Netzfundstücke: Die Informanten

Patrick Gensing schreibt in der Jüdischen Allgemeinen vom 2.4.2015 zum Thema NPD-Verbot.

Auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, sieht den Beschluss des Gerichts mit Sorge […]. Das NPD-Verbot sei »schon lange überfällig«, sagte Schuster der Jüdischen Allgemeinen. Er hoffe, »dass das politische Flaggschiff der Rechten nun schnell und endgültig in den Abgrund versinkt«.

Daran glaubt der Politikwissenschaftler Martin Dietzsch vom Duisburger Institut für Sprache und Sozialforschung (DISS) nicht. Das Problem sei nicht, der NPD Verfassungswidrigkeit nachzuweisen, sagt Dietzsch. »Wir haben stattdessen ein Geheimdienstproblem«, meint er.

Aus dem gescheiterten Verbotsverfahren seien keine Konsequenzen gezogen worden, sondern die Kompetenzen und Aufgabenfelder des Geheimdienstes noch ausgeweitet worden. Für ihn gehe es bei einem NPD-Verbotsverfahren schlicht und einfach darum, den Neonazis – also der NPD und den sogenannten Freien Kameradschaften – den staatlichen Schutz und die staatliche Förderung zu entziehen, sagt Dietzsch. »Und das exzessive V-Mann-Unwesen zählt nicht zur Bekämpfung, sondern zur Förderung des Neonazismus.«

Eine These, die der aktuelle Beschluss der Verfassungsrichter zu belegen scheint: Eine Neonazi-Partei bleibt in Deutschland wohl unverbietbar – dank der Zusammenarbeit zwischen Geheimdienst und rechtsextremen Funktionären.

Lesen Sie den vollständigen Artikel bitte hier:
Jüdische Allgemeine Zeitung, Patrick Gensing: Die Informanten. Warum das NPD-Verbot erneut scheitern könnte

NPD-Verbot: staatsfundamentalistische Verfahrenshindernisse

Von Martin Dietzsch

Nach längerer Pause rückt das Verbotsverfahren gegen die NPD wieder einmal in die öffentliche Aufmerksamkeit. Seit dem Antrag des Bundesrats vom Dezember 2013 hatte man kaum noch etwas zum Thema gehört. Nun meldete sich das Bundesverfassungsgericht zu Wort mit einem „Hinweisbeschluss im NPD-Verbotsverfahren“ vom 19.3.2015.

Es geht wieder einmal um die unsägliche V-Leute-Praxis der Geheimdienste. Das Gericht gibt sich nicht zufrieden mit den Testaten der Innenminister, in den Führungsgremien der NPD befänden sich keine V-Leute mehr. Schon diese Testate waren 2013 nur mit Mühe zusammengetragen worden. Jetzt fordert das Gericht – wenn ich die Ausführungen richtige verstehe – die vollständige Offenlegung der V-Leute-Praxis. Das Schreiben schließt mit der Forderung, der Antragsteller solle „insbesondere zur Frage der Quellenfreiheit des Parteiprogramms Stellung nehmen“. Es fordert also Beweise dafür, dass das NPD-Parteiprogramm nicht von V-Leuten verfasst oder beeinflusst wurde.

Diese Forderungen wären nur zu erfüllen, wenn man die Geheimdienste dazu zwingt, sich in die Karten schauen zu lassen. Doch selbst die zahlreichen Enthüllungen im Zusammenhang mit dem NSU-Skandal haben nicht zu einem Umdenken geführt.

Titelseite der DISS Studie V-Leute bei der NPD
DISS Studie „V-Leute bei der NPD“ (2002)

In Deutschland existiert eine Form des Fundamentalismus, die nicht in das Schema einer Extremismustheorie passt. So wie beim religiösen Fundamentalismus die jeweiligen heiligen Bücher über den weltlichen Gesetzen stehen, vertritt diese weitverbreitete weltliche Form des Fundamentalismus das Axiom: Die Nationale Sicherheit steht über der Politik und über dem Grundgesetz. Bei der Debatte über V-Leute geht es nicht um Quellenschutz, sondern um Verteidigung und Ausbau der Privilegien und der Sonderstellung der Geheimdienste.

Eine neue legale und unverbietbare NSDAP ist im Lichte dieser Form des Fundamentalismus weniger schlimm als eine wirksame demokratische Kontrolle der Sicherheitsapparate.

Aber das schreibe ich ja nicht zum ersten mal. „NPD-Verbot: staatsfundamentalistische Verfahrenshindernisse“ weiterlesen

Das NPD-Verbot in der wissenschaftlichen Debatte

Neuer Text in der DISS-Onlinebibliothek

Robin Heun: Die NPD-Verbotsdebatte

Abrufbar unter: http://www.diss-duisburg.de/?p=4495

Nach über einjähriger Vorlaufzeit seit dem Bekanntwerden der rechtsterroristischen Vereinigung (NSU), hat der Bundesrat am 14.12.2012 beschlossen, einen neuen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.1 Das Thema NPD-Verbot hat mit diesem Bundesratsbeschluss eine neue Relevanz erhalten. Wir veröffentlichen deshalb eine von Robin Heun im Frühjahr 2012 erstellte Bachelor-Arbeit mit einer Analyse der wissenschaftlichen Verbotsdebatte2. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich von 2000 bis März 2012.

Bisher wurde die Wissenschafts-Debatte zum NPD-Verbot noch nicht explizit untersucht. Die vorliegende Arbeit soll daher einen Einblick in diese Debatte gewähren, indem die typischen Argumente und Argumentationsmuster und die zugrunde liegenden Argumentationslogiken der Verbotsskeptiker und Verbotsbefürworter herausgearbeitet werden. Zu diesem Zweck werden vier Forschungsfragen gestellt:

  • Welches Bild haben die Verbotsskeptiker bzw. Verbotsbefürworter von der NPD?
  • Wie wird das Parteiverbotsinstrument bewertet?
  • Welche Erwartungen werden mit einem NPD-Verbot verknüpft?
  • Wie wird ein Verbot bzw. Nicht-Verbot begründet?

Zunächst wird im ersten Teil der Analyse (Kapitel 2.) erörtert, welches Gewicht politischen Parteien in der Forschung für die Verwirklichung eines parlamentarischen Regierungssystems beigemessen wird (Kapitel 2.1) und welche rechtliche Stellung Parteien in der Bundesrepublik besitzen (Kapitel 2.2). Anschließend wird das Institut des Parteiverbots in seinen Grundzügen dargestellt (Kapitel 2.3). Neben der historischen Verortung, den materiellen Voraussetzungen, den Rechtsfolgen wird hier auch auf das erste NPD-Verbotsverfahren eingegangen. Zudem werden die theoretischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Konzepts der sog. „wehrhaften Demokratie“ dargelegt (Kapitel 2.4). Im zweiten Teil der Analyse (Kapitel 3.) erfolgt die Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen NPD-Verbotsdebatte.

1 Siehe Pressemitteilung des Bundesrates online verfügbar unter: http://www.bundesrat.de/cln_236/nn_8538/DE/presse/pm/2012/214-2012.html?__nnn=true [15.12.2012]. Der Bundesrat folgte mit diesem Beschluss der Empfehlung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 06.12.2012.

2 Eine kurze Zusammenfassung der Analyse erschien im DISS-Journal 23 (2012), S. 11-13.

NPD-Verbot: Sie werden es wieder vermasseln

Dieser Kommentar erschien zuerst am 5.12.2011 auf Publikative.org (vormals NPD-Blog.info).

Die Politiker, die jetzt ein neues NPD-Verbotsverfahren initiieren, haben immer noch nichts begriffen. Das Problem ist nicht, der NPD Verfassungswidrigkeit nachzuweisen; das wäre auch ganz ohne Verwicklung in die Zwickauer Terrorzelle möglich. Wir haben stattdessen ein Geheimdienstproblem.

Ein Kommentar von Martin Dietzsch*

Das erste NPD-Verbotsverfahren wurde von innen torpediert. Es wurde ja nicht nur dem Gericht, sondern auch den Vertretern der Anklage die frühere V-Mann Tätigkeit eines geladenen Zeugen vorsätzlich verschwiegen. Man hat die eigenen Leute in’s offene Messer rennen lassen. Daraus sind nie Konsequenzen gezogen worden. Statt der Verselbständigung der Geheimdienste mit wirksamer Kontrolle gegenzusteuern, wurden deren Kompetenzen und Aufgabenfelder immer mehr ausgeweitet.

Man muss es einmal deutlich aussprechen: Es geht bei einem NPD-Verbotsverfahren schlicht und einfach darum, den Neonazis, also der NPD und den sogenannten Freien Kameradschaften, den staatlichen Schutz und die staatliche Förderung zu entziehen. Und das exzessive V-Mann Unwesen zählt nicht zur Bekämpfung, sondern zur Förderung des Neonazismus.

 

Abbildung: Logo der Kampagne nonpd
Abbildung: Logo der Kampagne nonpd, die von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) initiiert wurde. - "Wenn die amt­li­che Vor­gabe ist, dass nur Links­ex­tre­mis­ten an eine ernst­hafte Gefahr von Rechts glau­ben, dann darf man sich nicht wun­dern, wenn die bit­tere Rea­li­tät ver­harm­lost und geleug­net wird."

 

NRW-Innenminister Ralf Jäger äußerte kürzlich, eine Abschaltung der V-Männer sei unmöglich, denn sie mache die Behörden blind. Jahrzehntelang haben die Ämter den Rechtsextremismus durch die Brille der V-Männer des Verfassungsschutzes betrachtet. Vielleicht sollten sie diese Brille endlich einmal absetzen. Man hat den Eindruck, dass diese Brille von innen verspiegelt ist und der Betrachter glaubt, er würde die Welt sehen, in Wirklichkeit sieht er nur sein Spiegelbild.

V-Leute versprechen sich von ihrer Tätigkeit nicht nur Geld, und staatlichen Schutz bei möglichen Strafverfahren. Sie sind und bleiben Rechtsextremisten und füttern die Dienste mit gefilterten Informationen, und die Dienste hören nur das, was sie hören wollen. Wenn die amtliche Vorgabe ist, dass nur Linksextremisten an eine ernsthafte Gefahr von Rechts glauben, dann darf man sich nicht wundern, wenn die bittere Realität verharmlost und geleugnet wird. Die Dienste waren blind, weil sie nur das sehen durften, was sie sehen wollten.

Es heißt, die V-Mann-Dichte im NPD-Umfeld sei heute sogar noch höher als beim ersten Verbotsverfahren. Nach allem, was man bisher weiß, muss man befürchten, dass auch im engeren Umfeld der Terrorzelle Vertrauenspersonen von deutschen Geheimdiensten tätig waren und eher zur Verdunkelung als zur Aufklärung beitrugen und vielleicht sogar in die terroristische Vereinigung involviert waren. Diese Möglichkeit kann zur Zeit niemand ausschließen. Und es verwundert nicht, dass nicht nur in der rechten Szene, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit die irrsten Verschwörungsmythen kursieren und durch das undurchsichtige Operieren der Geheimdienste scheinbare Plausibilität erhalten. Dadurch erleidet unsere Demokratie zusätzlichen schweren Schaden, dessen langfristige negative Folgen nicht unterschätzt werden dürfen.

Doch an den Pforten der Geheimdienste endet der demokratische Sektor der Bundesrepublik Deutschland.

NPD-Verbot? Das geht nur, wenn man den Diensten kräftig auf die Füße tritt. Und wenn man den institutionellen Rassismus in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr verleugnet und ihn stattdessen bekämpft. Dazu gehört Mut. Liebe Politiker, Freiwillige bitte vortreten! – Es meldet sich niemand? Dann sei mir die Prognose gestattet: Ihr werdet es wieder vermasseln.

 

*Martin Dietzsch ist Mitarbeiter im Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung www.diss-duisburg.de

 

 

Nachtrag 12.12.2011:

Lesen Sie bitte auch den Beitrag von Patrick Gensing zum Thema, der den Mut unserer Politikerinnen und Politiker etwas optimistischer einschätzt als ich. Möge er recht behalten!

Patrick Gensing am 12.12.2011 auf Publikative.org: NPD oder Verfassungsschutz? Einer wird verlieren!

 

Fatale Effekte des V-Leute-Unwesens

Die Studie des DISS zu den V-Leuten in der NPD aus dem Jahr 2002 kam zu dem Schluß, es sei an der Zeit das V-Mann-Unwesen endlich vollständig zu beenden und die Geheimdienste der Bundesrepublik einer wirksamen demokratischen Kontrolle zu unterziehen. Sie warnte aber auch vor Verschwörungsmythen, die die Organisationen und die Gewalttäter der extremen Rechten zu bloßen Marionetten geheimdienstlicher Machenschaften umdeuten.

Wir präsentieren hier noch einmal Auszüge aus dem Fazit der damaligen Studie und plädieren dafür, auch im aktuellen Fall in Bezug auf Verschwörungsmythen einen kritischen, kühlen Kopf zu bewahren. Die vollständige Studie können Sie hier als PDF-Datei abrufen: V-Leute bei der NPD. Geführte Füh­rende oder Füh­rende Geführte?

 

Fatale Effekte

Das Thema V–Leute in Organisationen der extremen Rechten ist alles andere als neu. Wie wir bereits schilderten, erinnerten sich Frenz und Kameraden von der DRP anlässlich ihrer Kontaktaufnahme mit dem Verfassungsschutz daran, dass sich die NSDAP in den dreißiger Jahren V–Männern bediente, um die Parteikasse zu füllen. Diese Traditionslinie ließe sich noch weiter zurückverlängern. Auch Adolf Hitler begann seine politische Karriere als bezahlter V–Mann. Hitler besuchte im September 1919 mit Bespitzelungsauftrag eine Versammlung der Deutschen Arbeiterpartei (DAP), der Vorläuferorganisation der NSDAP, und er trat bald darauf mit Auftrag in die DAP ein. Die Geschichte der NSDAP begann also mit einem V–Mann. Übrigens hatte dieser V–Mann-Einsatz noch eine Schlusspointe, denn Hauptmann Karl Mayr, der damals ein Parteigänger der extremen konterrevolutionären Rechten war und Hitler ‚führte‘, wandelte sich später zum Kritiker Hitlers, trat dem sozialdemokratischen Reichsbanner bei, floh 1933 nach Frankreich, wurde später von den Nazis gefangen und starb 1945 im Konzentrationslager Buchenwald. So wurde er also von den langen Armen seines früheren politischen Ziehkindes eingeholt.

Die historisch belegte V–Mann-Verpflichtung Hitlers ist ein alarmierendes geschichtliches Beispiel für die V–Leute-Problematik insgesamt.

Es wäre aber schon sehr aberwitzig, daraus verschwörungsmythisch in einer platten historischen Analogie zu folgern, die damalige NSDAP und die heutige NPD seien willenlose Marionetten an den Fäden von allmächtigen Geheimdiensten gewesen. Erstens lassen sich Entstehung, Aufstieg und die spätere Politik von Krieg und Vernichtung der Nazis nicht auf einen geheimdienstlichen Auftrag reduzieren. Zweitens ist eine derart zurechtgestutzte historische Analogie nicht als Interpretationsfolie für die hier untersuchten Aktivitäten der V–Leute Frenz und Holtmann geeignet. Sie anzulegen reproduzierte nur die Selbstermächtigungs- und Größenfantasien von Frenz und Kameraden.

Den komplexen Prozessen von Kooperation und Konkurrenz innerhalb einer Partei wie der NPD, ihrer Entwicklung innerhalb der Parteienkonkurrenz mit REPs und DVU und der außerparlamentarischen Rechten und ihrem Durchsetzungsvermögen im Rahmen einer hochkomplexen Gesellschaft und eines pluralen politischen Systems wie denen der Bundesrepublik Deutschland wird ein derartiges Verständnis der Aktivitäten von V–Leuten in der NPD nicht gerecht. Es reduzierte völlig unzulässig die Komplexität sozialer und politischer Prozesse, während es gleichzeitig die Aktivitäten von V–Leuten ins schier Unmögliche aufbauschte.

Vor derartigen Interpretationen, die wir hier – zugegeben in ironischer Überspitzung, doch in Kenntnis dessen, was auf dem besinnungslosen „Sinn“-Markt so feil geboten wird – präventiv simulieren, sei ausdrücklich gewarnt.

Allerdings gehört die Produktion und Reproduktion verschwörungsmythischer Vorstellungen von Macht und Politik, die die gesellschaftlichen Akteure auf bloße Marionetten von hinter den Kulissen agierenden geheimen Mächten reduzieren, bereits zu den fatalen Effekten, die die V–Leute-Praxis zeitigt. Ihre einer Demokratie abträglichen Konsequenzen „Fatale Effekte des V-Leute-Unwesens“ weiterlesen

Zum Thema NPD-Verbot…

…ist längst alles geschrieben und längst alles gesagt, könnte man meinen. Hier ein Kommentar von DISS-Mitarbeiter Martin Dietzsch, der schon dreieinhalb Jahre alt ist, aber auch heute geschrieben worden sein könnte. Der Beitrag erschien zuerst am 21.4.2008 auf der Tagebuch-Seite von diegesellschafter.de.

 

Redaktioneller Vorspann von diegesellschafter.de:

Bei der Innenministerkonferenz in Bad Saarow hatte sich am Donnerstag geklärt, dass es wegen des Widerstands der Unions-Innenminister zunächst keinen neuen Anlauf für ein NPD-Verbot geben wird. Als Haupthindernis erwies sich, dass keine Einigung in der Frage der V-Männer innerhalb der NPD erzielt wurde, berichtet SPIEGEL ONLINE unter der Überschrift »Union würgt NPD-Debatte ab«. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble begründete die Ablehnung mit mangelnden Erfolgschancen eines Verbotsantrags. Gastkommentator Martin Dietzsch plädiert dafür, die Voraussetzung für einen erfolgreichen Verbotsantrag zu schaffen und die aus dem Ruder gelaufene V-Mann Praxis zu beenden.

 

Keine Partei wie jede andere

von Martin Dietzsch, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Duisburger Instituts für Sprach- und Sozialforschung

Die Innenminister der Länder und des Bundes sind mehrheitlich gegen ein neues NPD-Verbotsverfahren. Das ist nicht überraschend, aber deshalb nicht weniger fatal. Die NPD ist keine Partei wie jede andere. Sie ist auch nicht einfach nur »verfassungsfeindlich«. Sie kombiniert eine geschlossene, menschenverachtende Weltanschauung mit Einschüchterung und Gewalt, und sie nutzt geschickt die Schwächen des demokratischen Staates aus.

Die von ihr ausgehende Gefahr wird immer noch unterschätzt. Es wächst so etwas heran, wie eine moderne NSDAP. Dass sie noch über keine talentierte Führerfigur verfügt und noch weit von den Schalthebeln der Macht entfernt ist, kann nur ein schwacher Trost sein.

Die NPD ist nicht nur verfassungsfeindlich, sondern verfassungswidrig, und man muss dem Bundesverfassungsgericht nur die Chance geben, dies auch in einem Urteil festzustellen. Ein solches Verbot würde das Problem des Rechtsextremismus nicht aus der Welt schaffen. Es würde aber einer auch im europäischen Vergleich ungewöhnlich gewalttätigen und radikalen Variante des Rechtsextremismus die Flügel stutzen und den staatlichen Schutz entziehen.

Erinnern wir uns. 2003 scheiterte der erste Anlauf zu einem NPD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Klageschriften führten öffentlich zugängliche Quellen gegen die NPD ins Feld, vor allem Texte, die von der Partei selbst veröffentlicht worden waren. Die Chancen für ein Verbot wurden damals als sehr hoch eingeschätzt. Es stellte sich aber heraus, dass einiges aus diesem Belastungsmaterial von Autoren stammte, die über eine Nebeneinkunft beim Staat verfügten und dass dies dem Gericht vorsätzlich verschwiegen worden war. Das Bundesverfassungsgericht verlangte, ihm gegenüber in Sachen V-Leute mit offenen Karten zu spielen. Dazu war man nicht einmal ansatzweise bereit, und deshalb scheiterte das Verfahren.

Hier ist nicht von Geheimagenten, von verdeckten Ermittlern, oder von Aussteigern die Rede. V-Leute in der NPD und deren Umfeld sind Rechtsextremisten, die Rechtsextremisten bleiben, die die Organisation aktiv aufbauen und vorantreiben, und immer wieder kommt es vor, dass sie auch an schweren Straftaten beteiligt sind. Sie unterscheiden sich von ihren Kameraden nur durch eine kleine Nebeneinkunft. Sie liefern auf konspirativem Wege Spitzelberichte an ihren V-Mann-Führer. Die so erlangten Informationen haben zweifelhafte Qualität, werden von den konkurrierenden Geheimdiensten eifersüchtig gehütet, und sie sind so geheim, dass sie nicht zu einer wirksamen Bekämpfung der NPD verwendet werden können.

Die V-Mann-Dichte in der NPD ist sehr hoch. Jedes von der NPD produzierte Material könnte durch die Mitwirkung von V-Leuten »kontaminiert« sein. Man muss sich das einmal vorstellen: Bei den Bundesvorstandssitzungen der NPD kommen die V-Männer des Bundes und der Länder und der anderen Geheimdienste zusammen, die alle von einander nichts wissen, und schreiben eifrig Spitzelberichte über andere V-Männer. Und das Ganze nutzt der NPD mehr als es ihr schadet. Es sei nur daran erinnert, dass ein gewisser Adolf Hitler seine politische Karriere als V-Mann der Reichswehr begann.

Von einer Kontrolle oder Steuerung der NPD durch die Geheimdienste kann nicht die Rede sein, das gehört ins Reich der Verschwörungsmythen und wird am eifrigsten von der NPD selbst als Schutzbehauptung verwendet, wenn sich mal wieder einer der ihren bei einer schweren Straftat hat erwischen lassen.

Geheimdienste entwickeln immer ein gewisses Eigenleben und werden leicht zum Selbstzweck. Deshalb unterliegen sie auch der demokratischen Kontrolle. Das sollte in demokratischen Staaten jedenfalls so sein. Vielleicht fehlt es ja an tapferen Politikern, die diese unpopuläre Kontrollfunktion auch wirksam ausüben? Liebe Politiker, verschont uns bitte mit weiteren Verbotsdiskussionen, wenn Ihr nicht die den Mut habt, das V-Mann Unwesen einzuschränken!

So wird die NPD also weiter als das gelten, was sie nicht ist: als eine ganz normale Partei. Sie wird gefördert durch staatliche Parteienfinanzierung und V-Mann-Gehälter; Spenden sind steuerlich absetzbar. Sie bemüht die Gerichte, um Aufmärsche und Kundgebungen zu erzwingen und Kritiker mundtot zu machen. Aus Polizeiperspektive werden diejenigen zu »Störern«, die mit bewundernswerter Courage gewaltfrei Neonazi-Aufmärsche blockieren, um denen nicht den öffentlichen Raum zu überlassen. Schlagstöcke und Wasserwerfer gegen Demokraten, damit Neonazis marschieren können.

Herr Biedermann hat die Brandstifter wieder in seinem Dachstuhl einquartiert, und das einzige, was ihn stört, sind die nörgelnden Nachbarn, die etwas von »Feuergefahr« faseln.