man aufnehmen kann, ehe die Gemeinschaft ins Chaos fällt.“ (Spiegel online v. 20.06.2016).

Aus Anlass des erneuten Karrieresprungs von Hohmann erlauben wir uns, zwei ältere Texte von DISS-Mitarbeitern ins Netz zu stellen. Der erste, von dem leider allzu früh verstorbenen Alfred Schobert, erschien im Dezember 2003 in den Archiv-Notizrn und in der Graswurzelrevolution, der zweite, von Helmut Kellershohn, stammt von 2004 und wurde dann in veränderter Form in einem Sammelband von Stephan Braun und Daniel Hörsch im VS-Verlag veröffentlicht.

Alfred Schobert: Eliten-Antisemitismus in Nazi-Kontinuität. Martin Hohmanns Neuhofer Rede im Kontext (Dezember 2003)

Helmut Kellershohn: Im rechten Grenzraum des Verfassungsbogens. Der Fall Hohmann und die Junge Freiheit (2004)